Ricardo mit neuer Datenschutzerklärung: Widerspruch bis am 26. Juli 2017 möglich

Foto: Festplatte (ohne Gehäuse)

Das Internet-Auktionshaus Ricardo informierte seine Nutzerinnen und Nutzer am 12. Juli 2017 über seine neue Datenschutzerklärung, die am gleichen Tag in Kraft trat.

Nach Angaben von Ricardo wurde die Datenschutzerklärung «innerhalb der Mediengruppe Tamedia harmonisiert, um den internen Datenaustausch zu ermöglichen». Ricardo war 2015 von der Zürcher Tamedia, die unter anderem die Zeitung «Tages-Anzeiger» herausgibt, gekauft worden.

Die eigene (!) Frage, was sich genau ändert, beantwortete Ricardo nur sehr allgemein:

«Mit der neuen Datenschutzerklärung können wir Ihnen für Sie relevante Angebote und Dienstleistungen anzeigen und Ihr Online-Erlebnis sowie die Sicherheit unserer Angebote verbessern. Damit erhöht sich der Schutz vor Online-Betrug und -Missbrauch.»

Wer mit der neuen Datenschutzerklärung nicht einverstanden ist, kann innert 14 Tagen per E-Mail oder schriftlich per Briefpost widersprechen. Diese Frist läuft demnach noch bis am 26. Juli 2017.

«Harmonisierung» für Personalisierung und Werbung bei Ricardo und Tamedia

Wer der neuen Datenschutzerklärung widerspricht, darf Ricardo nicht mehr nutzen, denn die Datenschutzerklärung ist Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für Nutzerinnen und Nutzer von Ricardo. (Kurioserweise wird auch die Datenschutzerklärung in den PDF-Metadaten als «Allgemeine Geschäftsbedingungen [AGB]» bezeichnet.)

Im Rahmen der erwähnten «Harmonisierung» bezieht sich die Datenschutzerklärung nun auf alle «Gesellschaften der Tamedia-Gruppe sowie damit verbundene Unternehmen» als auch auf die Nutzung sämtlicher digitalen Angebote und Portale von Tamedia. Die Datenschutzerklärung verweist auf eine entsprechende «vollständige Liste aller betreffenden Unternehmen» (PDF). Ein Verweis findet sich auch auf eine «vollständige Liste» der digitalen Angebote und Portale, der aber ebenfalls zur erwähnten Liste mit den Unternehmen führt.

Wer Ricardo weiterhin nutzen möchte, kann zumindest dem «Tamedia Nutzungsdaten-Tracking» unter https://www.tamedia.ch/de/datenschutzerklaerung/nutzungsdaten widersprechen (in der Datenschutzerklärung nicht verlinkt). Allerdings schliesst dieser Widerspruch «lediglich aus, dass erhobene Personendaten nicht anonymisiert für Marketingzwecke bearbeitet und zu diesem Zweck auch an andere Unternehmen weitergeleitet und von diesen analysiert werden können.» Wer die Bearbeitung von Personendaten weiter reduzieren möchte, muss Cookies deaktivieren.

Interessant ist der Hinweis darauf, dass das Internet (angeblich) nichts vergisst:

«Wir weisen Sie darauf hin, dass solche einmal im Internet veröffentlichte Daten auch im Falle einer von Ihnen oder uns veranlassten Löschung oder Anonymisierung allenfalls bei Dritten, beispielsweise über Suchmaschinen, weiterhin abrufbar sein können.»

Im Zusammenhang mit der Analyse und dem Tracking der Nutzung von Ricardo erwähnt die Datenschutzerklärung ausdrücklich Google Analytics. Im Übrigen verweist die Datenschutzerklärung auf eine (nicht verlinkte) Liste von Tracking-Tools (PDF).

Datenschutzerklärung erfüllt Erwartungen

Ricardo ist Teil von Tamedia und entsprechend sollen die Personendaten von Nutzerinnen und Nutzern innerhalb der Tamedia-Gruppe umfassend analysiert und anderweitig bearbeitet werden können. Im Zentrum dieser «Harmonisierung» stehen Personalisierung und Werbung. Ausserdem wird über die Verwendung von Dritt-Diensten in der Schweiz und im Ausland, wie sie in der arbeitsteiligen Internet-Wirtschaft faktisch zwingend sind, informiert.

Unklar ist allerdings, wieso die neue Datenschutzerklärung vor Ablauf der Widerspruchsfrist in Kraft getreten ist. Meines Erachtens hätte Ricardo den Ablauf der Widerspruchsfrist abwarten müssen. Die Nutzerinnen und Nutzer von Ricardo hatten durch das Inkrafttreten der neuen Datenschutzerklärung zu Beginn der Widerspruchsfrist gar keine Möglichkeit, wirksam zu widersprechen.

Ricardo und Tamedia versuchen mit der neuen Datenschutzerklärung ihre entsprechenden Pflichten gemäss dem heutigen Datenschutzrecht in der Schweiz zu erfüllen. Die nächste neue Datenschutzerklärung dürfte bereits 2018 folgen, weil dann das verschärfte Datenschutzrecht der Europäischen Union (EU) in Kraft tritt und in der Folge auch die Schweiz ihr Datenschutzrecht verschärfen müssen wird.

Bild: Pixabay / Tunarus, Public Domain.

Ein Kommentar

  1. Ich lege Widerspruch ein., da das Gros der Cookies nichts mit der Sicherheit oder Bequemlichkeit zu tun hat, sondern lediglich dazu dient, unsere Kaufgewohnheiten auszuspionieren und damit weitere Lieferanten zu bedienen.
    Ich werde deshalb, wenn Ricardo auf die Akzeptanz der Cookies pocht, mich bei der Rechtsabteilung des Kassensturzes infor-
    mieren, ob dies wirklich rechtens ist , dass die Kunden gezwungen werde, Cookies zu akzeptieren und wie man dies umgehen kann.
    Freundliche Grüsse

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