Warnung: Gefälschte Rechnungen nach Markenhinterlegung

Dokument: Rechnung für Registerbetrug nach Markenregistrierung

Wer Marken hinterlegt, muss mit Registerbetrug nach folgendem Muster rechnen:

Kaum wurde die Hinterlegung einer neuen Marke im schweizerischen Markenregister veröffentlicht, erhält man eine Rechnung, die scheinbar zur Markenhinterlegung passt. In Wirklichkeit bezieht sich die Rechnung aber auf ein anderes, nicht amtliches Register ohne Rechtswirkung.

Heute habe ich für eine eigene Marke eine Rechnung von der International Registration of Trademarks (INTA) erhalten. Das Beispiel zeigt, dass solche Rechnungen automatisch versendet werden. Ansonsten würde man einem Rechtsanwalt, der im Markenrecht tätig ist, vermutlich keine solche Rechnung zukommen lassen …

Registerbetrug ist in der Schweiz als unlauterer Wettbewerb strafbar (Art. 3 Abs. 1 lit. p u. q UWG). Kleingedruckte Hinweise wie jene der INTA, wonach die Rechnung lediglich ein Angebot darstelle und man nicht bezahlen müssen, ändern grundsätzlich nichts an der Strafbarkeit.

Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) warnt vor solchen gefälschten Gebührenrechnungen und hat zahlreiche Beispiele veröffentlicht.

Fazit: Erst prüfen, dann bezahlen – im Zweifelsfall hilft ein Markenanwalt weiter.

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