Pokémon Go: Markenschutz in Europa und in der Schweiz

Wort-Bild-Marke: PoKéMoN GO

Die Begeisterung für das neue Augmented Reality-Spiel Pokémon Go scheint grenzenlos zu sein – was selbstverständlich nicht nur in den Medien, sondern auch im Markenregister Spuren hinterlässt.

In der Schweiz wurde die Wort-Bild-Marke «PoKéMoN GO» am 3. März 2016 von Nintendo zur Registrierung hinterlegt (Gesuch Nr. 52769/2016). Die Hinterlegung umfasst einen Farbanspruch für blau, gelb, grau, rot, schwarz und weiss. Mit Verweis auf die bereits bestehende Marke in Japan wurde ein Prioritätsanspruch per 8. September 2015 geltend gemacht, dass heisst bei einer erfolgreichen Registrierung wird die Marke rückwirkend ab diesem Datum geschützt sein.

Die gleiche Wort-Bild-Marke wurde auch als EU-europäische Unionsmarke hinterlegt (Gesuch Nr. 015162647).

Waren- und Dienstleistungsklassen für «PoKéMoN GO»

Gemäss Waren- und Dienstleistungsliste (WDL) wird der Markenschutz in den Nizza-Klassen 9, 28 und 41 beansprucht:

