Bildagentur Keystone verteidigt ihre Bilder mit Abmahnungen

Foto: 1'000 Franken-Noten (Schweizer Franken)Abmahnungen für mutmassliche Urheberrechtsverletzungen gibt es auch in der Schweiz und nicht nur in Deutschland.

Abmahnungen können die aussergerichtliche, einvernehmliche und kostengünstige Klärung von rechtlichen Auseinandersetzungen im Urheberrecht ermöglichen. Die meisten schweizerischen Abmahnungen stammen vermutlich von Getty Images und StockFood.

Seit einiger Zeit versendet aber auch die Bildagentur Keystone – vertreten durch die Anwaltskollegen von Meili Pfortmüller – urheberrechtliche Abmahnungen. Keystone ist die grösste schweizerische Bildagentur und beschäftigt zahlreiche Fotografen.

In einem aktuellen Fall wurden 825 Franken als «Entschädigungspflicht anhand der Lizenzanalogie für einen nachweisbaren Zeitraum von einem Jahr berechnet». Als Berechnungsgrundlage nannten die Anwaltskollegen die SAB-Preisempfehlungen.

Für den Fall, dass der geforderte Betrag nicht innert 20 Tagen vollständig bezahlt wird, behalten sich die Anwaltskollegen «sämtliche Weiterungen» vor. Eine mögliche solche «Weiterung» wäre eine Klage auf Zahlung der geforderten 825 Franken.

Abmahnungen können berechtigt sein, denn im digitalen Raum wird das Urheberrecht – meistens ohne Absicht – häufig verletzt. Bei einem Betrag von weniger als 1’000 Franken werden viele Abgemahnte die geforderte Zahlung leisten um die Angelegenheit vom Tisch zu haben.

Es kann sich aber dennoch lohnen, eine solche Abmahnung zu überprüfen oder überprüfen zu lassen. Nicht jede Abmahnung ist berechtigt: So ist nicht jedes Bild in der Schweiz urheberrechtlich geschützt und nicht immer ist der geforderte Schadenersatz in der Höhe nachvollziehbar.

Abmahnungen wie jene von Keystone lassen sich vermeiden. Wie man Bilder und Fotos im Web findet und rechtskonform nutzt, kann man beispielsweise im Whitepaper «Bilder und Fotos im Web» von Tinkla nachlesen.

Bild: Pixabay / cosmix, Public Domain-ähnlich.

2 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Steiger.
    Ich bin Thomas Mann Adept, und habe regen Briefkontakt mit Gleichgesinnten. Vergleichende Fotos aus der Zeit Thomas Manns mit heutiger Situation habe ich auf einer Ansichtskarte dargestellt und in einer maximalen Auflage von 50 Stück selbst gedruckt und an Freunde zu gegebenem Anlass geschickt. Also keine Kommerzialisierung. Nun würde ich gerne die wiedergefunde Lampe aus Thomas Manns Arbeitszimmer von 1920 mit dem neuerlichen Ausstellungsort in Bad Tölz auf einer Karte kombinieren. Das alte Bild ist auf Pics im Thomas Mann Archiv in Zürich einzusehen. Ich kann es aber nicht herunterladen, weil scheinbar Urheberrechte bestehen. Gibt es trotzdem eine «günstige » Möglichkeit, dieses Bild für den privaten Gebrauch zu bekommen?
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhelm Kürpick

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