Abmahnungen: Inkassobüro EOS verschickt Zahlungsaufforderungen für COPYTRACK

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Wer nicht auf urheberrechtliche Abmahnungen reagiert, muss neuerdings damit rechnen, vom Inkassobüro EOS Schweiz AG eine Zahlungsaufforderung zu erhalten.

EOS bezieht sich in ihren Zahlungsaufforderungen insbesondere auf Forderungen aus deutschen Massenabmahnungen der WENN GmbH. Diese Abmahnungen wurden unter anderem 2013 und 2014 von Anwaltskollege Jan Denecke von der Anwaltskanzlei Denecke Priess & Partner in Berlin verschickt.

Allerdings bezeichnet EOS nun die deutsche COPYTRACK GmbH als ursprüngliche Gläubigerin. Die COPYTRACK GmbH wurde Anfang 2016 gegründet, das heisst, es gab das Unternehmen zum Zeitpunkt der Abmahnungen noch gar nicht. Demnach hat die WENN GmbH ihre behaupteten Forderungen an COPYTRACK abgetreten.

«COPYTRACK ist» – nach eigenen Angaben – «ein Unternehmen, das den Markt für Bildlizenzen im Internet neu und vor allem fair gestaltet.» Es gehe «nicht um die Abmahnung von Unternehmen, sondern um die faire Bewertung und Bezahlung von digitalen Bildern im Onlinebereich.»

Gründer von COPYTRACK ist Marcus Schmitt mit seiner Münchner Investmentgesellschaft FRONT EQUITY GmbH.

EOS Schweiz ist Teil der internationalen EOS-Gruppe, die auch schon als «Schuldeneintreiber mit Imageproblemen» bezeichnet wurde. Beim Inkasso sollen «virale Kurzfilme» (Archivkopie) helfen …

Forderung plus Gebühren, Verzugsschaden und Verzugszins

Schreiben: Zahlungsaufforderung der EOS Schweiz AG

Die EOS verlangt von den Empfängern ihrer Zahlungsaufforderungen jeweils, diese müssten den «offenen Betrag» innert einer kurzen Zahlungsfrist von sieben Tagen bezahlen oder einen «akzeptablen Zahlungsvorschlag» unterbreiten. Der «offene Betrag» umfasst den ursprünglich geforderten Betrag sowie Gebühren, Verzugsschaden und Verzugszins. Im Ergebnis kann die behauptete Forderung ohne weiteres einen Betrag von mehreren 1’000 Franken ergeben.

EOS schreibt jeweils, das Bezahlen von erhaltenen Dienstleistungen und Waren bilde die faire Grundlage des Handels. EOS ignoriert dabei, dass der geforderte Betrag aus einer streiten Forderung aufgrund von Massenabmahnungen stammt. EOS bezeichnet die Forderungen denn auch als «Sonstiges» und erwähnt weder Dienstleistungen noch Waren.

Empfehlungen: So reagiert man richtig auf Forderungen von EOS Schweiz

Wer eine solche Zahlungsaufforderung erhält sollte – wie bei den ursprünglichen Abmahnungen – die Ruhe bewahren und in keinem Fall sofort bezahlen.

Gleichzeitig sollte man eine solche Zahlungsaufforderung aber nicht ignorieren, sondern auf ihre Berechtigung hin überprüfen und passend reagieren – bei Bedarf mit Unterstützung durch einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Wenn die ursprüngliche Abmahnung nicht berechtigt war, ist auch die Forderung von EOS nicht berechtigt. Unabhängig davon besteht fast immer rechtlicher und sachlicher Spielraum.

Beitragsbild: Wikipedia.

20 Kommentare

  1. Eine Anwaltskanzlei,die eine Inkassobude mit dem Forderungseinzug beauftragt…das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Was kommt als Nächstes..schicken 4-Sterne-Restaurants ihre Gäste dann bald zum Essen zu McDonalds ?

