Vorratsdatenspeicherung: Beschwerde der Digitalen Gesellschaft beim Bundesgericht

Bild: Auge, das mit Nullen und Einsen überlagert ist

Das Bundesgericht, das höchste Gericht in der Schweiz, wird über die Vorratsdatenspeicherung entscheiden müssen. Die Digitale Gesellschaft ist mit einer entsprechenden Beschwerde (1C_598/2016) an das Bundesgericht gelangt:

«Mit der Vorratsdatenspeicherung wird von allen Menschen während mindestens sechs Monaten gespeichert, wann und wo sie wie und mit wem kommuniziert haben. Für jede Person in der Schweiz wird ohne Anlass und ohne Verdacht ein detailliertes Profil erstellt. Diese Massenüberwachung betrifft ohne Ausnahme alle Menschen. Sie nimmt auch keine Rücksicht auf das Anwaltsgeheimnis, das Arztgeheimnis und den Quellenschutz von Journalisten. Jede Person in der Schweiz steht Tag und Nacht unter Verdacht.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit seinem Urteil vom 9. November 2016 einen schweren Eingriff in die Grundrechte auf informationelle Selbstbestimmung und Privatsphäre festgestellt. Es hat die Beschwerde der Digitalen Gesellschaft jedoch abgewiesen. Das Gericht blendete aus, dass von der Vorratsdatenspeicherung nicht nur die Beschwerdeführer, sondern alle Menschen in der Schweiz betroffen sind. Dabei schenkte das Gericht auch dem rechtsstaatlichen Grundsatz der Verhältnismässigkeit nicht genügend Beachtung.

In zahlreichen europäischen Ländern und in der Europäischen Union haben die höchsten Gerichte die Vorratsdatenspeicherung mit Verweis auf die Grund- und Menschenrechte für unzulässig erklärt. Die Schweizerische Bundesverfassung und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) gewährleisten diese Grund- und Menschenrechte auch für die Schweiz.»

Die Beschwerdeführer der Digitalen Gesellschaft werden in diesem Verfahren von Anwaltskollege Viktor Györffy vertreten. Die Beschwerde wurde im Volltext veröffentlicht.

Bei einer Abweisung der Beschwerde durch das Bundesgericht behält sich die Digitale Gesellschaft vor, Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EMGR) mit Verweis auf die EMRK einzureichen.

Bild: Pixabay / bykst, Public Domain.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.