Indonesien – der grösste Inselstaat der Welt mit 255 Millionen Einwohnern – schliesst sich dem Madrider Markensystem an, wie die Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO) mitgeteilt hat.
Das entsprechende Madrider Protokoll tritt für Indonesien am 1. Januar 2018 in Kraft. Dadurch wird es möglich, den Schutz von bestehenden nationalen Marken durch Registrierung einer internationalen Marke (IR-Marke) auf Indonesien auszudehnen. Man erspart sich in der Folge eine mühsame und vergleichsweise teure doppelte Markenregistrierung jeweils in der Schweiz und in Indonesien.
Wer eine neue Marke in der Schweiz registrieren lassen möchte und bereits weiss, dass ein Markenschutz in Indonesien oder anderswo im Ausland gewünscht ist, kann gleichzeitig mit der Registrierung einer schweizerischen Marke den Schutz als IR-Marke im Ausland beantragen. Dadurch beginnt der Schutz der entsprechenden IR-Marke grundsätzlich am gleichen Tag, an dem die Hinterlegung der schweizerischen Basismarke erfolgt ist.
Mit Indonesien wird die Madrider Union ab 2018 insgesamt 100 Mitglieder und 116 Territorien umfassen, die sich am Madrider Markensystem beteiligen. Dazu zählen beispielsweise die Europäische Union (EU) mit ihrer Unionsmarke und das Gebiet der Organisation Africaine de la Propriété Intellectuelle (OAPI), aber auch Länder wie Laos, Nordkorea, Simbabwe und Syrien.
Wer in der Schweiz eine Marke registriert hat, kann deren Schutz auf all diese Territorien ausdehnen lassen. Die Schweiz schloss sich dem Madrider Abkommen am 15. Juli 1892 (!) an, dem Madrider Protokoll am 1. Mai 1997.
(Via Prehm & Klare Rechtsanwälte.)
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