  2. Hatte leider auch schon mit EOS zu tun. Die verlangen nun eine Löschungsgebühr von CHF 120.00 damit eine eingetragene Betreibung von ihnen gelöscht wird. Gemäss Antwort vom Betreibungsamt, erhebt dieses keine Gebühren dafür. Gibt es dafür irgendwo einen Gesetzesartikel oder ähnliches?

  3. als die Zahhlung mit der Forderung der EOS überschnitten haben fordert diese noch immer die gebühren von 113,85 CHF
    zuammenstellung Verzugsschaden(85% der Rechnungssumme) und Arbeitsgebühr(165% der Rechnungsumme).
    meiner meinung sind das versteckte Wucherzinnsen.
    Meine Frage ist folgende auf welche Gesezlichen grundlage basieren diese Gebühren?

  4. Ich habe eine Betreibungsandrohung erhalten obwohl der Betrag Fristgerecht überwiesen wurde. Die Firma EOS hatte von mir zuvor mittels Telefonanruf Verlangt das ich den Überweisungsbeleg der Bank mittels Email an sie sende.
    Ist dies rechtens? Und warum erhält man eine Betreibungsandrohung da der Bertag fristgerecht überwiesen worden ist.

    1. @Joeanna:

      Was rechtens ist und was nicht, müsste im Einzelfall überprüft werden. (Wenn es um eine Abmahnung geht, ist es häufig sinnvoll, bei dieser anzusetzen und nicht erst, wenn das Inkasso eingeleitet wurde, weil man nicht oder falsch reagiert hat.)

      1. Meine Schwester hat ein Inkasso Brief von EOS erhalten, sie hätte Rechnungen von der Swisscom nicht bezahlt,, dabei hat meine Schwester nichts mit Swisscom. Dies hat auch Swisscom bestätigt. Swisscom rät ihr sie soll bei EOS anrufen und anfragen.
        Wie soll dies weitergehen, evtl. Anwalt einschalten?
        Besten Dank

    2. ACHTUNG. EOS SCHWEIZ AG WURDE DURCH LEUTE AUS BALKAN GEGRÜNDET. BETREFFEND AG WURDEN PARTNER SCHWEIZER PERSONEN INTEGRIERT SO DAS GANZ LEGALE FIRMA IST ABER BEZAHLEN SIE KEINE FÖRDERUNGEN VON EOS ZUERST EINE ANWALT KONTAKTIEREN , BERECHNETE VERZUGSSCHADEN LAUT BG MÜSSEN SIE NICHT BEZAHLEN , APROPOS EOS MUSS AUF IHRE VERLANGEN VERZUGSSCHADEN BEGRÜNDEN. HERR RA STEIGER IST RICHTIGE ANWALT FÜR SOLCHE FALE.

  5. Hallo Zusammen

    Ich habe eine Telrechnung (endrechung da ich gekündigt habe) ca.74.- von swisscom , zu spät bezahlt. Im Brief von swisscom stand das wenn ich es nicht bis zu x Datum mache, diese an einen Inkassobüro weitergeleitet wird.

    so, 3 Tage nach dem ich die Rechnung bezahlt habe kommt das Inkassobüro und verlangt nebst der Rechnung noch zusätzlich 79.- Inkassospesen und verweist auf die AGB von Swisscom. Habe so eben gegoogelt und es steht folgendes bei swisscom :

    Der Kunde trägt sämtliche Kosten, die Swisscom durch den Zahlungsverzug entstehen. Insbesondere schuldet der Kunde Swisscom einen Verzugszins von 5% sowie eine Mahngebühr von CHF 30.– pro Mahnung.
    -> Swisscom kann jederzeit Dritte für das Inkasso beiziehen. Der Kunde hat hierfür dem beigezogenen Dritten direkt Mindestgebühren zu bezahlen und ihm darüber hinaus dessen individuelle Aufwände und Auslagen zu entschädigen, die für das Inkasso notwendig sind. Details sind auf http://www.swisscom.ch/inkasso ersichtlich.

