Europäische Union: Gemeinschafts­marke wird zur Unionsmarke

Logo: Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO)

Am 23. März 2016 traten im EU-europäischen Markenrecht verschiedene wichtige Änderungen in Kraft:

Das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM), das für die Registrierung von Marken in der Europäischen Union (EU) zuständig ist, wurde in Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) umbenannt. Gleichzeitig wurde die «EU-Marke», die bislang als Gemeinschaftsmarke bezeichnet wurde, in Unionsmarke umbenannt. Der Sitz bleibt im spanischen Alicante, die neue Website findet sich unter https://euipo.europa.eu/.

Ausserdem änderten sich die Gebühren für die Anmeldung beziehungsweise Hinterlegung von Marken in der EU:

Bislang war in den Anmeldegebühren von EUR 900.00 der Schutz in bis zu drei Nizza-Klassen enthalten. Mit den geänderten Gebühren muss pro Nizza-Klasse bezahlt werden, wobei die Hinterlegung in einer Nizza-Klasse zu Gebühren von EUR 850.00 führt, während zwei Nizza-Klassen nun EUR 900.00 kosten. Jede weitere Nizza-Klasse kostet EUR 150.00, was zu höheren Gebühren führt. Für Verlängerungen von Marken in der EU hingegen sinken die Gebühren und entsprechen den neuen Anmeldegebühren, was einer Ersparnis von bis zu EUR 500.00 entspricht. Der Markenschutz gilt jeweils für 10 Jahre.

Weitere Änderungen betrafen einen verbesserten Rechtsschutz für Markeninhaber und neue Markenarten wie beispielsweise Geruchsmarken oder Hörmarken. Weiter wurden die Anforderungen an die Benennung von zu schützenden Dienstleistungen und Waren erhöht, was für bisherige Markeninhaber zu Handlungsbedarf führen kann.

Aufgepasst: Im Rahmen der Änderungen erhalten viele Markeninhaber nicht amtliche Schreiben mit Angeboten, Rechnungen und Zahlungsaufforderungen. Unseriöse Unternehmen versuchen damit, von den Änderungen zu profitieren – bis hin zu betrügerischen Machenschaften. Im Zweifelsfall sollten solche Schreiben sorgfältig überprüft werden.

Personen und Unternehmen in der Schweiz können Gemeinschaftsmarken beziehungsweise Unionsmarken nicht direkt registrieren. Sie haben aber die Möglichkeit, den Schutz einer bestehenden oder neuen schweizerischen Marke mit einer internationalen Registrierung auf die EU auszudehnen. Eine solche internationale Registrierung führt zum gleichen Schutz wie die direkte Registrierung einer Unionsmarke.

Hintergrund der Änderungen ist die neue Verordnung (EU) 2015/2424. Seit 1996 hat das europäische «Markenamt» mehr als 1,3 Millionen Markenhinterlegungen in 23 EU-Amtssprachen aus fast jedem Land der Welt bearbeitet. Das Amt finanziert sich vollständig selbst aus Gebühren und erhält keine Mittel aus dem ordentlichen EU-Haushalt.

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