Warnung: Gefälschte Filesharing-Abmahnungen im Namen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Seit Mitte März 2017 werden E-Mail-Massenabmahnungen scheinbar im Namen der Anwaltskollegen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte im Auftrage von Adobe versendet. Die Abmahnungen aus Deutschland stammen aber nicht von den erwähnten Anwaltskollegen, sondern dienen der Verbreitung von Schadsoftware:

Die E-Mails mit abmahnung@schutt-waetke.de als Absender enthalten den Text der angeblichen Abmahnung als Bild. Der Text umfasst auch einen Button «Dokument abrufen». Wenn man auf den Button oder überhaupt auf das Bild klickt, wird versucht, den verwendeten Computer mit einem Trojaner zu infizieren. Bild und Button sollten deshalb auf keinen Fall angeklickt werden!

Dokument: Gefälschte Abmahnung von Schutt, Waetke Rechtsanwälte

Schutt, Waetke Rechtsanwälte weisen inzwischen auf ihrer Website auf die gefälschten Abmahnungen hin. Sie betonen unter anderem, keine Abmahnungen zu versenden, bei denen zwei Rechtsanwälte der Kanzlei und mit «kindhaften» Unterschriften unterzeichnen. Sie erklären ausserdem, man versende keine Abmahnungen nur per E-Mail und man fordere Abgemahnte auch nicht auf, einen Button anzuklicken.

Auch schon betroffen: SKW Schwarz und Waldorf Frommer

Die Anwaltskollegen sind nicht die ersten deutschen Abmahnanwälte, die Opfer von gefälschten Abmahnungen werden. Kürzlich waren auch die Anwaltskollegen von SKW Schwarz und Waldorf Frommer betroffen. Die Masche funktioniert unter anderem deshalb, weil auch bei echten Abmahnungen die Zustellung zumindest vorab in vielen Fällen per E-Mail erfolgt und dabei Fristen gesetzt werden, die den rechtzeitigen Erhalt der schriftlichen Abmahnung per Briefpost häufig gar nicht erlauben.

Aus schweizerischer Sicht sind die gefälschten Abmahnungen auffällig, weil sie sich auf Filesharing mit der ausländischen IP-Adresse 217.13.28.193 beziehen. Wer in der Schweiz wohnt, kann zwar tatsächlich für Filesharing im Ausland abgemahnt werden, aber in diesen Fällen können sich die Abgemahnten normalerweise an die entsprechende Internet-Nutzung – häufig in den Ferien – erinnern.

Bei verdächtigen Abmahnungen sollte man im Zweifelsfall eigene Abklärungen zur Echtheit tätigen oder sich von einer Fachperson unterstützen lassen. Zum Leidwesen von Abgemahnten in der Schweiz erweisen sich allerdings die meisten Abmahnungen als echt und sollten im eigenen Interesse ernst genommen werden.

Bild: Pixabay / Gaertringen, Public Domain.

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