    Muss ich diese EOS nun die 79.- Zahlen weil das in der AGB der Swisscom steht?

    1. @mari:

      Leider ist es nicht möglich, im Rahmen von Kommentaren in einem solchen Einzelfall zu beraten.

      Bei einem Betrag von 79 Franken wird sich allerdings eine anwaltliche Beratung im Einzelfall in finanzieller Hinsicht sowieso nicht lohnen. In diesem Bereich kann allenfalls die Hotline einer Rechtsschutzversicherung (sofern vorhanden) oder eine sonstige nicht anwaltliche Rechtsberatung helfen.

  6. EOS – Betrugsopfer gesucht !

    Hallo werter Leser,

    wir suchen derzeit Zeugen bzw. Betrugsopfer, die zum Fall etwas sagen können.

    Wir streben eine Sammelklage in Deutschland an um diese Holding AG in die Schranken zu weisen.

  7. Ich habe vor etwa zwei Monaten von EOS eine Betreibungsandrohung erhalten. Es geht um eine ominöse Rechnung eines Schlüsselfundservice, bei dem ich nie etwas bestellt hatte. Es gibt offensichtlich keinen Vertrag. Trotzdem besteht die EOS darauf, dass dies erst geklärt werden müsse. Statt einem Vertrag senden sie mir eine bedeutungslose «Bestellbestätigung» in der drin steht, dass meine persönlichen Daten in einem System gespeichert seien. Dabei haben die dafür ja auch keine Bewilligung von mir erhalten. Es scheint keine Richtlinien für EOS zu geben, für welche Kunden sie arbeiten. Auch ohne Vertrag werden Androhungen verschickt. Ich halte dies für äusserst bedenklich.

  8. Hi
    Wir haben unsere Website am 1. Juni live geschalten.
    Am 21.07. haben wir einen Brief von Copytrack erhalten (in englisch) das wir einen Betrag von 300 Euro zahlen müssen weil wir anscheinend ein Bild brauchen das Zahlungspflichtig sei. Copytrack sagt das bild sei seit 4. Mai publiziert -> kann gar nicht sein, da wir ja erst am 1. Juni live aufgeschaltet haben. Nun habe ich eine Brief von EOS bekommen mit einer Zahlungsaufforderung von 484.29.
    was kann ich hier tun, muss ich das jetzt wirklich bezahlen?

  9. Ganz schreckliche EOS, die versuchen auf jeden Fall Geld zu verdienen.
    Ich habe gerade mein Anwalt eingeschaltet und Rechtsschutzversicherung informiert.
    Schauen wir mal.
    Freundliche Grüsse
    Wanda Deja- Gatzka

    1. Habe auch so ein Problem mit EOS. Die stellen eine Geldforderung über ca. 1100..- für ein Bild das durch mein Webdesigner auf meine Webseite kam 2015. Ist nicht mal dasselbe das ich auf meinem Portrait hatte. Weiter wer ist überhaupt in einem solchen Fall der Hauptverantwortliche. Er hat von mir den Auftrag die Seite komplett ausser techn. Aenderungen für die ich zuständig bin , zu bewirtschaften. Für das bezahle ich ja auch . Ich kann also an der Grundseite nichts ändern auch diese Bild nicht.

  10. Mein Sohn hat auch eine sehr komische Rechnung erhalten ohne Mahnungen und gleich Zahlungsbefehl.Trotz anrufe von Ihm und mails die er geschrieben hat hiess es immer wir werden es prüfen von der EOS.Datum seiner sogenannten Rechnung 1.10.2023..keine Ahnung für was und jetzt kommt morgen anscheinend eine Betreibung ins Haus.Werden den Anwalt wohl einschalten das grenzt schon an betrug von der Firma.

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