Ab wann darf man den (R)-Schutzvermerk für Marken verwenden?

Bild: ®-Schutzvermerk

(R), eigentlich ®, steht im Markenrecht für «registered», das heisst für eine eingetragene Marke. Wer darf (R) ab wann verwenden? Und was hat es mit (TM) auf sich?

Der Schutzvermerk darf verwendet werden, wenn eine Marke in der Schweiz tatsächlich eingetragen beziehungsweise geschützt ist. Allein die Anmeldung beziehungsweise Hinterlegung zur Prüfung durch das Eidgenössische Amt für Geistiges Eigentum (IGE) genügt nicht.

Die Wortmarke PAPIERTIGER (Markennummer 673649) beispielsweise wurde am 12. Januar 2015 hinterlegt und am 1. Juni 2015 im Markenregister eingetragen. (R) durfte damit ab erst diesem Tag verwendet werden. Wer ® zu Unrecht verwendet, handelt allenfalls unlauter.

(R) muss beim vollständigen Zeichen, das als Marke eingetragen ist, angebracht werden. Bei Wort-Bild-Marken muss man deshalb darauf achten, dass (R) nicht bloss hinter dem Wortbestandteil, sondern hinter der vollständigen Marke anzubringen. Ausserdem darf (R) nur für jene Dienstleistungen und Waren verwendet werden, für die tatsächlich ein Markenschutz besteht.

Die (R)-Verwendung ist in der Schweiz freiwillig. Man kann damit aber deutlich auf den beanspruchten Markenschutz hinweisen und den markenmässigen Gebrauch betonen. In Ländern wie den USA kann man durch die Verwendung von ® bei Markenverletzungen allenfalls mehr Schadenersatz fordern. (R) hat ausserdem eine Werbewirkung, denn es wird vielfach als Signal für Innovation und Qualität wahrgenommen.

Weitere Schutzvermerke: (C), (P), (SM) und (TM)

(TM) oder ™ steht für «Trademark» und stammt aus dem angloamerikanischen Raum. Mit ™ wird insbesondere in den USA für ein Zeichen, das (noch) nicht als Marke registriert ist, aber wie eine Marke verwendet wird, der Markenschutz beansprucht. Mit (TM) verwandt ist (SM) oder ℠ für «Service Mark», das in Europa aber keine Bedeutung hat. In der Schweiz sollte ™ im Zweifelsfall nur für eingetragene Marken verwendet werden, gebräuchlich ist (R)
Keinen Zusammenhang mit dem Markenrecht hat (C) oder ©, das für «Copyright» steht. Man behauptet damit, das entsprechend markierte Werk sei urheberrechtlich geschützt. Ob das Urheberrecht tatsächlich einen Schutz gewährt, zum Beispiel bei Food-Bildern aus Marions Kochbuch, entscheidet sich aber unabhängig davon. Wer © zu Unrecht verwendet, begeht Copyfraud, was in der Praxis allerdings meist folgenlos bleibt.

Für Musikaufnahmen gibt es ausserdem den (P)- oder ℗-Schutzvermerk für phonografische Werke. Man kann damit auf die Leistungsschutzrechte beziehungsweise Nachbarrechte oder verwandten Schutzrechte an Tonträgern hinweisen.

Tastenkürzel für (C), (R) und (TM)

Auf der schweizerischen Mac-Tastatur findet man © unter [Option]-[C], ® unter [Option]-[R] und ™ unter [Option]-[Shift]-[X]. Auf der iOS-Tastatur findet man die Schutzvermerke auf der Emoji-Tastatur bei den Symbolen.

Wer mit einem PC arbeitet, muss anscheinend den Ziffernblock bemühen und wird bei Google fündig oder kann eine Emoji-Tastatur verwenden. Für Android-Nutzer habe ich auf Anhieb leider keine überzeugende Lösung gefunden, doch dürfte ebenfalls die Emoji-Tastatur weiterhelfen.

5 Kommentare

  1. Ich habe das heute nebenher mit einem Kunden diskutiert.
    Abgesehen davon, dass in der CH ja alles «freiwillig» ist: Wenn ich einen Artikel (Blog, Online-Help, etc.) schreibe, setze ich dann das (R) hinter «meine» Marken, oder auch hinter jene, die von anderen Firmen als Marke hinterlegt sind?

    1. @Markus Estermann:

      Grundsätzlich verwendet man einen solchen Schutzvermerk meines Erachtens nur selbst. Man weiss ja häufig gar nicht, was alles wie markenrechtlich geschützt ist … in einem Text kann es allerdings aufdringlich wirken, den Schutzvermerk zu verwenden und ein Hinweis im Footer der Website könnte beispielsweise genügen. (Oder bei vielen Marken auf einer eigenen Marken-Webseite.)

  2. Danke für deinen Artikel. In Bezug auf das Thema (TM) hätte ich noch eine Frage: Gibt es formelle Anforderungen für seine Verwendung? Es handelt sich um eine selbst-deklarative Kennzeichnung, die lediglich den Anspruch auf eine Marke verdeutlicht.

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