Bananen, Bratwürste, Kartoffelsalat … wer Bilder von solchen Nahrungsmittel auf seiner Website veröffentlicht hat, muss seit Anfang Februar 2017 mit einer kostenpflichtigen Abmahnung der deutschen Knieper Verwaltungs GmbH in Bremen rechnen. Als Geschäftsführer wird Tobias Knieper genannt.
Absender der Abmahnungen ist Rechtsanwalt Sebastian Deubelli aus Landshut in Deutschland. In den Abmahnungen werden die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und die Zahlung von Schadenersatz gefordert.
Beim Schadenersatz für die Bildverwendung verweist Rechtsanwalt Deubelli auf die Lizenzanalogie gemäss den «Bildhonoraren» der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM), was pro Bild vielfach einen Betrag von rund 500 Euro ergibt. Dazu kommen eine «Dokumentationspauschale» der LAPIXA GmbH aus Berlin von 85 Euro und ein Verletzerzuschlag von 100 Prozent, was pro Bild vielfach zu einem Gesamtbetrag von rund 1’000 Euro führt.
Dazu kommen Anwaltskosten gemäss dem deutschen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Im Ergebnis kann die Schadenersatzforderung pro Bild ohne weiteres 1’500 Euro und mehr erreichen.
Richtige Reaktion auf Abmahnungen
Bei den abgemahnten Bildern ist häufig fraglich, ob sie in der Schweiz überhaupt urheberrechtlich geschützt sind – ähnlich wie bei den StockFood-Abmahnungen. Ein fehlender Schutz in der Schweiz bedeutet allerdings nicht, dass keine Abmahnungen aus Deutschland möglich sind. Im Zweifelsfall müsste ein Gericht entscheiden. Aus diesem Grund sollte in jedem Einzelfall sorgfältig überprüft werden, wie auf eine solche Abmahnung richtig reagiert wird.
Wer falsch reagiert, verschlechtert allenfalls die eigene Rechtsposition. In (fast) jedem Fall falsch ist die Reaktion, solche Abmahnungen als Altpapier zu entsorgen. Auch lassen sich solche Abmahnungen normalerweise nicht mit einer Entschuldigung beim Gegenanwalt erledigen. Es hilft ebenfalls nicht, den Gegenanwalt zu beschimpfen.
Erinnerungen an Marions Kochbuch
Bei der Knieper Verwaltungs GmbH fällt auf, dass sie erst am 25. Januar 2017 gegründet wurde. Zweck der jungen Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist demnach der «Schutz von Urheberrechten und [die] rechtliche Verfolgung von Verstößen hiergegen sowie sämtliche hiermit zusammenhängende Geschäfte.» In den Abmahnungen wird behauptet, die Knieper Verwaltungs GmbH verfüge über die «ausschließlichen Nutzungsrechte am gegenständlichen Bildmaterial.»
Der Name «Knieper» erinnert an die Abmahnungen von Folkert und Marion Knieper im Zusammenhang mit «Marions Kochbuch». Diese Abmahnungen sorgten bereits vor 10 Jahren für Schlagzeilen. Und tatsächlich ist neben Tobias Folkert auch Folkert Knieper als Geschäftsführer mit Einzelunterschrift im Handelsregister der Knieper Verwaltungs GmbH eingetragen … wie der Vater Folkert, so Sohn Tobias nun gemeinsam mit seinem Vater?
Bild: Pixabay / stevepb, Symbolbild (und nicht etwa Gegenstand der beschriebenen Abmahnungen), Public Domain-ähnlich.
Wir wurden im Februar 2017 von Deubelli im Auftrag von Knieper ebenfalls abgemahnt und haben bezahlt. Falls Sie interessiert sind, kann ich den Fall für Sie dokumentieren.
Gern!
Ok, ich schicke es Ihnen in den nächsten Tagen per Mail.
Mich hat es auch erwischt. Wie kann man diesen Abzockern endlich das Handwerk legen?
Joh, und auf Xing.de sucht Herr Knieper «int. Anwälte im Urheberrecht» für «größere Projekte» – Nachtijall, ick hör dir trapsen..
Auch unsere Firma wurde von Rechtsanwalt Pfortmüller, Zürich bezüglich der Nutzung des Foto’s einer Folienkartoffel abgemahnt.
Wir sind hier unsicher, ob dies wirklich als ein Werk im Sinne von Art. 2 Abs. 2 URG bezeichnet werden kann.
Wir leben in Norwegen und selbst da hat uns jetzt eine Abmahnung von Kneipe (diesem Verbrecher) erreicht. Auf englisch….Norwegen ist wie die Schweiz nicht Mitglied der EU – wie sollen wir reagieren? Erstmal abwarten oder hier in Norwegen einen Anwalt einschalten oder einen deutschen? Wer hat auch seinen ständigen Wohnsitz im Nicht-EU Land und ist mit dieser Sache befasst?
@Kerstin Schmaus:
Leider können wir als schweizerische Anwaltskanzlei bei Fällen, die Personen in Norwegen betreffen, nicht weiterhelfen. Es gibt aber in Norwegen sicherlich Anwaltskolleginnen und Anwaltskolleginnen, die sich mit der Abwehr solcher Abmahnungen auskennen.