Abmahnungen: Feisty Pets fletschen die Zähne gegen Kopien aus China

Bild: Feisty Pets mit rot-weisser Mütze und rot-weissem Schal

Feisty Pets sind Stofftiere der besonderen Art: Auf den ersten Blick sehen sie niedlich und putzig aus, aber wehe, wenn man sie zu stark drückt – dann verwandeln sie sich in wütende Kreaturen und fletschen ihre Zähne!

Auch keinen Spass verstehen die William Mark Corporation, die amerikanische Herstellerin der Feisty Pets, und deren europäische Lizenznehmerin Goliath Games in Holland:

Wer Kopien von Feisty Pets verkauft oder ähnliche Stofftiere unter Verwendung der Bezeichnung «Feisty Pets» muss mit einer Abmahnung rechnen – auch in der Schweiz.

Feisty Pets-Abmahnungen von Goliath Games

Dokument: Abmahnung von Goliath Games (Seite 1)

In einem Fall forderte Goliath Games mit Verweis auf die Unionsmarke «feisty pets» unter anderem, der Verkauf müsse unverzüglich eingestellt werden.

Ausserdem forderte Goliath Games vom betroffenen Spielwarenhändler, er müsse Auskunft über seinen eigenen Import und Verkauf der mutmasslichen Kopien erteilen. Schliesslich drohte Goliath Games mit einer Geldforderung von 5’000 Euro pro Tag.

In der Schweiz gibt es – soweit ersichtlich – keinen Markenschutz für «feisty pets». Unionsmarken zählen zum Markenrecht der Europäischen Union (EU), das in der Schweiz keine Geltung hat.

Es ist dennoch riskant, Kopien von Feisty Pets und anderem Original-Spielzeug zu verkaufen, auch wenn dieses ohne weiteres aus China direkt importiert werden kann:

Hersteller und Lizenznehmer müssen sich bei ihrem rechtlichen Vorgehen nicht auf das Markenrecht beschränken. Weiter verletzen solche Spielwaren häufig die schweizerischen Anforderungen an die Produktsicherheit und bringen dadurch Kinder in Gefahr.

(Auch via INTRO.)

Bild: Amazon / William Mark Corporation ????.

4 Kommentare

  1. Sehr geehrter Herr Steiger
    Besten Dank für diesen Beitrag. Können Sie mir ein Beispiel nennen über den letzten Abschnitt bezüglich:
    «Hersteller und Lizenznehmer müssen sich bei ihrem rechtlichen Vorgehen nicht auf das Markenrecht beschränken»
    Danke im Voraus & freundlich Grüsse

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