Falschmeldung: Apple Watch und das Schweizer Patent

Foto: Apfel-Watch (Apfel ans Handgelenk gebunden!)

In vielen Medien ist zu lesen, Apple könne die neue Apple Watch in der Schweiz nicht vor Ende 2015 verkaufen, weil ein entsprechendes Patent erst am 5. Dezember 2015 ablaufe … dabei handelt es sich um eine Falschmeldung, die unter anderem durch die renommierte Nachrichtenagentur Reuters mittlerweile weltweit verbreitet wird.

Kein Patent, sondern …

Im «Blick am Abend» beispielsweise liest sich die Falschmeldung wie folgt:

«Am 5. Dezember 1985 hat das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum der Genfer Firma Leonard Timepieces ein Patent zugesprochen. […]»

Bild: «APPLE»-Wort-Bild-Marke der Leonard Timepieces SA

Richtig ist, dass am 5. Dezember 1985 die damalige Léonard S.A. (heute Leonard Timepieces SA), eine Aktiengesellschaft im Kanton Genf, in der Schweiz eine Marke – kein Patent! – hinterlegte. Die Wort-Bild-Marke zeigt einen bestielten Apfel mit dem Schriftzug «APPLE» und wird für Nizza-Klasse 14 («Montres et leurs parties»), das heisst Uhren und deren Bestandteile, beansprucht. Die kombinierte Marke wurde am 26. Februar 1986 unter Marken-Nummer P-343807 im schweizerischen Markenregister eingetragen.

Ein Patent, das eine neue technische Erfindung schützen würde, wurde – soweit ersichtlich – in der Schweiz nicht angemeldet. Eine Marke ist «ein geschütztes Kennzeichen, mit dem ein Unternehmen seine Waren […] von solchen anderer Unternehmen unterscheidet.»

«Laut Patent hat sich die Firma Leonard sowohl das Recht am Namen Apple gesichert, als auch am Apfel-Logo – zumindest wenn es auf einer Uhr prangt. […]»

Richtig ist, dass Leonard Timepieces über die oben erwähnte Marke von 1985 verfügt, die für Waren im Zusammenhang mit Uhren und deren Bestandteilen geschützt ist. Rechte am Namen «Apple» oder am Apple-Logo hatte sich Leonard Timepieces – soweit ersichtlich – hingegen nicht gesichert.

Keine «Laufzeit von 30 Jahren», sondern …

«Demnach hat das Patent eine Laufzeit von 30 Jahren – und endet am 5. Dezember 2015. […]»

Richtig ist, dass Marken, die im schweizerischen Markenregister eingetragen sind, jeweils «während zehn Jahren vom Hinterlegungsdatum an gültig» sind, das heisst sie sind jeweils während zehn Jahren geschützt (Art. 10 Abs. 1 MSchG). Die Eintragung kann beliebig oft um weitere zehn Jahre verlängert werden, was für die Marke von Leonard Timepieces zuletzt am 15. Juni 2005 der Fall war.

Sofern die Eintragung erneut verlängert wird, endet der Markenschutz nicht am 5. Dezember 2015, sondern erst 2025. Der bestehende Markenschutz kann sogar noch während sechs Monaten nach Ablauf verlängert werden, wobei dann etwas höhere Gebühren anfallen.

Grundsätzlich kein Verkaufsverbot …

«[…] Erst danach dürfe Apple seine Smartwatch in der Schweiz verkaufen. Immerhin gerade noch rechtzeitig aufs Weihnachtsgeschäft.»

Richtig ist, dass die bestehende Marke von Leonard Timepieces grundsätzlich kein Verkaufsverbot für die neue Apple Watch in der Schweiz bedeutet und auch kein Bezug zum Weihnachtsgeschäft besteht. Ein Markeninhaber kann zwar anderen verbieten, ein Zeichen zu verwenden, das seiner älteren Marke (1) ähnlich und (2) für gleiche oder gleichartige Waren bestimmt ist, sofern sich (3) daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt (Art. 13 i.V.m. Art. 3 Abs. 1 MSchG). Es gibt aber keinen Automatismus («Wo kein Kläger, da kein Richter») und im Markenrecht müssen ausserdem die drei oben erwähnten Bedingungen erfüllt sein.

