Urteil für Weinliebhaber: «Château» ist kein Schloss, sondern eine Lagerhalle

Foto: Weinfässer

Beim Wort Château, französisch für Schloss, denken Weinliebhaber vermutlich an Château-Weine aus dem Weinbaugebiet Bordeaux. Dort gibt es – so die deutsprachige Wikipedia«etwa 3000 Châteaux genannte Weingüter, die die weltberühmten Weine erzeugen».

Im Kanton Wallis, ebenfalls ein Weinbaugebiet, verkaufte ein Weinhändler seine Weine unter der Bezeichnung «Château Constellation», was ihm von den kantonalen Behörden verboten wurde. Dieses Verbot wurde vom Schweizerischen Bundesgericht nun bestätigt (BGer 2C_441/2015 vom 11. Januar 2016, französisch).

Urteilsbegründung: Lagerhalle, kein Schloss

Beim «Château» handle es sich um eine 2008 gebaute Weinkellerei, die nicht wie ein Schloss, sondern wie ein grosses Lagerbäude aussehe. An diesem Eindruck könne auch ein zylinderförmiger Vorbau, vom Weinhändler als mittelalterlicher Donjon dargestellt, nichts ändern. Das Bundesgericht verwies diesbezüglich unter anderem auf zwei Le Robert-Wörterbücher, die für die französische Sprache häufig als massgebend betrachtet werden.

«[I]l n’est certainement pas choquant que le Tribunal cantonal n’ait pas assimilé le cylindre d’architecture contemporaine qui figure à l’avant du bâtiment à un donjon, ce terme renvoyant à la tour maîtresse d’un château fort et désignant spécialement cette tour dans son office de prison (cf. les définitions du terme dans Le Dictionnaire historique de la langue française aux éditions Le Robert, 2e éd. 1995, et dans Le petit Robert de la langue française, édition 2012). […]»

Im Übrigen könne man den kantonalen Behörden nicht vorwerfen, sie hätten sich zu stark am Wortlaut der einschlägigen Verordnung über den Rebbau und den Wein orientiert. Im Gegenteil, ein Gericht müsse sich am Wortlaut des Gesetzes orientieren.

Kanton Wallis: Verordnung über den Rebbau und den Wein

Art. 66 (Schloss) der erwähnten Verordnung lautet wie folgt:

«1 Die Bezeichnung ‹Schloss … › wird für die Ernte aus einer oder mehreren Nachbarparzellen verwendet, die eine homogene Produktionseinheit bilden und zu einem Grundbesitz gehören, auf dem sich ein Gebäude befindet, welches historisch oder traditionsgemäss als Schloss bezeichnet wird.

2 Sie kann ebenfalls für Rebberge benützt werden, die zum Betrieb eines Gebäudes gehören, das historisch oder traditionsgemäss als Schloss bezeichnet wird.

3 Die Bezeichnung wird aus dem Ausdruck ‹Schloss›, verbunden mit dem Namen des historischen oder traditionsgemäss bezeichneten Gebäudes, gebildet.

4 Die oben angeführten Bestimmungen werden sinngemäss für Bezeichnungen anderer historischer Gebäude als Schlösser, wie Turm, Landsitz, Abtei, verwendet.»

Wer sich das so genannte «Château» anschaut, wird erkennen, wieso das Bundesgericht darin kein Schloss erkennen konnte. Ein Lagergebäude wird selbst im Kanton Wallis weder historisch noch traditionsgemäss als Schloss bezeichnet …

Dem Weinhändler bleibt immerhin die Möglichkeit, in kleiner Schrift «Chateau Constellation SA, 1950 Sion» auf seinen Weinflaschen anzubringen. Das Unternehmen des Weinhändlers, die ursprünglich als «Wine Universe SA» gegründet wurde, trägt seit 2014 die Firma «Chateau Constellation SA» und hat ihren Sitz in Sion im Kanton Wallis.

Bild: Flickr/Jon Connell, CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz

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