Public Domain Day 2016: Béla Bartók, Adolf Hitler, Paul Valéry, …

Bild: «Zunoqua of the Cat Village» von Emily Carr

Heute am 1. Januar ist nicht nur Neujahr, sondern auch Public Domain Day:

Im schweizerischen Urheberrecht sind Werke grundsätzlich während 70 Jahren nach dem Tod der Urheberinnen oder Urheber geschützt. Jeweils am 1. Januar nach Ablauf dieser Regelschutzfrist (Art. 29 Abs. 2 lit. b URG) verliert das entsprechende Gesamtwerk seinen urheberrechtlichen Schutz und wird gemeinfrei, so dass es als Teil der Public Domain genutzt werden kann. Dieser Umstand wird am Public Domain Day gefeiert.

Am heutigen Public Domain Day werden Werke von Urhebern, die 1945 gestorben sind, gemeinfrei. Leider ist es nicht möglich, alle neuen gemeinfreien Werke zu kennen, denn es gibt keine amtliche Registrierung im Urheberrecht. Berühmte Urheber, deren Gesamtwerk neu in die Public Domain fällt, findet man beispielsweise in der «Public Domain Review» der Open Knowledge Foundation und in der englischsprachigen Wikipedia.

«Class of 2016» mit Béla Bartók, Adolf Hitler, Paul Valéry, …

Zur gemeinfreien «Class of 2016» zählen in der Schweiz und vielen anderen Ländern unter anderem die Diktatoren Adolf Hitler und Benito Mussolini. «Mein Kampf» erscheint aus diesem Anlass in einer kritischen Edition, nachdem das Werk in Deutschland während Jahrzehnten nicht legal erhältlich war. Auch gemeinfrei sind nun die Werke von Hitlers Propagandaminister Joseph Goebbels.

Anne Frank starb 1945 im Konzentrationslager Bergen-Belsen. Ob Ihr Tagebuch zur Public Domain zählt, ist umstritten. Otto Heinrich Frank, der 1980 verstorbene Vater von Anne Frank, hatte das Tagebuch ursprünglich herausgegeben und soll neuerdings als Miturheber gelten, damit das Werk urheberrechtlich geschützt bleibt («Anne Frank’s Diary Gains ‹Co-Author› in Copyright Move»). Ein Fall von Copyfraud?

Weitere Mitglieder der «Class of 2016» sind der Komponist Béla Bartók, die Malerin Emily Carr und der Philosoph Paul Valéry.

In der Schweiz gibt es erst seit dem 1. Januar 2014 wieder einen Public Domain Day, nachdem die Regelschutzfrist per 1. Juli 1993 von 50 auf 70 Jahre verlängert worden war. Es gibt weiterhin Länder, die eine Regelschutzfrist von 50 Jahren kennen. Ein Beispiel dafür ist Kanada, wo am heutigen Public Domain Day unter anderem das Gesamtwerk von Literat T. S. Eliott und von Architekt Le Corbusier gemeinfrei wird.

Bild: Emily Carr, «Zunoqua of the Cat Village», Public Domain.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.