Social Media: Keine neue Regulierung gegen Fake News und Hate Speech

Bild: Social Media (illustriert durch viele Gesichter, gesehen auch durch ein Smartphone)«Kein neuer Regulierungsbedarf für Social Media» – zu diesem Ergebnis gelangt der Bundesrat in seiner heute veröffentlichen Standortbestimmung (PDF).

Hingegen sieht der Bundesrat die «internationale Rechtsdurchsetzung als Herausforderung» und verweist auf die laufenden Bemühungen in dieser Hinsicht:

«Der Bundesrat hält fest, dass es schwierig sein kann, Rechtsansprüche international geltend zu machen. Die laufenden Bestrebungen auf internationaler Ebene, etwa im Europarat, hier eine praxisgerechte Lösung zu finden, sind deshalb von der Schweiz mit Nachdruck voranzutreiben.»

Erst kürzlich hatte Ständerat Christian Levrat (SP) mit seiner Motion 16.4082 gefordert, soziale Netzwerke mit Sitz im Ausland wie beispielsweise Facebook müssten Nutzerdaten direkt – ohne Rechtshilfe durch andere Staaten – an schweizerische Strafverfolgungsbehörden übermitteln. Der Bundesrat beantragte die Ablehnung der Motion, doch beschloss der Ständerat, die Motion seiner Kommissionen für Rechtsfragen (RK) zur Vorprüfung zu übergeben.

Einige Punkte aus dem bundesrätlichen Bericht:

  • Social Media gibt es in verschiedensten Formen, erwähnt werden vom Bundesrat unter anderem Foren, Mailinglisten, Messaging-Plattformen wie Snapchat und WhatApp, Netzwerke wie Facebook und LinkedIn (aber auch noch Myspace und Orkut†), Plattformen zur Partnersuche wie Tinder, Portale für Kundenbewertungen wie Yelp und Social News wie Buzzfeed und das schweizerische Watson. Als Nischenprodukt erwähnt wird Threema aus der Schweiz.
  • Journalisten greifen für ihre Berichterstattung immer häufiger ohne Rückfrage auf Inhalte zurück, die ursprünglich auf Social Media-Plattformen veröffentlicht worden waren.
  • Trolling wird als zunehmendes Problem erkannt (und der Bundesrat verweist unter anderem auf die «Stupidedia» als Quelle!).
  • «Social Media-Stars» werden als relativ neues Phänomen beschrieben. In Bezug auf das gängige Product Placement in Instagram-Beiträgen und Youtube-Videos – häufig als Schleichwerbung – verweist der Bundesrat auf das Transparenzgebot gemäss Art. 2 UWG.
  • In der Schweiz und im Ausland sind zahlreiche Regulierungsvorhaben mit Auswirkungen auf Social Media hängig, unter anderem im Datenschutzrecht, im Fernmelderecht und beim Jugendmedienschutz. Ausserdem ist beim Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) ein Gesetz über elektronische Medien (GeM) als Ersatz für das heutige Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) in Arbeit.
  • Cyberbullying, Cybermobbing und Cyberstalking sowie Verletzungen der persönlichen und wirtschaftlichen Ehre bleiben ein Thema – genauso wie Identitätsdiebstahl und rassistische sowie andere diskriminierende Äusserungen («Hate Speech»).
  • Im Zusammenhang mit der Meldung von problematischen Social Media-Inhalten betont der Bundesrat die Bedeutung von «Trusted Flaggers», das heisst von Nutzern, deren Meldungen privilegiert behandelt werden und meist zu einer unmittelbaren Löschung der gemeldeten Inhalte führen – in der Schweiz verfügt das Bundesamt für Polizei (Fedpol) bei einigen Social Media-Plattformen über diesen Status.
  • Und wie immer: «Neben Chancen gibt es aber auch Risiken», zum Beispiel «Fake News» als «Manipulation durch bewusst unzutreffende Tatsachenbehauptungen» und «Social Bots», die wie Menschen auftreten.

Bild: Pixabay / geralt, Public Domain-ähnlich.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Felder mit * sind Pflichtfelder.