Am 1. September 2017 tritt das Nachrichtendienstgesetz (NDG) in Kraft. Mit dem neuen Massnahmengesetz findet ein Paradigmenwechsel statt:
Der Nachrichtendienst des Bundes (NDB) erhält zahlreiche Kompetenzen, die bislang den Strafverfolgungsbehörden vorbehalten waren oder völlig neu sind. Der schweizerische Geheimdienst soll sich nicht mehr «nur» auf präventiven Staatsschutz beschränken, sondern als mächtige Geheimpolizei intervenieren und den «Schutz wichtiger Landesinteressen» weitgehend nach eigenem Ermessen im Geheimen verfolgen können.
Das NDG legalisiert unter anderem die so genannte Kabelaufklärung: Swisscom, UPC Cablecom und andere Telekommunikationsunternehmen müssen den Datenverkehr im Internet – auch Inhalte – dem Geheimdienst für die Überwachung zur Verfügung stellen. Mit der Kabelaufklärung ist jede und jeder verdächtig. Wer das Internet nutzt oder telefoniert, wird überwacht.
Die anlasslose und verdachtsunabhängige Massenüberwachung mittels Kabelaufklärung verletzt insbesondere das Grundrecht auf Privatsphäre. Das Anwaltsgeheimnis und das Arztgeheimnis werden ausgehöhlt. Die Kabelaufklärung verletzt die Unschuldsvermutung und das Verhältnismässigkeitsprinzip.
Die Digitale Gesellschaft in der Schweiz erhebt deshalb Beschwerde (PDF) gegen die neue Kabelaufklärung:
«Der erste Schritt bei dieser Beschwerde ist ein Gesuch an den Nachrichtendienst des Bundes (NDB). Gemäss diesem Gesuch soll der Geheimdienst die Kabelaufklärung unterlassen. Sofern der Geheimdienst dem Gesuch nicht entspricht, wird die Digitale Gesellschaft den weiteren Rechtsweg beschreiten.»
An der Beschwerde beteiligt sich auch Anwaltskollege Marcel Bosonnet, der schweizerische Rechtsanwalt von Edward Snowden. International wird die Beschwerde durch die Gesellschaft für Freihheitsrechte (GFF) unterstützt.
Hängig ist bereits eine Beschwerde gegen die Vorratsdatenspeicherung in der Schweiz.
Die Digitale Gesellschaft setzt sich für Freiheitsrechte in einer vernetzten Welt ein. Dafür benötigt sie Unterstützung durch Gönner, Mitglieder und Spender.
Bild: Flickr / Dennis Knake (QSC AG), «Glasfaser für die Gropiusstadt», CC B-SA 2.0 (generisch)-Lizenz.
Wer das Internet nutzt oder telefoniert, wird überwacht. Ausser er nutzt verschlüsselte Apps und hebelt die Kabelüberwachung aus. So gesehen kann Jeder Mensch sich technisch vor der totalen Überwachung schützen.
@Urs Loeliger:
Metadaten bleiben leider überwachbar – und sind sehr mächtig.
Spontan ergoogelt:
http://www.netzpiloten.de/kunstliche-intelligenz-maschinen-denunzieren-nicht
Ausserdem gibt es die Möglichkeit, Software-Anbieter zu Hintertüren zu zwingen und Trojaner einzusetzen.
@Urs Loeliger
Das sehe ich genauso, wie Herr Stieger.
Ausserdem haben technisch nur relativ wenige Leute, die Zeit, resp. Geld, den Mut und das Know-how sich auch nur halbwegs gegen die leider äusserst fragwürdige Totalüberwachung inhaltlich halbwegs zu schützen.
Zudem ist es leider tatsächlich so, dass die Dienste* locker direkt auf die Geräte zugreifen — mittels Staatstrojaner — muss der Staat ja auch, denn wer verschlüsselt oder Anonymisierung verwendet, macht sich ja erst richtig interessant.
Schade, dass der grossteil der Bevölkerung der Angstmache der Medien gefolgt ist und Staasi 2.0 genehmigt hat.
Wir werden nicht nur von der Schweizer Armee massenüberwacht. Massenüberwachung dient auch der Spionage in der Schweiz auch durch die NSA, FSK, NDB, BND und viele weitere Geheimdienste. Die politische und rechtliche Bekämpfung der Kabelüberwachung ist sinnvoll aber dauert ewig und ist nicht sehr erfolgsversprechend. Jeder Menschen sollte sich
selbst mit dem Einsatz von Kryptologie wirkungsvoll sofort schützen. Ich nutze Threema statt WhatsApp, OpusTel IP Telefonie statt GSM, ProtonMail statt bluewin, SnowHaze statt Explorer, VPN statt unverschlüsselt und bin dadurch viel besser vor Massenüberwachung geschützt als alle die sagen ich habe angst und mache nichts. Mut statt Angst wirkt besser. Die Installation der entsprechenden APPs ist einfach und unter dem Strich viel günstiger.
Lukas B. sagt:
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7. September 2017 um 21:50
@Urs Loeliger
Das sehe ich genauso, wie Herr Steiger.
Ausserdem haben technisch nur relativ wenige Leute, die Zeit, resp. Geld, den Mut und das Know-how sich auch nur halbwegs gegen die leider äusserst fragwürdige Totalüberwachung inhaltlich halbwegs zu schützen.
Zudem ist es leider tatsächlich so, dass die Dienste* locker direkt auf die Geräte zugreifen — mittels Staatstrojaner — muss der Staat ja auch, denn wer verschlüsselt oder Anonymisierung verwendet, macht sich ja erst richtig interessant.
Schade, dass der grossteil der Bevölkerung der Angstmache der Medien gefolgt ist und Staasi 2.0 genehmigt hat.
*Dienste sollten primär dem Volk dienen, nicht dem Staat.
Der Staatstrojaner kommt nicht so einfach auf ein Smartphone. In der Regel braucht es physischen zugriff um einen Trojaner zu installieren. Trojaner eignen sich nicht für die Massenüberwachung, sondern nur für gezielte Überwachung. Verschlüsselung dagegen schützt sehr wirkungsvoll vor Kabelüberwachung.
Leider trifft es nicht zu, dass Trojaner i.d.R. via physischen Zugriff aufs Handy kommen.