Hundefutter und andere Produktfotos: Vorsicht, Urheberrecht!

Bild: Hund, der mit Besteck aus einem Teller isst

Onlineshops, die Produktbilder oder Produktfotos benötigen, bedienen sich häufig bei anderen Onlineshops – allenfalls mit einem Umweg über Google Images und andere Bilder-Suchmaschinen sowie ohne böse Absicht.

Auch Produktbilder und Produktfotos können urheberrechtlich geschützt sein. Wer solche Produktbilder und Produktfotos online veröffentlicht, ohne dazu berechtigt zu sein, muss deshalb mit kostenpflichtigen Abmahnungen aus Deutschland rechnen.

Beispiel: Abmahnungen von Lotte & Anna

«Lotte & Anna» ist der deutsche Onlineshop von Anna Neetzel, die «Geschenke & Schönes für deinen Hund!» verkauft. Onlineshops und andere Websites, die Fotos aus ihrem Onlineshop verwenden, lässt Anne Neetzel durch meinen Berliner Anwaltskollegen Robert Fechner per E-Mail abmahnen.

Für seine Mandantin fordert Anwaltskollege Fechner einerseits die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und andererseits die Zahlung von Schadenersatz. Eine vorformulierte Unterlassungserklärung ist Teil der Abmahnung. Für die Schadensberechnung verweist Anwaltskollege Fechner unter Anwendung der Lizenzanalogie auf die Bildhonorare der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

Der geforderte Schadenersatz kann je nach Art und Dauer der Bildverwendung mehr als 1’000 Euro betragen, dazu kommen Anwaltskosten von meist 551 Euro bei einem behaupteten Streitwert von 6’000 Euro pro Bild. Im Ergebnis kann der geforderte Gesamtbetrag für ein Bild, das Kauknochen oder Hundespielzeug zeigt, ohne weiteres 1’500 oder 2’000 Euro erreichen.

Wer auf eine solche Abmahnung nicht oder nicht richtig reagiert, riskiert noch höhere Kosten, vor allem im Zusammenhang mit der Unterlassungserklärung. Es lohnt sich deshalb, solche Abmahnungen sorgfältig zu überprüfen und nicht leichtfertig eine vorformulierte Unterlassungserklärung zu unterzeichnen.

Abmahnungen sind manchmal fehlerhaft oder der geforderte Schadenersatz ist überhöht, vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen sehen häufig zu weitgehende Verpflichtungen vor. Es ist deshalb nicht empfehlenswert, direkt zu bezahlen und zu unterschreiben.

Empfehlung: Selbst fotografieren (lassen)!

Vergleichsweise einfach und ausserdem rechtskonform ist es, Produkte für den eigenen Onlineshop selbst zu fotografieren oder eine professionelle Fotografin damit zu beauftragen. Abmahnungen kosten häufig mehr als ein Auftrag an einen professionellen Fotografen. Ausserdem kann man bei den jeweiligen Herstellern oder Importeuren nachfragen, ob sie Produktfotos für die Verwendung im eigenen Onlineshop zur Verfügung stellen.

Wer Produktbilder selbst fotografieren möchte, findet allenfalls das Buch «Bilder, die verkaufen» ???? hilfreich. Für den Anfang genügt ein iPhone oder ein anderes Smartphone mit Kamera, zum Beispiel in Verbindung mit einem Mini-Fotostudio wie Foldio.

Wer eine Fotografin beauftragt, sollte darauf achten, unbeschränkte Nutzungsrechte an den erstellten Bildern zu erhalten. Ausserdem sollte ausdrücklich geregelt werden, ob, und falls ja, in welcher Form der Fotograf bei der Bildverwendung im Onlineshop genannt werden muss. Am einfachsten ist es, wenn gar keine Urhebernennung notwendig ist, was aber vorgängig geklärt werden muss.

Bild: Flickr / Georgie Pauwels, «Dinner for One», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

6 Kommentare

  1. Sehr geehrte Damen und Herren.

    Eine kurze Frage:
    Auf meiner HP habe ich im Online-Shop eigens angefertigte Produktbilder abgebildet (https://avior-swiss.com/produkt/duftstein-yingyang-mit-unterteller-in-blau/). Diese wurden nun kopiert und bei einem fremden Shop eingesetzt, und zwar mit dem Copyright -Zeichen und meinem Firmennamen (https://kanela.ch/de/aromalife-duftstein-set-ying-yang-unterteller-dunkelblau). Soll ich dagegen vorgehen? Gibt es Schadenersatz? Vielen Dank für eine kurze Beurteilung. Beste Grüsse, Markus Reindl

    1. @Markus Reindl:

      Was Sie beschreiben, klingt – auf den ersten Blick und unverbindlich – nach einem klassischen Fall für ein rechtliches Vorgehen. Welche rechtlichen Schritte möglich und sinnvoll sind, allenfalls auch Schadenersatzforderungen, müsste sorgfältig geprüft werden.

  2. Danke für den Tipp, dass auch Produktbilder und Produktfotos urheberrechtlich geschützt sein können. Bevor wir ein Shooting im Fotostudio machen, müssen wir erstmal alle Marken abkleben. Immerhin wollen wir ja keinesfalls das Urheberrecht verletzen.

  3. Vielen Dank für den Artikel dieser ist sehr verständlich und hilft mir weiter. Entspricht das nach wie vor der aktuellen Rechtslage in der Schweiz?

    Ich führe einen Onlineshop und wurde von einem Hersteller angeschrieben, dass ich die Produktbilder nicht im Shop verwenden darf. Ich habe nun eigene Bilder gemacht (die natürlich ziemlich ähnlich aussehen), kann aber im Bedarfsfall nachweisen, dass es meine eigenen Bilder sind. Somit muss ich keine rechtlichen Konsequenzen erwarten, verstehe richtig?

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