Windows 10: Weltweit mehr Transparenz dank dem schweizerischen Datenschutzbeauftragten

Bild: Schild «PRIVACY PLEASE»

Vor einigen Tagen kündigte Microsoft an, bei Windows die Transparenz im Zusammenhang mit dem Datenschutz zu verbessern:

Einerseits zeigt ein neues «Privacy Dashboard» einen Teil der persönlichen Daten, die im Microsoft-Konto von einzelnen Nutzerinnen gespeichert sind. Andererseits sollen Nutzer ab der nächsten grossen Windows 10-Aktualisierung bei der Ersteinrichtung die wichtigsten Datenbearbeitungen und Datenübermittlungen deaktivieren können. Die gleichen Möglichkeiten sollen auch über die Systemeinstellungen zur Verfügung stehen.

Die Verbesserungen gehen anscheinend auch auf den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) zurück. Nach Kritik am Datenschutz bei Windows 10 hatte der EDÖB im Sommer 2015 eine Sachverhaltsabklärung (Art. 29 DSG) gemäss eröffnet, die nun abgeschlossen wurde, wie der EDÖB schreibt:

«Der EDÖB hat die Sachverhaltsabklärung zum Betriebssystem Windows 10 von Microsoft beendet. Seine Empfehlungen zur Verbesserung der Transparenz der Datenbearbeitung und der diesbezüglichen Wahlmöglichkeiten wurden von Microsoft einvernehmlich umgesetzt. Damit kann auf eine allfällige gerichtliche Beurteilung des Sachverhalts verzichtet werden.»

Der EDÖB hatte unter anderem festgestellt, dass «die Datenbearbeitung im Rahmen von Windows 10 nicht in allen Aspekten datenschutzkonform verläuft.» Die Mängel betrafen die «Anforderungen an eine transparente Information» (Art. 4 Abs. 4 DSG).

In der Folge unterbreitete Microsoft dem EDÖB verschiedene Vorschläge, die vom EDÖB geprüft und ergänzt wurden:

«[…] Mit den nun festgelegten Anpassungen werden die Angaben zu den Datenbearbeitungen präzisiert. Zudem werden die Nutzer mit der neuen Einstellungsseite während dem Installationsprozess klar darauf hingewiesen, dass sie die Datenbearbeitungen und -übermittlungen festlegen und in diese einwilligen müssen.»

Der EDÖB sieht die Verbesserungen bei Microsoft als neuen Mindeststandard:

«Der EDÖB erachtet die mit Microsoft erreichte Lösung, insbesondere die direkte Verlinkung zu den relevanten Passagen der Datenschutzerklärung und die Wahlmöglichkeiten, als Mindeststandard für Anwendungen und Dienste anderer Unternehmen. Bei künftigen Abklärungen wird der EDÖB die zu überprüfenden Datenbearbeitungen an der erzielten Lösung messen.»

Bild: Flickr / Josh Hallett, CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz.

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