Abmahnindustrie: Abmahnanwalt vs. Anti-Abmahnanwalt

Foto: Stempel «Duplicate Original»

Wer sind die deutschen Anwaltskollegen, die Abmahner und Abgemahnte vertreten?

Die Krautreporter haben zwei solche Anwaltskollegen lesenswert porträtiert:

Einerseits schwerpunktmässig Björn Frommer, geschäftsführender Partner bei Waldorf Frommer, der vermutlich aktivsten «Abmahnkanzlei» in Deutschland, und andererseits Christian Solmecke, der als «Anti-Abmahnanwalt» bei Wilde Beuger Solmecke tätig ist.

Anwaltskollege Björn Frommer, Abmahnanwalt

Anwaltskollege Frommer erklärt die Filesharing-Abmahnungen im Auftrag von Mandanten wie Twentieth Century Fox oder Sony Music wie folgt:

«[…] [D]ie Arbeit seiner Kanzlei sei wie die eines Deichgrafen, der verhindert, dass die Risse im Damm so groß werden, dass er bricht. Der Damm ist in diesem Bild das Urheberrecht. Das Internet die Flut, die dagegen drängt. Die Leute, sagte er, würden ja nicht weniger Musik hören, lesen oder Filme schauen als früher. […] Sie seien nur eben leider oft nicht bereit, dafür zu zahlen.

‹Infrage zu stellen, ob Rechtsverfolgung angesichts der massenhaften Verstöße noch Sinn macht, hieße die totale Kapitulation. Dann können die Kreativen einpacken. Wir können uns durch das Internet nicht an einen Nullpunkt zurückdrängen lassen. So lange wir in einer Gesellschaft leben, die davon abhängig ist, dass Waren gekauft werden, müssen sich auch alle an die Regeln halten.›»

Den Begriff «Abmahnindustrie» hält Anwaltskollege Frommer für populistisch …

«[…] Man verschweige damit die hohe Zahl der Rechtsverletzungen und den enormen Schaden für die Kreativen. ‹Ich bin Überzeugungstäter›, sagte er fest. Die Kanzlei Waldorf Frommer führt immer wieder Musterverfahren durch, um die nach wie vor neblige Rechtslage im Urheberrecht zu klären. […]»

… und ärgert sich über die Gegenanwälte:

«‹Ich habe kein Problem zu sagen, dass das, was wir machen, ein Geschäftsmodell ist›, sagte mir Frommer. […] Dann regte er sich über die Gegenanwälte auf – die Anti-Abmahnanwälte gewissermaßen, die das Netz mit Texten und Videos vollstellen, in denen sie Hilfe gegen Kanzleien wie Waldorf Frommer versprechen.»

Anwaltskollege Christian Solmecke, Anti-Abmahnanwalt

Ein solcher «Anti-Abmahnanwalt» ist Anwaltskollege Christian Solmecke:

«[…] ‹Wir helfen. Wir kämpfen für Sie› steht im Google-Banner. So ähnlich klingen die Versprechen bei allen. […] Solmecke behauptete in vielen Punkten das Gegenteil von Frommer. Man habe gute Chancen, gar nichts zu zahlen, nur sechs Prozent der Abgemahnten würden verklagt werden und die Abmahnanwälte würden am höheren Schadenersatz kräftig mitverdienen. Es gebe Geheimverträge, die nur Industrie und Anwälte kennen würden.»

Letztlich stellen sich beide Anwaltskollegen als «Kämpfer für die gute Seite» dar:

«[…] Wenn Frommers Firma also der Deichgraf ist, der die Löcher im Damm des Urheberechts zustopft, müsste Solmecke der tapfere Bursche sein, der die Bauern wegreißt, die dem Deichgraf unter die Hufe geraten. Oder so ähnlich. Das Bild, bei dem es nur edle Retter gibt, funktioniert nicht wirklich. Denn ob man abmahnt oder verteidigt, es bleibt immer auch ein Geschäft.»

Filesharing-Massenabmahnungen in der Schweiz?

In der Schweiz gibt es beim Filesharing bislang keine «Abmahnindustrie». Wer allerdings urheberrechtlich geschützte Inhalte beispielsweise über das BitTorrent-Protokoll, mittels eMule oder durch die Nutzung von Popcorn Time teilt, muss mit einem Strafverfahren wegen Urheberrechtsverletzung rechnen.

Die IFPI Schweiz führt entsprechende Strafverfahren unter anderem im Namen von Schweizer Musikern wie Bligg, Noah Veraguth und Stress. Ausserdem soll das schweizerische Urheberrecht revidiert werden, um Massenabmahnungen (wieder) zu ermöglichen.

Bild: Flickr / woodleywonderworks, «Duplicate Original», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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