Dazu kommt: Eine Marke ist und bleibt nur geschützt, wenn sie tatsächlich in Gebrauch ist (Art. 11 f. MSchG). Sofern während fünf Jahren kein Gebrauch der Marke erfolgte, müsste die Leonard Timepieces SA mit ihrem mutmasslichen Eigentümer Leong Siew Khuen, einem Singapur-Chinesen, diesen wieder aufnehmen und im Streitfall glaubhaft machen.

Markenrecht: Verwechslungsgefahr? Gebrauch?

Bild: «APPLE»-Wort-Bild-Marken im Vergleich

Apple verwendet für die Apple Watch neben dem eigentlichen Apple-Logo insbesondere die Kennzeichen APPLE WATCH und  WATCH. Apple möchte beide Kennzeichen in der Schweiz als Marken schützen lassen, bislang sind insgesamt sechs Gesuche hängig, davon vier Gesuche auch für Nizza-Klasse 14 (unter anderem für Uhren).

Uhren als gleiche oder gleichartige Waren sind für die Bildmarke von Leonard Timepieces und die Apple Watch-Kennzeichen gegeben, Ähnlichkeit besteht in Bezug auf den Apfel. Aber ergibt sich daraus eine Verwechslungsgefahr? Und hat Leonard Timepieces SA die registrierte Bildmarke von 1985 jemals gebraucht oder deren Gebrauch zumindest (wieder) aufgenommen?

Fazit: Zeitungsente geht per «stille Post» um die Welt

So oder so ist die Meldung zum angeblichen schweizerischen Apple Watch-Patent mit einer Laufzeit bis Dezember 2015 eine Zeitungsente. Die Verbreitung der Falschmeldung rund um die Welt ohne weitere Recherchen in fast allen Medien erinnert an die «stille Post»:

In der Schweiz besteht – soweit ersichtlich – bislang kein Verkaufsverbot für die neue Apple Watch, schon gar nicht wegen einem Patent! Ausserdem ist fraglich, ob Leonard Timepieces mit einem markenrechtlichen Widerspruch oder sonstigen Rechtsmitteln gegen Apple ohne weiteres obsiegen würde.

Im Ergebnis gehe ich davon aus, dass Apple unabhängig von der bestehenden Leonard Timepieces-Bildmarke über den Verkaufsstart der Apple Watch in der Schweiz entscheiden wird. Auf der schweizerischen Website von Apple wird die Apple Watch denn auch bereits deutlich sichtbar beworben …

Nachtrag vom 4. Juni 2015

Apple hat angekündigt, die Apple Watch in der Schweiz ab dem 26. Juni 2015 zu verkaufen.

Bild: Manuel Lopez (@maenuu), vielen Dank!

13 Kommentare

    1. Hintergrund für andere Leser:

      «Sie will Kaffee an Mütter verkaufen, der Konzern Handys und Computer. Beide Marken heißen irgendwas mit Apfel. Grund genug für Apple, einen bizarren Markenstreit in Deutschland anzuzetteln.»

      http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/markenstreit-cafe-apfelkind-besiegt-apple-1.1784653

      Diese Angelegenheit scheint mir nicht direkt vergleichbar zu sein. Im Zusammenhang mit der Apple Watch in der Schweiz wäre Apple in der Defensive und die Angelegenheit betrifft mit Uhren gleiche oder gleichartige Waren.

        1. @Anonymus:

          «Apple hatte aber auch ein Café eingetragen, oder?»

          Ich kann diese Frage für Deutschland nicht beantworten. Im Zweifelsfall müssten Sie in den Markenregistern von DPMA, HABM und WIPO selbst recherchieren.

    1. @Stefan:

      «Demnach kann Apple Die Apple Watch jederzeit in der Schweiz verkaufen? Auch schon im Mai 2015?»

      In jedem Fall verhindert kein schweizerisches Patent, das Anfang Dezember 2015 ausläuft, den Verkauf der Apple Watch in der Schweiz. Apple plant aber offensichtlich nicht, die Apple Watch bereits ab Mai 2015 in der Schweiz zu verkaufen.

  1. Dann bleibt aber noch die Frage: Wieso diese Verzögerung in der Schweiz?
    Dies ist ja sicher nicht im Interesse von Apple (oder versucht man einem juristischen Seilziehen aus dem Weg zu gehen?).

      1. Die Schweiz steht nicht auf der Liste der Länder in denen die AppleWatch ab dem 10. April begutachtet oder vorbestellt werden kann. Ich sehe auch keine Vertrags-Hindernisse wie bei den Carrier.
        Neugier führt zu Spekulationen :-)

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