Jürgen «Kloppo» Klopp: Unterschrift im Markenregister

Bild: Unterschrift von Fussballtrainer Jürgen Klopp

Auch Unterschriften kann man als Marke schützen, wie das Beispiel von Fussballtrainer Jürgen Klopp zeigt:

Die Unterschrift von Jürgen Klopp wurde am 22. Juli 2005 beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) als Marke hinterlegt. Damals trainierte Klopp den 1. FSV Mainz 05, wo er auch bereits als Spieler auf dem Rasen gestanden hatte.

Für seine Marke beansprucht Klopp den Markenschutz in den Nizza-Klassen 25 (Bekleidungsstücke, insbesondere Sportbekleidung, Schuhwaren, insbesondere Sportschuhe), 28 (Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit in Klasse 28 enthalten) und 41 (Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten).

Die Bildmarke mit dem Aktenzeichen 305440551 wurde am 24. November 2005 im deutschen Markenregister eingetragen und genoss Schutz bis mindestens am 31. Juli 2015. Bislang scheint die Markenregistrierung nicht verlängert worden zu sein. Mit Verspätungszuschlag ist eine Verlängerung aber während sechs Monaten immer noch möglich.

Jürgen Klopp ist überhaupt sehr markenbewusst. In Deutschland konnte er seine Person so erfolgreich als Marke positionieren, dass man vom «Jürgen-Klopp-Effekt» spricht. In England, wo Klopp kürzlich zum Liverpool FC gewechselt hat, wird eine «Kloppo-Mania» verzeichnet.

Kloppo ist der Spitzname von Jürgen Klopp. Wenig überraschend gibt es auch Kloppo als Wortmarke in Deutschland: Einerseits für die gleichen Waren und Dienstleistungen wie für die Unterschrift (305466143), andererseits für weitere Waren und Dienstleistungen wie beispielsweise Fotografien, Textilwaren und Unternehmensverwaltung (305473158). Fans werden im einschlägigen Fachhandel fündig …

(Via MarkenBlog.)

Bild: Deutsches Patent- und Markenamt (DPMA).

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.