Abmahnung: Ein Hamster, viel Popcorn und ein bisschen Urheberrecht

Schnappschuss: Hamster, der Popcorn frisst

Mit «Popcorn Madness» betitelt der deutsche Freizeit-Fotograf Stephan Wetzelsberger den unscharfen Schnappschuss seines Hamsters, der Popcorn frisst. Das Bild ist bei bei 500px.com abrufbar, wo Stephan Wetzelsberger momentan 48 Bilder veröffentlicht.

Wer das Hamster-Bild ohne Einwilligung von Stephan Wetzelsberger im Internet verwendet, muss damit rechnen, von Anwaltskollege Robert Fechner abgemahnt zu werden. Rechtsanwalt Robert Fechner tritt jeweils für seine eigene Anwaltskanzlei «FECHNER LEGAL» auf, verwendet gleichzeitig aber auch eine E-Mail-Adresse von PhotoClaim.

300 Euro Schadenersatz für ein 35 Dollar-Bild?

In einer solchen Abmahnung forderte Anwaltskollege Fechner für die mutmassliche Bildverwendung während etwas mehr als zwei Monaten auf einer privaten schweizerischen Website eine Zahlung von insgesamt EUR 955.69 sowie die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

EUR 300.00 wurden als Schadenersatz gefordert, davon EUR 150.00 als Verletzerzuschlag für die Unterlassung einer Urhebernennung. Dazu kamen Anwaltskosten von EUR 655.69 bei einem behaupteten Streitwert von EUR 6000.00. Für die Schadensberechnung bezog sich Anwaltskollege Fechner weitgehend pauschal auf die «Bildhonorare»-Publikation der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) unter Anwendung der Lizenzanalogie.

Allerdings konnte der Schnappschuss – von Stephan Wetzelsberger selbst so bezeichnet («[…] more or less a snapshot, but I love the madness in its eyes :)») – bei 500px.com für USD 35.00 für die unbeschränkte, unter anderem auch kommerzielle, mehrfache und weltweite Nutzung im Web lizenziert werden …

Da Anwaltskollege Fechner diesen Umstand bestritt, lizenzierte ich das Bild zu Beweiszwecken selbst für die erwähnten USD 35.00. Das anwendbare Commercial Licensing Agreement (PDF) erlaubt mir nun die Verwendung für diesen Beitrag, ohne dass ich ein Bildzitat verwenden muss.

Schnappschuss mit urheberrechtlichem Schutz?

Unabhängig davon war strittig, ob das Bild überhaupt urheberrechtlichen Schutz geniesst. Gemäss Art. 2 Abs. 1 u. Abs. 2 lit. g URG sind in der Schweiz nur Bilder urheberrechtlich geschützt, die individuellen Charakter haben. Im Zweifelsfall müsste ein Gericht entscheiden, ob das Zufallsbild von Stephan Wetzelsberger einen schutzfähigen Schnappschuss darstellt.

Anwaltskollege Fechner geht davon aus, dass das Hamster-Bild «von hoher Individualität geprägt» ist:

«[…] Es zeigt ein Hamster bei Fressen in einer einzigartigen Situation. Ergänzt wird das hochindividuelle Werk durch den einmaligen Blick des Hamsters direkt in die Kamera. Allein das Festhalten dieses einmaligen Momentes spricht für eine hohe Schöpfungsdichte. Hinzukommt, dass die Aufnahme hinsichtlich der Belichtung für hohe Professionalität spricht.»

Fazit: Abmahn-Sackgeld für Freizeit-Fotografen?

Mittlerweile bietet Stephan Wetzelsberger das Bild nicht mehr zur direkten Lizenzierung an, sondern man muss um eine Lizenz anfragen. 500px.com hat den Preis für die «Web Ready»-Lizenzkategorie inzwischen auf USD 34.00 gesenkt. Nach Angaben von 500px.com wurde das Bild seit dem Wechsel von «Download Photo» auf «Request for License» noch nie lizenziert.

