Ein Master-Student an der Universität St.Gallen (HSG) verklagte seinen unterhaltspflichtigen Vater, weil ihm das tägliche Pendeln für das Studium zu viel Zeit in Anspruch nahm.
Der Student hielt es nicht für zumutbar, von Romanshorn, wo er – kostenlos! – bei seinem geschiedenen Vater wohnte, nach St.Gallen zu pendeln. Der Student forderte deshalb, dass ihm sein Vater seine eigene Wohnung in St.Gallen finanziert.
Die Mutter wohnte ausserdem in Wittenbach, einem direkten Vorort von St.Gallen. Aber auch Romanshorn liegt in der Nähe von St.Gallen: Mit dem Auto beträgt die Distanz zwischen Romanshorn und St.Gallen rund 23 Kilometer. Mit der S-Bahn benötigt man – ohne Umsteigen – 25 Minuten.
Das Schweizerische Bundesgericht machte mit dem Studenten kurzen Prozess (Urteil BGer 5A_481/2016 vom 2. September 2016). Vorher hatte es unter anderem im Online-Fahrplan der Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) nachgeschlagen:
«[Der Student] bestreitet sodann, dass er von beiden Wohnorten gleich gut an die Universität St. Gallen pendeln könne, denn von Romanshorn aus sei er täglich mindestens 78 Minuten länger unterwegs. Abgesehen davon, dass seine Behauptung nicht nachvollziehbar ist (vgl. www.sbb.ch), kann es nicht um völlige Gleichwertigkeit der Pendelstrecken gehen, sondern einzig darum, dass das Pendeln zur Universität sowohl vom einen wie vom andern Ort aus zumutbar ist.»
Auch das Argument des Studenten, mehrfach pro Tag für kurze Zeit an die Universität reisen zu müssen, verfing beim Schweizerischen Bundesgericht nicht:
«Der Beschwerdeführer behauptet schliesslich, er müsse öfters mehrmals am Tag für kurze Zeit an die Universität für Meetings etc., was von Romanshorn aus nicht zu bewerkstelligen sei. Dies stellt einerseits eine unbelegte und unzulässige Tatsachenbehauptung dar. Andererseits kann er daraus ohnehin nichts zu seinen Gunsten ableiten, denn es ist zumutbar, allfällige freie Zeiträume zwischen zwei Terminen an der Universität bzw. in St. Gallen zu verbringen und nicht tagsüber nach Hause zurückzukehren.»
Welches Studium der Student absolviert, ist nicht bekannt. Die HSG ist bekannt für ihre wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, aber man kann auch Rechtswissenschaften studieren. Auch viele Studentinnen und Studenten aus Deutschland sind in St.Gallen eingeschrieben.
Der Student muss die bundesgerichtlichen Kosten von 2’000 Franken (rund 1’850 Euro) tragen und das Honorar seiner Rechtsanwältin bezahlen. Dazu kommen Kosten in unbekannter Höhe für die Verfahren vor den Vorinstanzen.
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