Urheberrecht: Abmahnungen von Dennis Skley für Creative Commons-Bilder erreichen auch die Schweiz

Foto: 500 Euro-Noten

Viele Bilder werden online unter einer Creative Commons-Lizenz veröffentlicht. Wer die Lizenzbedingungen einhält, darf solche Bilder kostenlos und legal verwenden.

Leider liegt bei diesen Lizenzbedingungen die Tücke im Detail. Deshalb werden die Lizenzbedingungen oftmals in einzelnen Punkten nicht eingehalten. Dieser Umstand wird für Abmahnfallen genutzt – zum Beispiel durch den «professionellen Fotografen» Dennis Skley in Berlin, der mehrere 1’000 Bilder unter Creative Commons-Lizenzen bei Flickr veröffentlicht hat.

Wer solche Bilder verwendet und die Lizenzbedingungen nicht in allen Einzelheiten einhält, wird vom deutschen Verband zum Schutz geistigen Eigentums im Internet (VSGE) abgemahnt. Der VSGE wird von Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel vertreten. Die sogenannte Cider Connection, die hinter diesen Massenabmahnungen steckt, wurde im letzten Jahr durch Netzpolitik.org aufgedeckt.

Häufig abgemahnt wird die fehlende Verlinkung von Lizenzbedingungen und / oder Quelle. Mit pauschalem Verweis auf die «Bildhonorare» der Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) fordert Rechtsanwalt Schroeder für eine angebliche Rechtsverletzung in vielen Fällen die Zahlung von 1’375.75 Euro einschliesslich Anwaltskosten. Ausserdem wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt.

Massenabmahnungen mit vielen Fragezeichen

Rechtsanwalt Schroeder verschickt solche Abmahnungen inzwischen auch in die Schweiz. In seinen Abmahnungen an schweizerische Empfängerinnen und Empfänger droht Schroeder damit, in Deutschland zu klagen und entsprechende Urteile in der Schweiz vollstrecken zu lassen.

Die Darstellung in den Abmahnungen ist einseitig: So unterschlägt Rechtsanwat Schroeder unter anderem die neuere deutsche Rechtsprechung zu Schadenersatz im Zusammenhang mit Creative Commons-Bildern. Auf den internationalen Sachverhalt im schweizerischen Einzelfall geht Rechtsanwalt Schroeder in seinen Abmahnungen – soweit ersichtlich – nicht ein.

Unklar sind auch die Geltung der angeblich verletzten Lizenzbedingungen und die Legitimation des VSGE, der – ungewöhnlich für Deutschland – kein eingetragener Verein ist. Die Vollstreckung von deutschen Urteilen in der Schweiz ist möglich, aber für deutsche Abmahner mit einigem Aufwand verbunden, gerade auch gegenüber juristischen Personen

In der Folge lohnt es sich, die Forderungen aus Deutschland zu prüfen. Wer ohne weiteres bezahlt, fördert ein fragwürdiges Geschäftsmodell. Und wer ohne weiteres eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgibt, riskiert teure finanzielle Folgen, wenn diese verletzt wird. Gerade juristische Personen können häufig nicht gewährleisten, dass eine Unterlassungserklärung auch in fünf oder zehn Jahren noch eingehalten wird.

Empfehlung: So vermeidet man Creative Commons-Abmahnungen

Wer Abmahnungen vermeiden möchte, sollte Creative Commons-Bilder vorsichtshalber immer mit folgenden Angaben versehen:

  • Bildquelle (mit Verlinkung)
  • Urheberin oder Urheber (allenfalls mit Verlinkung)
  • Titel (sofern vorhanden)
  • Lizenz (mit Verlinkung!)

Ausserdem sollten allfällige weitere Lizenzbedingungen beachtet werden, wenn man auf Nummer sicher gehen möchte.

Für Creative Commons-Bilder bei Wikimedia Commons und Wikipedia steht ein Lizenzgenerator zur Verfügung.

Wer sich nicht um Lizenzbedingungen kümmern möchte, kann gemeinfreie Bilder verwenden. Bilder in der Public Domain unterliegen keinen Lizenzbedingungen. Eine beliebte Bildquelle für solche Bilder ist Pixabay, aber man findet sie auch bei Flickr.

Bild: Flickr / Peter Linke, «500 Euros», Public Domain.

2 Kommentare

  1. Meine Firma hat eine Abmahnung in der Höhe von € 1375.75 erhalten weil wir ein Bild von flickr veröffentlicht haben, ohne den Urheber des Bildes zu nennen.
    Lohnt sich für diesen Betrag der Einbezug eines Rechtsanwaltes?

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