AGB: Wer hat wem abgeschrieben?

Foto: Graffiti «paste copy paste copy»

Wer Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für einen Onlineshop benötigt, kann sich solche AGB beispielsweise von einem Rechtsanwalt massschneidern lassen oder online eine Standardvorlage kaufen – oder «orientiert» sich an einem bestehenden Onlineshop wie beispielsweise Digitec Galaxus in der Schweiz.

Digitec Galaxus weist für ihre aktuellen AGB einen Stand vom August 2016 aus (Screenshot), hat diese im laufenden Jahr aber unter anderem mit folgendem Satz ergänzt (via @rettichschnidi):

«Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden vollumfänglich wegbedungen.»

Digitec Galaxus ersetzt demnach die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung vollumfänglich durch eigene Garantie-Bestimmungen. Der neue Satz steht vermutlich im Zusammenhang mit dem neuen (eingeschränkten) Rückgaberecht während 30 Tagen, das Ende August 2017 von Digitec Galaxus eingeführt wurde.

Mit einer Google-Suche kann man feststellen, welche anderen Onlineshops in ihren AGB den gleichen Satz wie Digitec Galaxus verwenden:

Screenshot: Google-Suche nach dem Satz «Die gesetzlichen Bestimmungen zur Gewährleistung werden vollumfänglich wegbedungen.»

Wer hat wem abgeschrieben?

Wer bei wem abgeschrieben hat, lässt sich auf Anhieb nicht ermitteln. Galaxus Digitec beansprucht vollumfänglich die Urheberschaft an den eigenen AGB (Screenshot):

«Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei Digitec Galaxus.»

Genauso wie auch die allerlei hoch zwei GmbH (allerlei²) in ihren AGB für «picked.», wo sich nicht nur der neue Satz, sondern auch der genau gleiche Satz zu den Urheberrechten an den AGB findet (Screenshot):

«Sämtliche Rechte, namentlich Urheberrechte, an diesen AGB liegen bei allerlei².»

Ob die vorliegenden AGB urheberrechtlich geschützt sind, wäre aufgrund der Schöpfungshöhe gemäss Art. 2 Abs. 1 URG zu überprüfen.

Empfehlungen

Bei der Erarbeitung von AGB für einen Onlineshop kann es durchaus sinnvoll sein, einen kritischen (!) und vergleichenden Blick auf die AGB von bestehenden Onlineshops in der Schweiz und im europäischen Ausland zu werfen.

Hingegen sollte man fremde AGB nicht unbesehen abschreiben, denn AGB bieten im E-Commerce nur dann die gewünschte Rechtssicherheit, wenn sie zum tatsächlichen Geschäftsmodell passen. Ausserdem riskiert man ohne entsprechendes Fachwissen, gängige Fehler und Unsitten aus bestehenden AGB zu übernehmen.


Nachtrag vom 4. November 2017: Inzwischen hat Digitec Galaxus die AGB (nicht AGBs!) angepasst.

Bild: Flickr / wiredforlego, «Paste Copy Paste Copy», CC BY-SA 2.0 (generisch)-Lizenz.

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