WhatsApp-Nutzerdaten für Facebook: Widerspruch!

Foto: WhatsApp-Symbol auf einem iPhone-Homescreen

Anfang 2014 kaufte Facebook den Instant Messenger-WhatsApp für rund 16 Milliarden Dollar. Facebook bezahlte in erster Linie für den Zugang zu den damals 450 Millionen WhatsApp-Nutzern – ein «teures Telefonbuch»!

WhatsApp hatte damals betont, Nutzerdaten würden niemandem verkauft, behielt sich aber vor, solche Daten an einen allfälligen Käufer zu übertragen.

Nun möchte Facebook tatsächlich auf das «teure Telefonbuch» zugreifen und hat deshalb die Nutzungsbedingungen per 25. August 2016 angepasst. Die WhatsApp-Nutzerdaten sollen unter anderem für stärker personalisierte Werbung auf Facebook verwendet werden können, während die Inhalte von Nachrichten aber weiterhin vollständig verschlüsselt bleiben.

Alle Nutzerinnen und Nutzer müssen für die weitere WhatsApp-Nutzung den angepassten Nutzungsbedingungen einschliesslich Datenschutzerklärung bis spätestens am 25. September 2016 zustimmen. Auf dem entsprechenden Bildschirm wird Facebook zwar nicht direkt erwähnt, doch haben WhatsApp-Nutzer zwei Möglichkeiten um der Übertragung von WhatsApp-Kontoangaben («WhatsApp-Account-Informationen») an Facebook zu widersprechen:

Widerspruch: Jetzt oder spätestens in 30 Tagen

Möglichkeit 1: Auf dem Bildschirm mit den angepassten Nutzungsbedingungen tippt man auf «Lies mehr […]» anstatt auf «Zustimmen». Danach kann man folgende Einstellung deaktivieren:

«Meine WhatsApp-Account-Informationen mit Facebook teilen, um meine Erlebnisse mit Werbung und Produkten auf Facebook zu verbessern. […]»

Möglichkeit 2: Wer den angepassten Nutzungsbedingungen bereits ohne Widerspruch zugestimmt hat, kann während weiteren 30 Tagen «Meine Account-Info teilen» in den Konto-Einstellungen in der App deaktivieren.

Aber: Widerspruch mit beschränkter Wirkung

Man kann nicht verhindern, dass Facebook die WhatsApp-Kontoangaben für andere Zwecke als die so genannte Verbesserung der «Erlebnisse mit Werbung und Produkten» verwendet («Pseudo-Widerspruch»):

«Die Facebook-Unternehmensgruppe wird diese Information trotzdem erhalten und für andere Zwecke, wie Verbesserung von Infrastruktur und Zustellsystemen, des Verstehens der Art der Nutzung unserer bzw. ihrer Dienste, der Absicherung der Systeme und der Bekämpfung von Spam, Missbrauch bzw. Verletzungshandlungen.»

Diese Einschränkung ist naheliegend, nachdem WhatsApp nun seit zwei Jahren zu Facebook gehört und die Personendaten von Nutzerinnen und Nutzern bereits gemäss den bestehenden Nutzungsbedingungen an Facebook hätte übertragen dürfen. Insofern ist es erfreulich, dass sich Facebook und WhatsApp in dieser Hinsicht transparent verhalten. WhatsApp stellt die Übertragung von Kontoangaben an Facebook gegenüber den Nutzerinnen zwar nicht in der Vordergrund, aber interessierte Nutzer können sich einfach genug informieren.

Unerfreulich ist hingegen, dass WhatsApp die Nutzerinnen und Nutzer nicht um ihre ausdrückliche Zustimmung («Opt-in») ersucht, sondern ein Widerspruch («Opt-out») notwendig ist. Dieses Vorgehen von WhatsApp ist zwar legal, aber nicht datenschutzfreundlich.

WhatsApp-Alternativen: Signal und Threema

Wer WhatsApp nicht mehr verwenden möchte, findet in Threema aus der Schweiz eine mögliche Alternative. Allerdings liegt (auch) Threema nicht als Open Source-Software vor und im Gegensatz zu WhatsApp gibt es Threema nicht in einer Desktop-Version und und es fehlt an vollständiger Perfect Forward Secrecy (PFS).

