Etwas mehr Gerichtsöffentlichkeit: Filmaufnahmen aus dem Bundesgericht

Foto: Urteilsverkündigung am Schweizerischen Bundesgericht im Verfahren 1C_415/2015 am 27. April 2016

Seit heute besteht noch etwas mehr Justizöffentlichkeit am Schweizerischen Bundesgericht:

Ab sofort werden Filmaufnahmen von ausgewählten öffentlichen Urteilsberatungen im Internet veröffentlicht. Die eigentlichen Beratungen werden zwar nicht gezeigt, doch immerhin die Eröffnung der jeweiligen Verhandlung und die Urteilsverkündigung (Medienmitteilung).

Als Premiere wurden heute erste Filmaufnahmen von knapp 90 Sekunden Dauer im Verfahren 1C_415/2015 zu einer Stimmrechtsbeschwerde im Zusammenhang mit dem Militärflugplatz Dübendorf veröffentlicht (Download):

https://www.youtube.com/watch?v=8jJMXPfAvLE

Öffentliche Urteilsberatungen am Schweizerischen Bundesgericht sind allerdings äusserst selten. 2015 erledigte das Bundesgericht 7’695 Fälle, von denen gemäss Geschäftsbericht lediglich 58 öffentlich verhandelt wurden:

«Urteile des Bundesgerichts werden dann in einer öffentlichen Beratung gefällt, wenn die beteiligten Richter sich nicht einig sind, wenn der Abteilungspräsident dies anordnet oder wenn ein Richter es verlangt. Nach der Diskussion des Falles wird durch Handerheben abgestimmt.»

In allen anderen Fällen entschied das Bundesgericht «auf dem Weg der Aktenzirkulation» gemäss Art. 58 Abs. 2 BGG.

2014 wurde im Parlament die Motion «Live-Stream-Direktübertragung öffentlicher Urteilsberatungen des Bundesgerichtes» (13.3660) abgelehnt. Der Ständerat hatte die Motion befürwortet, der Nationalrat hingegen lehnte die Motion ab. Auch das Bundesgericht hatte sich dagegen ausgesprochen.

(Via Markus Felber.)

Bild: Schweizerisches Bundesgericht.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.