Urheberrechtliche Abmahnungen aus Deutschland gelangen inzwischen in grosser Zahl in die Schweiz. Immer mehr deutsche Abmahner lassen sich dabei nicht mehr von einem Rechtsanwalt vertreten, sondern verschicken Rechnungen per E-Mail und in mutmasslich grosser Zahl direkt an angebliche Urheberrechtsverletzer in der Schweiz.
Aufgrund der mutmasslich grossen Zahl von Abmahnungen kommt es immer wieder zu Fehlern:
Im vorliegenden Beispiel erwähnte die Abmahnung eine Website unter der nationalen deutschen Top-Level-Domain .de, die in keinem Zusammenhang zum abgemahnten Unternehmen in der Schweiz steht. Es lohnt sich deshalb, Abmahnungen sorgfältig zu prüfen, bevor man – allenfalls mit Beratung oder Vertretung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt – darauf reagiert.
Hingegen ist es nicht empfehlenswert, spontan mit einer E-Mail oder einem Telefonanruf an die Gegenseite auf eine Abmahnung zu reagieren. Abgemahnte riskieren damit, ihre Rechtsposition zu verschlechtern, gerade auch bei fehlerhaften oder unberechtigten Abmahnungen. Und auch bei berechtigten Abmahnungen kann sich die eigene Rechtsposition verschlechtern, wenn man mit unbedachten Äusserungen wie Erklärungen oder Entschuldigungen jenseits der Rechtslage an die Gegenseite gelangt.