Eine weitere Alternative ist Signal, womit man auch verschlüsselt telefonieren kann. Signal hat aber den Nachteil, dass man eineTelefonnummer verwenden muss. Diese Telefonnummer hat sich, wie auch das Beispiel von Facebook und WhatsApp nun zeigt, zu einem wichtigen Identifikationsmerkmal für einzelne Personen entwickelt – dafür hat Facebook das «teure Telefonbuch» von WhatsApp gekauft.

Nicht empfehlenswert ist die Verwendung von Telegram, jedenfalls nicht für sichere Kommunikation.

5 Kommentare

  1. So gut Threema auch ist, es hat auch gewisse Nachteile: Es gibt bis jetzt noch keinen brauchbaren Desktop Client – aus welchen Gründen auch immer. Signal hat zwar einen, aber Signal hat so wenig Benutzer, dass man es nur Punktuell einsetzen kann.

    An Whatsapp wird man wohl oder übel nicht vorbei kommen, wenn man mit Familie und Freunden in Kontakt bleiben will.

    1. Das ist das gleiche Argument, dass ich auch bei meiner Einführung für PGP gehört habe.
      Das genannte Argument ist eigentich: Ich würde ja etwas an meinem Leben ändern, aber ich will die Komfortzone nicht verlassen, was ich aber müsste, wenn ich meine Freunde und Bekannten nerven müsste, auf eine andere Technik umzusteigen.

      Man kann auch anders in Kontakt bleiben als mit E-Mail oder WhatsApp. (Man kann z.B. gelegentlich anrufen.)

      Mittlerweile nutzen ALLE meiner Freunde und der größte Teil meiner Bekannten PGP/GPG. Von den Noobs bis zu den Nerds. Und die paar, die es nicht nutzen bekommen von mir keine E-Mail mehr. Ich hatte damals angekündigt, dass ich keine privaten, unverschlüsselten Mails mehr verschicken werde. Wer Hilfe bei der Einrichtung braucht, kann sie bekommen, wer nicht aus dem Quark kommt, hat halt irgend wann Pech gehabt. Und wer meint zu doof zu sein, um Signal einzurichten, der sollte WhatsApp ohnehin nicht nutzen, da die Einrichtung weitgehend gleich ist.

      Komisch – in meinem Bekanntenkreis nutzen auch fast alle Signal oder Threema. Gut, oft zusätzlich zu WhatsApp, aber deshalb werde ich kein WhatsApp anfangen zu Nutzen. Man muss für einen Übergang alte Technik ja nicht aufgeben, um eine neue hinzuzunehmen. Aber das ändert auch nichts daran, dass man seine Freunde nicht in der Komfortzone dümpeln lassen darf, wenn man sich noch ein nicht kommerzialisierten Kern der Privatsphäre erhalten will.

      1. Nachtrag:
        Außerdem interessieren mich die 400 Millionen WhatsApp-Nutzer genau gar nicht. Mich interessieren nur die 10-30 Bekannten, die ich überhaupt mit einem Handy erreichen möchte. Der Aufwand ist also «überschaubar» ;)

  2. Sehr geehrter Herr Steiger,

    in den neuen AGB von Whatsapp steht «„Du stellst uns regelmäßig die Telefonnummern von Whatsapp-Nutzern und deinen sonstigen Kontakten in deinem Mobiltelefon-Adressbuch zur Verfügung. Du bestätigst, dass du autorisiert bist, uns solche Telefonnummern zur Verfügung zu stellen, damit wir unsere Dienste anbieten können.“»

    Nun, da kaum jemand alle Kontakte fragen wird, macht man sich bei Zustimmung der AGBs in meinen Augen als Nutzer in Deutschland strafbar. Ein Anwalt aus Deutschland sagt dazu «Sofern ein Nutzer, der personenbezogene Daten seines Bekannten weitergibt, sich also nicht vorher dessen Einwilligung zur Weitergabe der Daten an WhatsApp einholt, ist die Übermittlung der Daten datenschutzrechtlich unzulässig.»

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