Hat Apple sein berühmtes Logo mit dem angebissenen Apfel «modernisiert»?
Nein, der angebissene Apfel, der vor einigen Tagen im schweizerischen Markenregister veröffentlicht wurde, ist das Logo von zwei Zahnärzten in Zürich.
Die Bildmarke wurde am 10. Februar 2017 als 59. schweizerische Marke in diesem Jahr hinterlegt (Markennummer 704564). Markeninhaber sind gemeinsam Anna Nadjenovic und Attila Baran. Sie betreiben die Zahnmedizinische Praxis Stampfenbach 61, deren Abkürzung «ZMP» sie ebenfalls als Marke hinterlegen liessen (Markennummer (704790).
Der Markenschutz wird für folgende Waren und Dienstleistungen beansprucht:
- Nizza-Klasse 16: Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien; Druckereierzeugnisse; Lehr- und Unterrichtsmittel; Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist.
- Nizza-Klasse 35: Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.
- Nizza-Klasse : Medizinische Dienstleistungen; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen.
Droht ein Markenstreit mit Apple?
Inhaber von älteren Marken, die identisch oder ähnlich und für gleichartige Waren und Dienstleistungen bestimmt sind, so dass sich daraus eine Verwechslungsgefahr ergibt, können Widerspruch gegen die Eintragung von neuen Marken erheben (Art. 3 Abs. 1 MSchG). Die Frist beträgt drei Monate und läuft seit Veröffentlichung der Eintragung im Markenregister (Art. 31 Abs. 2 MSchG). Zuständig ist das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE).
Vor einigen Jahren hatte Apple gegen das Apfel-Logo von «apfelkind» («Kinder, Kaffee & Kuchen») in Bonn einen markenrechtlichen Widerspruch erhoben, zog diesen dann aber überraschend wieder zurück. Inzwischen ist die «apfelkind»-Marke in Deutschland und in der Europäischen Union (EU) für zahlreiche Waren und Dienstleistungen geschützt (deutsche Marke 302010061782, Unionsmarke 010390731).
Umgekehrt hielt Apple am Widerspruch gegen ein Birnen-Logo fest und war damit erfolgreich. Die Birne war dabei noch nicht angebissen …
Bislang wurde gegen das zahnärztliche Apfel-Logo – soweit ersichtlich – noch kein Widerspruch erhoben.
(Via @thomie_ch, vielen Dank für den Hinweis!)
Bilder: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (IGE), «apfelkind».