Bundesrat veröffentlicht Botschaft und Entwurf für Urheberrecht im Internet-Zeitalter

Bild: Brennendes Piratenschiff

Das Urheberrecht in der Schweiz soll an das «Internet-Zeitalter» angepasst werden, wie der Bundesrat mitgeteilt hat. Ziel ist in erster Linie die Stärkung der Interessen und Rechten von Kulturschaffenden und Kulturwirtschaft.

Die «Modernisierung» geht auf den Kompromiss der Arbeitsgruppe AGUR12 zurück, die hinter verschlossenen Türen einen Kompromiss erarbeitet und im Winter 2017 veröffentlicht hatte:

«Um die Rechte und Interessen der Kulturschaffenden und der Kulturwirtschaft zu stärken, will der Bundesrat konsequent gegen illegale Piraterie-Angebote im Internet vorgehen. Gleichzeitig hält er bei der Revision des Urheberrechtsgesetzes am Grundsatz fest, dass die Konsumenten illegaler Angebote nicht kriminalisiert werden. Mit Massnahmen zugunsten der Forschung und der Bibliotheken möchte der Bundesrat daneben auch im Urheberrecht die Chancen nutzen, welche die Digitalisierung eröffnet.»

Der Vorschlag umfasst unter anderem einen Lichtbildschutz nach deutschem Vorbild, die Möglichkeit für Massenabmahnungen und neue Verpflichtungen für Hosting-Provider («Stay down»). Ausserdem soll die Schutzfrist für Leistungsschutzrechte (verwandte Schutzrechte) von heute 50 auf 70 Jahre verlängert werden. Die Bedeutung der Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise der SUISA soll wachsen, zum Beispiel mit Blick auf verwaiste Werke.

Erfüllung von amerikanischen Forderungen, aber vorläufig keine Netzsperren

Mit dem Vorschlag erfüllt der Bundesrat insbesondere verschiedene Forderungen der amerikanischen Unterhaltungsindustrie, nachdem die USA mit einer «Watch List» erheblichen Druck auf die Schweiz ausgeübt hatten.

Netzsperren hingegen sind im Vorschlag – genauso wie im AGUR12 2.0-Kompromiss – trotz amerikanischem Druck nicht enthalten. Allerdings versucht die Filmindustrie, Netzsperren mit einem Musterprozess gegen Swisscom durchzusetzen. Auch haben die Vertreter der amerikanischen Filmindustrie in der Schweiz den geplanten Verzicht auf Netzsperren – trotz eigener Beteiligung am AGUR12 2.0-Kompromiss – bereits kritisiert:

«[…] Die Regierung verweigerte die Netzsperrung von illegalen ausländischen Netzanbietern. Für Lorenz Haas vom Verband der Schweizer Musikproduzenten IFPI wäre dies ‹das adäquate Mittel› gewesen, um die Urheber von Musik vor illegalen ausländischen Angeboten zu schützen. […] Solche Zugangssperren für ausländische Provider seien ‹in der Mehrzahl der europäischen Staaten Realität›, erklärt Haas, der als Vertreter der Schweizer Musikproduzenten in der vorberatenden Gruppe AGUR12 sass. […].»

Amtliche Dokumente zur Urheberrechts-Revision

Bild: Pixabay / Comfreak, Public Domain.

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