Cookies: Was sagt die neue Datenschutz-Grundverordnung?

Foto: Stapel mit drei Schokoladenkeksen

Die neue Datenschutz-Grundverordnung der Europäischen Union (EU-DSGVO) ist ab dem 25. Mai 2018 anwendbar. Damit wird das Datenschutzrecht in der EU vollständig erneuert. Die DSGVO ist voraussichtlich für die meisten Websites in der Schweiz anwendbar.

Im Weblog des schweizerischen Hosters Cyon beschreibe ich in einem Gastbeitrag, was sich im Zusammenhang mit Cookies für schweizerische Websites durch die DSGVO ändert und gebe Empfehlungen ab, unter anderem:

«Die Umsetzung der DSGVO betrifft auch Cookies. In jedem Fall muss bestimmt werden, welche Daten man zu welchen Zwecken verarbeiten möchte, da die DSGVO ansonsten gar nicht rechtskonform umgesetzt werden kann.»

Mein Gastbeitrag ist bei Cyon im Volltext abrufbar.

Bis zur Anwendbarkeit der DSGVO gilt für Cookies vorläufig noch: «Opt-in in Europa, Opt-out in der Schweiz».

Hinweis: Änderungen an dieser Rechtslage können sich durch die neue, noch nicht verabschiedete ePrivacy-Verordnung der EU und das revidierte schweizerische Datenschutzrecht ergeben.

Bild: Pixabay / StockSnap, Public Domain-ähnlich.

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