Influencer: Werbung kennzeichnen auf Instagram mit Ortsangaben?

Screenshot: Instagram-Beitrag mit Ortsangabe «Werbung»

Influencer, die Werbung nicht kennzeichnen, können bestraft werden. In Deutschland musste ein YouTuber ein Bussgeld von 10’500 Euro bezahlen, weil er Videos nicht als Dauerwerbesendung gekennzeichnet hatte.

Für die Umsetzung der Kennzeichnungspflicht auf Instagram weist Lukas Adda nun auf eine interessante Variante hin:

Man verwendet als Ort «Werbung», so dass direkt neben oder über dem Beitrag das Wort «Werbung» erscheint. Diese Variante entspricht der gängigen Kennzeichnung von bezahlten Inhalten in den traditionellen Medien. Auch «Ortsangaben» wie «Advertorial», «bezahlter Inhalt» oder «Publireportage» sind denkbar. Instagram selbst verwendet anstelle einer Ortsangabe den Begriff «Sponsored» für eigene Werbung.

Aus schweizerischer Sicht halte ich diese Variante für zulässig.

Mein deutscher Anwaltskollege Thomas Schwenke hingegen sprach sich spontan gegen diese Variante aus und zwar mit der Begründung, Instagram-Nutzer würden «Werbung» als Ortsangabe wahrnehmen, zumal es viele seltsam klingende Orte gäbe. Mit einer geeigneten «Ortsangabe» zur Kennzeichnung der Werbung sollte man diese Problematik aber vermeiden können.

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