Es ist nachvollziehbar, dass Stephan Wetzelsberger nicht möchte, dass sein Hamster-Schnappschuss ohne seine Einwilligung vielfach online verwendet wird sowie darauf hofft, mit seiner Freizeitbeschäftigung (unter anderem) via 500px.com sein Sackgeld aufzubessern. Auf wenig Verständnis stösst bei Abgemahnten hingegen, dass ein Freizeit-Fotograf für ein Bild, das er USD 35.00 zur unbeschränkten Verwendung im Web anbietet, Abmahnungen mit Schadenersatzforderungen von EUR 300.00 zuzüglich Anwaltskosten versenden lässt.

Bild: 500px.com/Stephan Wetzelsberger (oder wie es die Lizenz vorsieht: © Stephen Wetzelsberrger / 500px).

23 Kommentare

  1. immer wieder erstaunlich, wie sich Laien-Knipser bei der Lizensierung ihrer Knipsereien auf die Bildhonorare-Publikation der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing MFM berufen wollen, bei der Qualität ihrer Knipsereien sich aber nicht mal an anspruchsvollen Amateuren orientieren können.

    Als professioneller Fotograf sehe ich das zwar mit einigem Schmunzeln aber auch mit einigem Entsetzen. Solche Laien-Knipser sind anmaßend bei der Forderung von Bildhonoraren, versagen aber beim Anspruch an die Qualität.
    Eigentlich solle vor Gericht solch dreistes Gebaren abgewatscht werden.

    Für mich sieht das so aus, dass es solchen Leuten auch gar nicht um die Verbreitung oder Zuverfügungstellung von guten Aufnahmen geht, sondern allenfalls um schnelle Kasse. Irgend ein «Dummer» wird sich schon finden, der in derartigen Aufnahmen das sieht, was sie sind – billige Knispereien ohne Anspruch, die man mal fix auf die eigene Seite stellen kann. Wer denkt denn da daran, dass solch miese Qualität auch noch was kosten soll?

    1. @H.Schmidt
      Das ist aber nicht nur bei Fotos so,sondern auch bei Filmen, speziell denke ich da an Pornos.. Oft sind es nichtmal die Urheber selbst,die damit Kasse machen wollen,sondern die ganzen Rechtetrolle. Also Firmen/Personen die für eine geraume Zeit die Verbreitungsrechte erworben haben, aber gar keine Anstalten machen,diese auch zu ihrem eigentlichen Zweck zu nutzen, jedoch fleißig für Urheberrechtsverletzungen abmahnen. Meines Erachtens kann dort,wo etwas gar nicht regulär verkauft wird,auch kein Schaden durch entsprechende Verkaufsausfälle entstanden sein.

    2. Wenn ich Sie richtig verstanden habe, muß der Diebstahl von Bildern also mit zweierlei Maß bzw. je nach Qualität der Aufnahme bestraft werden? Ich glaube nicht, das dies im Interesse eines Profis sein kann, denn so würde meines Erachtens der ein oder andere gelernte Fotograf unter Umständen hier auch in Not geraten. Das Profis immer mehr dem Druck der Amateure ausgesetzt sind, ist ja kein Geheimnis, rechtfertigt aber nicht eine Abwertung des Schaffens derer. Hier wurde ein inszeniertes Bild gestohlen und weiterverbreitet, jedem Fotograf sollte eine Bestrafung recht sein, denn morgen kann es schon die eigene Aufnahme sein. Hier geht es meines Erachtens auch nicht um irgend eine Aufbesserung von Sackgeld, sondern schlicht um eine Rechtsverletzung deren Bestrafung dem Täter schmerzen sollte um ein Bewusstsein dafür zu entwickeln, daß man etwas falsches getan hat, Ende!

