MFM-Bildhonorare 2017: Was kosten Abmahnungen in Deutschland?

Titelseite: MFM-Bildhonorare 2017In Deutschland gibt die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) jeweils Anfang Jahr ihre «Bildhonorare» heraus. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Preisempfehlungen.

Die «Bildhonorare» werden aber häufig bei urheberrechtlichen Abmahnungen und anderen rechtlichen Auseinandersetzungen verwendet um den geforderten Schadenersatz gemäss Lizenzanalogie zu begründen – ähnlich wie die SAB-Preisempfehlungen in der Schweiz.

Die Bildhonorare 2017 sind seit einigen Tagen als gedruckte Broschüre und E-Paper beim deutschen Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) erhältlich:

«Die Honorar-Übersicht erscheint im gewohnt übersichtlichen Layout, wurde dem aktuellen Markt angepasst und bietet dem Nutzer eine optimale Berechnungsgrundlage. Mit seinem umfangreichen Medienregister ist die Broschüre ein unerlässliches Standardwerk für Agenturen, Fotografen, Kanzleien für Urheber- und Medienrecht bzw. alle, die Bildhonorare kalkulieren müssen.»

Gemeinsam mit dem aktuellen «PICTA»-Magazin betragen die Kosten 34.80 Euro, das E-Paper ebenfalls mit «PICTA»-Magazin kostet 24.80 Euro.

Die diesjährigen «Bildhonorare» umfassen rund 100 Seiten und geben detailliert Auskunft über die «marktüblichen Vergütungen» für die Bildverwendung in Deutschland. Leider ist bei der Internet-Bildverwendung meistens eine zeitlich beschränkte Dauer vorgesehen, was alltagsfremd erscheint. Die wenigsten Website-Betreiber sind in der Lage, einzelne Bilder nach einer jeweils individuellen Dauer offline zu nehmen.

Bild: Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

Ein Kommentar

  1. Werden diese Bildhonorare von den deutschen Gerichten angewendet? Würde ein deutsches Urteil, das diese Honorare anwendet in der Schweiz vollstreckt?

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.