Am 11. Januar 2016 um 14 Uhr wurde die Registrierung für die neue generische Top-Level-Domain .swiss etwas weiter geöffnet:
Der Inhalt darf nun (fast) beliebig sein und zur Registration ist insbesondere berechtigt, wer im Schweizerischen Handelsregister eingetragen ist. Ebenfalls berechtigt sind Stiftungen und Vereine ohne Handelsregistereintrag, aber mit Sitz – zwingend auch jenem der Verwaltung – in der Schweiz.
Natürliche Personen («Privatpersonen») hingegen, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, können weiterhin keine .swiss-Domainnamen registrieren. Für generische Domainnamen wie arzt.swiss oder student.swiss gelten besondere Bedingungen.
Die Registrierung muss über einen Registrar wie beispielsweise Hostpoint oder über einen Wiederverkäufer wie beispielsweise Cyon erfolgen. Domainnamen dürfen zwischen drei und 63 Zeichen lang sein. Die Registrierung kostet ab 120 Franken pro Jahr und ist damit rund 10 mal teurer als die Registrierung von länderspezifischen .ch-Domainnamen.
Gültige Registrierungsgesuche werden jeden Dienstag während 20 Tagen veröffentlicht, damit Einsprachen oder Konkurrenzgesuche möglich sind. Bei allfälligen Einsprachen oder Konkurrenzgesuchen verlängert sich das Registrationsverfahren.
Die Inhaber von .swiss-Domainnamen sollen «auch im Internet vom guten Ruf der Schweiz» profitieren und die «Herkunft ihrer Produkte und Dienstleistungen [soll] auf einen Blick erkennbar» sein. Ob genügen Organisationen und Unternehmen diesem Lockruf folgen, wird sich zeigen. Früher oder später sollen die Registrierung auch für natürliche Personen geöffnet werden.
(Auch via @Domainnamenblog.)
Bild: Flickr/Martin Abegglen, CC BY-SA 2.0 (generisch)-Lizenz.