      1. Ja unbedingt. Wenn sich jemand eine Kopie von «Herr der Ringe» zieht, sollte das anders bestraft werden, wie wenn jemand ein privates, verwackeltes Hinterhof-Video eines Amateurfilmers kopiert. Um was es hier geht ist klar – Abzocke durch Abmahnungen, wie es in Deutschland schon lange gang und gäbe ist und jetzt anscheinend auch schon über die Landesgrenze hinaus.

        1. … ein verwackeltes Hinterhofbild…? Ich glaube nicht, dass ihr Vergleich auf das Bild zutrifft. Das Hamsterbild erfreut sich auch bei 500px größter Beliebtheit und ist einwandfrei und sauber fotografiert worden.

          1. Dieser «grösster Beliebtheit»?:

            «Abschließend möchte ich Ihnen noch kurz danken: Sie sind der einzige, der das Bild gekauft hat. «

            1. @Theo: Und was genau macht das Uhrheberrecht «stärker» bzw. rechtfertigt Ihrer Meinung nach eine härtere Bestrafung bei der unrechtmäßigen Vervielfältigung von Herr der Ringe im Gegensatz zu einem Amateurfilm? (eine solche Bewertung ist doch subjektiv und liegt im Auge des Betrachters – nach Ihrer Betrachtung müsst ich z.B. beim «Ziehen» von «blair witch project» mit einer niedrigeren oder gar keiner Strafe rechnen!?, hinter jeglichem Werk steckte doch eine Idee und ein Aufwand des Urhebers der zu Recht geschützt wird!)

            2. Googeln sie doch einfach mal nach dem Hamsterbild. Tausende treffer. In der 500px community war es einige Zeit in der Auswahl der besten Bilder. Somit hinkt ihre Andeutung, dass die Beliebtheit des Bildes an der Anzahl legaler Verkäufe festzumachen sei.

              1. Also ist die Beliebtheit des Bildes an der Anzahl illegaler Kopien festzumachen? Mal ehrlich. Sie sagen, dass das Bild 1x legal gekauft wurde. Was denken Sie, wäre der Film Titanic mit einem Kinobesucher als Erfolgreich gewertet worden? Anscheinend sind Sie stolz auf die tausenden Suchresultaten bei Google, aber gleichzeitig hauen Sie 800 Abmahnungen raus und das sogar noch in die Schweiz. Genau das macht uns Deutsche so sympatisch in der Schweiz.

              2. Zitat: «Googeln sie doch einfach mal nach dem Hamsterbild. Tausende treffer.»

                Meinen Sie diese Aussage ernst? Sie freuen sich über die Beliebtheit Ihres kopierten Bildes? Da passt das Fazit des Verfassers: «Abmahn-Sackgeld für Freizeit-Fotografen?» punktgenau.

  2. Diese Tiere lieben Popcorn! Es ist also ein Farce des Abmahn-Anwalts zu behaupten „Es zeigt ein Hamster bei Freßen in einer einzigartigen Situation“. Einfach mal googeln, dann erübrigt sich diese Behauptung.

    Nichts desto trotz stellt sich mir die Frage der Verhältnismäßigkeit. Das Fazit des Autors «Abmahn-Sackgeld für Freizeit-Fotografen“, trifft es wohl auf den Punkt. Hier geht es nicht um Gerechtigkeit, sondern um Abzocke.

