Das schweizerische Urheberrecht befindet sich in Revision. In diesem Rahmen sollen – wie von der amerikanischen Unterhaltungsindustrie gefordert – unter anderem auch Netzsperren eingeführt werden, was der Bundesrat als «Modernisierung» beschönigt.
Bei Netzsperren findet kein gerichtliches Verfahren oder ein Strafverfahren statt, sondern Rechteinhaber müssen die Verletzung ihrer Rechte lediglich glaubhaft machen. Danach verfügt das Institut für Geistiges Eigentum (IGE) – kein unabhängiges Gericht! – die entsprechenden Netzsperren. Kritiker fordern deshalb, dass rechtsverletzende Internet-Angebote nicht gesperrt, sondern gelöscht werden: «Löschen statt Sperren!»
Die Schliessung von KickassTorrents (KAT), bis vor kurzem noch die weltgrösste BitTorrent-Website, zeigt, wie «Löschen statt Sperren» in der Praxis funktioniert:
Löschen statt Sperren mit «Follow the Money»
Für ihr Vorgehen gegen KAT nutzten die amerikanischen Behörden insbesondere den bewährten Ansatz von Finanzermittlungen, das heisst sie folgten Zahlungsströmen («Follow the Money»):
«From November 2015, an undercover IRS Special Agent spoke with a KAT representative about hosting an advertisement that would direct visitors to an undercover site. An agreement was made and the ad, which purportedly advertised a program to study in the United States, would be placed on individual torrent listings for $300 per day. When it finally went live on March 14th 2016, a link appeared underneath the torrent download buttons for five days. It was a short campaign, but it was enough to link KAT to a Latvian bank account, one that received €28 million ($31 million) in deposits — mainly from advertising payments — between August 2015 and March 2016.»
Bei jedem relevanten Internet-Angebot funktioniert «Follow the Money», denn die entsprechende Infrastruktur muss bezahlt und vorgängig finanziert werden.
Auch möglich ist «Follow the Data», denn Angebote wie KAT benötigen Provider, die eine Internet-Anbindung mit hoher Kapazität gewährleisten können. Dabei wird der urheberrechtliche Schutz weltweit durch zahlreiche völkerrechtliche Verträge wie beispielsweise die Berner Übereinkunft gewährleistet.
Das Beispiel von KAT zeigt, dass Netzsperren unverhältnismässig sind, denn sie sind für ein rechtliches Vorgehen gegen urheberrechtsverletzende Angebote im Internet nicht erforderlich. Netzsperren sind dafür aber auch nicht geeignet, denn sie beseitigen keine Rechtsverletzungen («Aus den Augen, aus dem Sinn!»).
Gleichzeitig führen Netzsperren zu unzähligen Kollateralschäden auf Kosten von Menschenrechten, aber auch mit Kosten für Konsumentinnen und Konsumenten sowie die schweizerische Wirtschaft.