Amtsantritt des neuen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten

Foto: Wort «PRIVACY» in Scrabble-Buchstaben

Mit dem Amtsantritt von Dr. Adrian Lobsiger hat die Schweiz seit dem 1. Juni 2016 einen neuen Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB). Adrian Lobsiger trat die Nachfolge von Hanspeter Thür an, der Ende November 2015 aus dem Amt geschieden war.

Der neue EDÖB war am 18. November 2015 vom Schweizerischen Bundesrat gewählt und am 16. März 2016 von der Vereinigten Bundesversammlung mit 139 Ja- gegen 54-Nein-Stimmen bestätigt worden (Amtliches Bulletin). Die erste Amtszeit von Adrian Lobsiger dauert bis 2019.

Kritik am neuen Datenschutzbeauftragten

Die bundesrätliche Wahl war im Vorfeld der Bestätigung kritisiert worden. In Frage gestellt wurde insbesondere die Unabhängigkeit von Adrian Lobsiger, nachdem dieser auf über 20 Jahre als «Karrierebeamter» in der Bundesverwaltung zurückblickt und zuletzt im Bundesamt für Polizei (Fedpol) als stellvertretender Direktor («Oberpolizist») tätig gewesen war. Das Fedpol hat auch geheimdienstliche Aufgaben und gilt weder als datenschutzfreundlich noch als transparent («Datenfresser wird Datenschützer»). Die Privatwirtschaft kennt Adrian Lobsiger immerhin aus einigen Berufsjahren als freiberuflicher Rechtsanwalt.

Meine Anwaltskollegen von Bühlmann Rechtsanwälte formulierten die Kritik am neuen EDÖB unter anderem wie folgt:

«[…] Der Rollenwechsel von der Polizeiarbeit zum Datenschutz würde nicht einfach fallen. Bei der Polizei- und Strafverfolgungsarbeit wird der Datenschutz häufig als Hindernis betrachtet. Zudem haben die Strafverfolgungsbehörden […] immer mehr die Tendenz, Privatunternehmen in die Polizeiarbeit zu involvieren, indem diese – auf eigene Kosten – zur Unterstützung der Strafverfolgungsbehörden in die Pflicht genommen werden. […] Lobsiger hätte […] als oberster Datenschützer einen substanziellen Einfluss.»

Und:

«Aufgrund des grossen Einflusses des EDÖB bei datenschutz-relevanten Fragestellungen, ist seine Unabhängigkeit besonders wichtig. Aufgrund seiner praktisch ausschliesslich öffentlichen Karriere ist es mehr als fraglich, ob Lobsiger dieses Kriterium gegenüber der Verwaltung erfüllt. Schliesslich muss der EDÖB auch die Einhaltung des Datenschutzgesetzes durch öffentliche Stellen prüfen und durchsetzen.»

«Im Zweifel geht Freiheit vor Sicherheit»

In einem Interview mit der Neuen Zürcher Zeitung (NZZ) im März 2016 betonte Adrian Lobsiger, in einem liberalen Rechtsstaat sei Freiheit eindeutig höher zu gewichten als Sicherheit. Hingegen wich er der Frage aus, inwiefern die anlasslose und verdachtsunabhängige Vorratsdatenspeicherung mit den Grundrechten vereinbar sei. In Bezug auf «Freiheit» fragt sich, was ein langjähriger Beamter darunter versteht.

Das schweizerische Datenschutzgesetz (DSG) befindet sich in Revision, auch mit Blick auf den immer stärker (über)regulierten Datenschutz in der Europäischen Union (EU). Der neue EDÖB wird bei dieser laufenden Revision voraussichtlich eine wichtige Rolle spielen.

In jedem Fall hat der neue EDÖB nun sein Amt angetreten und darf als neuer Amtsinhaber durchaus einen Vertrauensvorschuss beanspruchen. In den nächsten Jahren wird sich zeigen, ob die Kritik an seiner Wahl berechtigt war. Es wäre erfreulich, wenn sich die Kritik im Rückblick als unberechtigt erweisen würde.

Bild: Wikimedia Commons / Owen Moore, «Privacy Stock Photo», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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