  3. Wo haben Sie denn Jura studiert? Ihre rechtliche Argumentation ist wenig plausibel. Unschärfe kann auch ein Stilmittel sein und beweist nichts. Ebenso ist dieses Bild eines Hobby Fotografen genauso schützenswert wie das eines Profis. Dieser Herr dürfte Zeit , Equipment und Know How in dieses Bild gesteckt haben. Dass er es als Schnappschuss bezeichnet ist doch irrelevant. De facto ist es keines! So manch Hobby- Fotograf macht erstaunlich gute Bilder, so wie dieser. Besser als so manch ein Profi. Es geht doch allein darum, dass man sich nicht rechtswidrig an fremden Eigentum bereichern darf, oder fänden Sie es gut, wenn andere Ihre mühsam ausgearbeiteten Schriftsätze oder ihr Kanzeilogo als Vorlage für ihre gleichgelagerten Fälle benutzen und dann sagen: och ist doch ok, so gut war der jetzt auch nicht. Und sagen Sie ihren Mandaten: Sie müssen nur zahlen wenn es das Ihben wert ist was ich leiste. Wohl kaum.
    Allein schon dass Sie es wert finden dieses Foto diskutieren zeigt doch die Individualität des Bildes. Jedenfalls würde ich dieses Bild als Richterin schützen. Wer den Schadenersatz nicht zahlen will, sollte das Bild auch vorher nicht ungefragt kostenfrei benutzen. Diese Leute wollen nur Geld und Zeit sparen und sich an der guten Arbeit anderer kostenfrei bedienen. Und dass gilt es zu bestrafen. Eine Art Punitive damage wie es die Amerikaner kennen. Kennen Sie das? ;)

    1. «Allein schon dass Sie es wert finden dieses Foto diskutieren zeigt doch die Individualität des Bildes.»

      Wie kann man diese Diskussion so falsch verstehen?

  4. C Köhler hat mir schon aus der Seele gesprochen, was die rechtlichen Standpunkte anbelangt.
    Da sie aber auf Ihrer Seite viel über mich schreiben ohne vorher recherchiert zu haben, möchte ich doch die Gelegenheit nutzen um das ganze ins rechte Licht zu rücken.
    Ja, ich bezeichne mich als Hobbyfotograf (aber nicht als Laien-Knipser ;), da ich mit Fotografie nicht meinen Lebensunterhalt bestreite. Das bedeutet im Umkehrschluss aber nicht, dass meine Arbeiten qualitativ minderwertig sind. Ich habe mir die Techniken der Fotografie mit der Zeit angeeignet und veröffentliche bei 500px Bilder, die ich als gut erachte.
    Das Hamsterbild habe ich dort wie sie richtig zitieren „more or less“ als Schnappschuss bezeichnet. Jeder der Tiere fotografiert, weiß dass sich die meisten Situationen nicht planen lassen. Man muss zur richtigen Zeit auf den Auslöser drücken, deshalb „Schnappschuss“. Das Foto habe ich übrigens mit einer Softbox als zusätzlicher Lichtquelle geschossen und den Fokus, wie bei Portraitbildern üblich auf das Auge gesetzt und mit einer großen Blende fotografiert um den Hintergrund vom Hamster abzuheben. Über Details kann man sich streiten, aber das Bild erfreut sich im Internet einiger Beliebtheit. Sollten sie im Internet einige unscharfe Versionen des Bildes entdecken, so liegt das vielleicht daran, dass Screenshots in niedriger Auflösung gemacht wurden.
    Übrigens habe ich das Bild bei 500px aus dem Shop genommen, da ich der Meinung bin, dass es mehr wert ist als 35 Dollar. Aber ich mache die Preise nicht, weder bei 500px noch bei den Schadensersatzforderungen der von mir beauftragten Kanzlei „Fechner Legal“, denen ich übrigens sehr dankbar bin, dass sie meine Rechte durchsetzen.
    Interessant finde ich aber den Umstand, dass obwohl das Bild so günstig zu kaufen gewesen wäre, es im Internet an über 800 verschiedenen Stellen zu finden ist. Häufig sind das Seiten die z.B. die 10 lustigsten Hamsterbilder zeigen und dafür ordentlich Klickzahlen erzeugen. Da wird mein Bild ohne mein Einverständnis verwendet um Geld zu machen. Wie ich auf die Zahl 800 komme werden sie sich fragen? http://www.plaghunter.com bietet eine Bilder „Rückwärtssuche“, die alle Fälle im Detail auflistet. Per Mausklick kann man dann entscheiden bei welchem Bild es sich um einen Diebstahl handelt und bei welchem nicht. Die Daten lassen sich von dort einfach an die oben genannte Kanzlei übertragen, die dann die komplette Arbeit für einen übernimmt. Ja, das kann im Einzelfall auch Privatleute treffen, die sich an meinen Bildern bedient haben. Aber mal Hand aufs Herz, gehen sie in einen Obstladen und stecken einen Apfel ein ohne zu bezahlen? Oder gehen sie in den Schreibwarenladen und lassen einen Kugelschreiber mitgehen, weil niemand hinschaut? Muss ich mich schuldig fühlen, wenn ich beklaut werde? Ich kenne das Schweizer Rechtsverständnis nicht, aber für mich lautet die Antwort ganz klar: NEIN
    Und ich glaube, sie werden auch Verständnis dafür haben, dass ich jemanden beauftragen musste, da ich keine Zeit habe über 800 Leute anzuschreiben und sie zu fragen ob sie mein Hamsterbild kaufen, nachdem sie sich schon bedient hatten.
    Leute nochmal: Man kann den Autor fragen ob man das Bild haben kann, aber Bilderklau im Internet ist kein Kavaliersdelikt, dessen muss man sich bewusst sein.
    Abschließend möchte ich Ihnen noch kurz danken: Sie sind der einzige, der das Bild gekauft hat. Danke dafür!