  • 9 – Programme für Videospielapparate für den Heimgebrauch; Spielprogramme für Videospielapparate für den Heimgebrauch; elektronische Schaltkreise, Magnetplatten, optische Platten, optische Magnetplatten, Magnetbänder, ROM-Karten, ROM-Steckmodule, CD-ROMs, DVD-ROMs und Speicherkarten, auf denen Programme für Videospielapparate für den Heimgebrauch gespeichert sind; Speichermedien, auf denen Programme für Videospielapparate für den Heimgebrauch gespeichert sind; Programme für tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige; Spielprogramme für tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige; elektronische Schaltkreise, Magnetplatten, optische Platten, optische Magnetplatten, Magnetbänder, ROM-Karten, ROM-Steckmodule, CD-ROMs, DVD-ROMs und Speicherkarten, auf denen Programme für tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige gespeichert sind; Speichermedien, auf denen Programme für tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige gespeichert sind; Programme für Videospielmaschinen für Spielhallen; Spielprogramme für Videospielmaschinen für Spielhallen; elektronische Schaltkreise, Magnetplatten, optische Platten, optische Magnetplatten, Magnetbänder, ROM-Karten, ROM-Steckmodule, CD-ROMs, DVD-ROMs und Speicherkarten, auf denen Programme für Videospielmaschinen für Spielhallen gespeichert sind; Speichermedien, auf denen Programme für Videospielmaschinen für Spielhallen gespeichert sind; herunterladbare oder installierbare Programme und zusätzliche Daten für Videospielapparate für den Heimgebrauch; herunterladbare oder installierbare Programme und zusätzliche Daten für Videospielmaschinen für Spielhallen; herunterladbare oder installierbare Programme und zusätzliche Daten für tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige; herunterladbare oder installierbare Programme und zusätzliche Daten für Computer; herunterladbare oder installierbare Programme und zusätzliche Daten für Mobiltelefone; Computer; Computerprogramme; Spielprogramme für Computer; elektronische Schaltkreise, Magnetplatten, optische Platten, optische Magnetplatten, Magnetbänder, ROM-Karten, ROM-Steckmodule, CD-ROMs, DVD-ROMs und Speicherkarten, auf denen Programme für Computer gespeichert sind; Speichermedien, auf denen Programme für Computer gespeichert sind; Programme für Mobiltelefone; Spielprogramme für Mobiltelefone; elektronische Schaltkreise, Magnetplatten, optische Platten, optische Magnetplatten, Magnetbänder, ROM-Karten, ROM-Steckmodule, CD-ROMs, DVD-ROMs und Speicherkarten, auf denen Programme für Mobiltelefone gespeichert sind; Speichermedien, auf denen Programme für Mobiltelefone gespeichert sind; elektronische Apparate und Geräte sowie deren Teile; Mobiltelefone; Teile und Zubehör für Mobiltelefone; Trageriemen für Mobiltelefone; Telekommunikationsanlagen und -Geräte; bespielte Compact Discs; Schallplatten; Musikdateien zum Herunterladen; belichtete kinomatographische Filme; belichtete Diafilme; Dia-Rahmen; Bilddateien zum Herunterladen; bespielte Videoplatten und Videobänder; elektronische Publikationen; herunterladbare Karten (Maps); Ladegeräte für Videospielapparate für den Heimgebrauch; Ladegeräte für Mobiltelefone; Ladegeräte für Computer; tragbare Ladegeräte; Ladegeräte; Akkumulatoren (Batterien) für Videospielapparate für den Heimgebrauch; Akkumulatoren (Batterien) für Mobiltelefone; Akkumulatoren (Batterien) für Computer; tragbare Akkumulatoren (Batterien); Mobile Akkumulatoren (Batterien); Batterien; wiederaufladbare Batterien; Maschinen und Geräte zur Stromverteilung und -steuerung; rotierende Umformer (elektrische Maschinen); Phasenschieber; Sonnenbatterien; Batterien und Elemente (Zellen).
  • 28 – Videospielapparate für den Heimgebrauch; Steuergeräte und Joysticks für Videospielapparate für den Heimgebrauch; Teile und Zubehör für Videospielapparate für den Heimgebrauch (soweit in dieser Klasse enthalten); Videospielmaschinen für Spielhallen; Teile und Zubehör für Videospielmaschinen für Spielhallen (soweit in dieser Klasse enthalten); Kartenspiel-Spielzeug und dessen Zubehör (soweit in dieser Klasse enthalten); tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige; Teile und Zubehör für tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige (soweit in dieser Klasse enthalten); Spielzeug; Puppen; japanische Brettspiele (Go-Spiele); japanisches Schach (Shogi-Spiele); japanische Spielkarten (Utagaruta); Kartenspiele und deren Zubehör (soweit in dieser Klasse enthalten); Spielwürfel; japanische Würfelspiele (Sugoroku); Würfelbecher; chinesische Damespiele; Schachspiele; Damespiele; Geräte für Zauberkünstler; Dominospiele; Spielkarten; japanische Spielkarten (Hanafuda); Mah-Jong; Spielgeräte und -apparate; Billardausrüstungen; Unterhaltungsmaschinen und -apparate zur Verwendung in Vergnügungsparks; Sportgeräte, Sportausrüstungen.
  • 41 – Bereitstellen von nicht herunterladbaren Bildern via Kommunikation über tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Bildern via Kommunikation mittels Videospielmaschinen für Spielhallen; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Bildern via Kommunikation mittels Videospielapparaten für den Heimgebrauch; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Bildern via Kommunikation mittels Mobiltelefonen; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Bildern mittels anderen Kommunikationsmitteln; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Photos via Kommunikation mittels tragbaren Spielapparaten mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Photos via Kommunikation mittels Videospielmaschinen für Spielhallen; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Photos via Kommunikation mittels Videospielapparaten für den Heimgebrauch; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Photos via Kommunikation mittels Mobiltelefone; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Photos mittels anderen Kommunikationsmitteln; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Filmen via Kommunikation mittels tragbaren Spielapparaten mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Filmen via Kommunikation mittels Videospielmaschinen für Spielhallen; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Filmen via Kommunikation mittels Videospielapparaten für den Heimgebrauch; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Filmen via Kommunikation mittels Mobiltelefonen; Bereitstellen von nicht herunterladbaren Filmen mittels anderen Kommunikationsmitteln; Filmvorführung, Filmproduktion oder Filmvertrieb; Bereitstellen von nicht herunterladbarer Musik und Tönen via Kommunikation mittels tragbaren Spielapparaten mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von nicht herunterladbarer Musik und Tönen via Kommunikation mittels Videospielmaschinen für Spielhallen; Bereitstellen von nicht herunterladbarer Musik und Tönen via Kommunikation mittels Videospielapparaten für den Heimgebrauch; Bereitstellen von nicht herunterladbarer Musik und Tönen via Kommunikation mittels Mobiltelefonen; Bereitstellen von nicht herunterladbarer Musik und Tönen mittels anderen Kommunikationsmitteln; Organisation, Durchführung oder Veranstaltungen von Videospiel-Events; Organisation, Durchführung oder Veranstaltungen von Kartenspiel-Events; Bereitstellen von Vergnügungseinrichtungen; Bereitstellen von Spielen via Kommunikation mittels tragbaren Spielapparaten mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von Spielen via Kommunikation mittels Videospielmaschinen für Spielhallen; Bereitstellen von Spielen via Kommunikation mittels Videospielapparaten für den Heimgebrauch; Bereitstellen von Spielen via Kommunikation mittels Mobiltelefonen; Bereitstellen von Spielen mittels anderen Kommunikationsmitteln; Bereitstellen von Spielen für Videospielapparate für den Heimgebrauch; Bereitstellen von Spielen für tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von Spielen für Videospielmaschinen für Spielhallen; Bereitstellen von Spielen für Mobiltelefone; Bereitstellen von Spielen über Telekommunikationsnetzwerke; Bereitstellen von Spielen über Kommunikationsnetzwerke; Vermietung von Speichermedien, auf denen Programme für Videospielapparate für den Heimgebrauch gespeichert sind; Vermietung von Speichermedien, auf denen Programme für tragbare Spielapparate mit Flüssigkristallanzeige gespeichert sind; Vermietung von Speichermedien, auf denen Programme für Videospielmaschinen für Spielhallen gespeichert sind; Vermietung von Speichermedien, auf denen Spielprogramme für Mobiltelefone gespeichert sind; Vermietung von Videospielapparaten für den Heimgebrauch und von Videospielmaschinen für Spielhallen; Vermietung von tragbaren Spielapparaten mit Flüssigkristallanzeige; Bereitstellen von elektronischen Publikationen über Kommunikationsmittel; Bereitstellen von elektronischen Publikationen.

(Via MarkenBlog.)

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