Warnung: Gefälschte Filesharing-Abmahnungen von Dr. Thomas Stephan

Filesharing-Abmahnungen sind in Deutschland ein grosses Geschäft, auch wenn Filesharing immer mehr durch Streaming abgelöst wird.

Auch Betrüger haben dieses Geschäft entdeckt. Sie missbrauchen die Namen von deutschen Anwaltskollegen für gefälschte Abmahnungen. Anfang 2017 waren beispielsweise die Anwaltskollegen von Schutt, Waetke Rechtsanwälte betroffen.

Inzwischen gehen Abmahnbetrüger noch weiter und fälschen gleich ganze Anwaltskanzleien:

E-Mail: Gefälschte Filesharing-Abmahnung

In einem aktuellen Fall geben sich die Betrüger als Anwaltskanzlei «Dr. Thomas Stephan» in Bonn aus und verschicken Filesharing-Abmahnungen per E-Mail.

Die Betrüger haben eine Website unter dem Domainnamen stephanlaw.de aufgeschaltet, die auf den ersten Blick authentisch wirkt. Stellenangebote, ein einführendes Video, gehostet bei YouTube, und viele weitere inhaltliche Seiten sollen die Glaubwürdigkeit der Website erhöhen.

Auch die E-Mail-Abmahnungen, die unter der E-Mail-Adresse office@stephanlaw.de versendet werden, wecken auf den ersten Blick keinen Verdacht. Abgemahnt wird die Nutzung der berühmt-berüchtigten Streaming-Plattform kinox.to.

Die Betrüger belassen es nicht bei E-Mails, sondern rufen die Abgemahnten – auch in der Schweiz – teilweise sogar an. Am Telefon drohnen sie mit Inkassomassnahmen. Die Überweisung soll auf eine Bankverbindung in Grossbritannien erfolgen. Der Betrag ist so gewählt, dass ihn die meisten Abgemahnten bezahlen könnten.

Es zeigt sich aber schnell, dass für das Profil von «Dr. Thomas Stephan» ein Bild des (vermutlich echten) Anwaltskollegen Enrico Komning missbraucht wird. Beim Domainnamen stephanlaw.de fällt auf, dass dieser auf eine Frau «Silvia Niemann» mit einer russischen E-Mail-Adresse lautet. Auch ist der angebliche Anwaltskollege nicht im deutschen Anwaltsverzeichnis zu finden. Und ruft man die verlinkte Seite zur «Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung» auf, wird unter anderem die aktuelle eigene IP-Adresse angezeigt …

Empfehlungen

Solche gefälschten Abmahnungen sollten ignoriert werden. Verdächtige Abmahnungen sollte man im Zweifelsfall auf ihre Echtheit prüfen und sich dabei allenfalls von einer Fachperson unterstützen lassen.

Die betrügerischen Absender nützen aus, dass Filesharing-Abmahnungen weit verbreitet sind. Ausserdem lassen sich viele Empfängerinnen und Empfänger von solchen Abmahnungen einschüchtern und leisten deshalb die geforderten Zahlungen.

Filesharing-Abmahnungen gibt es in der Schweiz seit einigen Jahren faktisch nicht mehr, weil sie den Datenschutz verletzten. Solche Abmahnungen sollen aber mit dem «modernisierten» Urheberrechtsgesetz in Zukunft wieder möglich sein. Sollte es erneut zu Massenabmahnungen in der Schweiz kommen, würden auch die Abmahnbetrüger davon profitieren.


Nachtrag: Gefälschte Abmahnungen von weiteren «Rechtsanwälten»

Gefälschte Abmahnungen der gleichen Art werden unter weiteren Namen versendet, zum Beispiel von «Anwaltskollege» Henner Zühlke und «Kertas Rechtsanwälte».

Bild: Pixabay / robinsonk26, Public Domain.

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