    1. Schöner Vergleich mit den Äpfeln und dem Obstladen. Wenn im Laden nur ein einziger einen Apfel kauft, sind diese wohl ziemlich sauer oder faul.

    2. Ihnen ist aber schon klar, dass Sie für das Handeln Ihres Anwalts verantwortlich sind? Und Sie geben offen zu, dass die Lizenzanalogie bei Ihnen eigentlich Lizenzfantasie ist?

      Wenn Sie nicht viele Briefe verschicken möchten, dann stellen Sie doch einen Hartz IV-Beschäftigten an, der macht das gerne für Sie. Und verlangen Sie keine Fantasiebeträge, dann haben Sie in der Summe vermutlich mehr in der Kasse als über Ihren Anwalt.

      1. Herr Ott, ich glaube sie haben nicht ganz verstanden worum es hier eigentlich geht.
        Ich möchte lediglich nicht, dass sich andere an meiner Arbeit bedienen ohne zu fragen. Warum sollte ich da jemanden einstellen um Briefe zu verschicken? Ich habe einen Anwalt beauftragt um meine Interessen zu wahren. Muss ich mich etwa dafür entschuldigen wenn ich beklaut werde?

    1. Leider kann man eine Birne nicht kopieren, also ist Ihre Aussage völlig dem Zusammenhang entrissen… Kopieren wäre die Nachstellung des Motivs durch eine eigene Aufnahme, da spricht nichts dagegen…

  5. Wenn in einem Laden ein Artikel für 35$ angeboten wird und ich mich dazu entschließe, den Preis nicht zu zahlen oder ihn mit dem Verkäufer zu verhandeln, stattdessen «nehme» ich ihn mir ohne zu zahlen und vermarkte ihn für meine Zwecke weiter, so handelt es sich hier doch aus rechtlicher Sicht um einen Diebstahl, der Konsequenzen für mich haben kann. Hier wird meines Erachtens jetzt diskutiert, ob zwischen einem Diebstahl im Laden(Profi) und einem Diebstahl auf einem Flohmarkt(Amateur) das gleiche Strafmaß Geltung haben darf und das ist für mich nicht wirklich nachvollziehbar – Diebstahl bleibt Diebstahl. Eine Argumentierung bei der Rechtsprechung, dass die Flohmarktware ja gebraucht und minderwertiger sein kann und deswegen der Dieb nach regulärer Anzeige des Diebstahls mit einer geringen Strafe zu rechnen hätte, wäre mir neu. Aber genug jetzt…

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