Granit und Taulant XHAKA: Fussball-Brüder, Marken-Brüder

Fotos: Brüder Taulant und Granit Xhaka

Im Markenregister finden sich zahlreiche Fussball-Marken, zum Beispiel für das EURO 2016-Maskottchen oder für die Unterschrift von Fussballtrainer Jürgen «Kloppo» Klopp.

In der Schweiz haben die Fussball-Brüder Granit Xhaka und Taulant Xhaka den Wert einer eigenen Marke erkannt. Seit dem 12. Mai 2016 verfügen die Brüder über die schweizerische Wortmarke XHAKA für zahlreiche Waren und Dienstleistungen (Markennummer 688949).

Die Hinterlegung der Marke erfolgte gemeinsam, so dass die Brüder ihre Marke grundsätzlich im Miteigentum (Art. 646 ff. ZGB) halten. Gegenüber dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE) lassen sich die Brüder durch die Berner Anwaltskollegen André Gross und Daniel Jaccard vertreten. Bei gemeinsam gehaltenen Marken ist es empfehlenswert, die Verwendung unter den Inhabern vertraglich zu regeln.

Waren- und Dienstleistungsklassen für XHAKA

Gemäss Waren- und Dienstleistungsliste (WDL) wird der Markenschutz für insgesamt 25 Nizza-Klassen beansprucht, darunter Babykost, Christbaumschmuck und Stichwaffen, aber auch für Erziehung, medizinische Dienstleistungen und die Veranstaltung von Reisen:

  • 3 – Wasch- und Bleichmittel; Putzmittel, Poliermittel, Fettentfernungsmittel und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren, ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.
  • 5 – Pharmazeutische Erzeugnisse, medizinische und veterinärmedizinische Präparate; Hygienepräparate für medizinische Zwecke; diätetische Lebensmittel und Erzeugnisse für medizinische oder veterinärmedizinische Zwecke, Babykost; Nahrungsergänzungsmittel für Menschen und Tiere; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.
  • 8 – Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb- und Stichwaffen; Rasierapparate.
  • 9 – Wissenschaftliche, Schifffahrts-, Vermessungs-, fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; CDs, DVDs und andere digitale Aufzeichnungsträger; Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Hardware für die Datenverarbeitung, Computer; Computersoftware; Feuerlöschgeräte.
  • 12 – Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser.
  • 14 – Edelmetalle und deren Legierungen; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.
  • 16 – Papier und Pappe (Karton); Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien, Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff; Drucklettern; Druckstöcke.
  • 17 – Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall).
  • 18 – Leder und Lederimitationen; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.
  • 20 – Möbel, Spiegel, Bilderrahmen; Knochen, Horn, Elfenbein, Fischbein oder Perlmutter in rohem oder teilweise bearbeitetem Zustand; Schildpatt; Meerschaum; Bernstein.
  • 21 – Behälter und Geräte für den Haushalt und die Küche; Kämme und Schwämme; Bürsten (ausgenommen für Malzwecke); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlwolle; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut.
  • 25 – Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
  • 28 – Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel; Christbaumschmuck.
  • 29 – Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier; Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette.
  • 30 – Kaffee, Tee, Kakao und Kaffee-Ersatzmittel; Reis; Tapioka und Sago; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren; Speiseeis; Zucker, Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz; Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze; Kühleis.
  • 32 – Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.
  • 35 – Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.
  • 36 – Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.
  • 37 – Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.
  • 38 – Telekommunikation.
  • 39 – Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.
  • 41 – Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
  • 42 – Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen sowie Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.
  • 43 – Dienstleistungen zur Verpflegung von Gästen; Dienstleistungen zur Beherbergung von Gästen.
  • 44 – Medizinische Dienstleistungen; veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; land-, garten- und forstwirtschaftliche Dienstleistungen.

(Via Tages-Anzeiger.)

Bilder: Wikimedia Commons / Borusse86, Public Domain; Wikimedia Commons / Monkostein, CC BY-SA 4.0 (international)-Lizenz.

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