Schweiz: Senkung der Mehrwertsteuer, reduzierter Satz für E-Books und neue Steuerpflichten für ausländische Anbieter

Foto: Schweizer Franken-Münzen

Seit dem 1. Januar 2018 gelten für die Mehrwertsteuer (MWST) in der Schweiz neue Sätze:

Der Normalsatz wurde von bislang 8.0 % auf 7.7 % gesenkt, der Sondersatz von 3.8 % auf 3.7 %. Der reduzierte Satz – neuerdings auch für E-Books – beträgt unverändert 2.5 %.

Für den Steuersatz ist der Zeitpunkt oder der Zeitraum der Leistungserbringung massgeblich. Hingegen sind das Datum von Belegen oder Rechnungen – zum Beispiel im E-Commerce – sowie die Zahlungsfrist und der Zahlungstermin nicht massgeblich:

Für Leistungen, die bis und mit 31. Dezember 2017 erbracht wurden, gilt der frühere Normalsatz von 8.0 %. Für Leistungen, die seit dem 1. Januar 2018 erbracht wurden, gilt der neue Normalsatz von 7.7 %. Ausnahmen und weitere Einzelheiten hat die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) in MWST-Info 19 – Steuersatzänderung per 1. Januar 2018 veröffentlicht.

Neue Steuerpflichten für ausländische Anbieter

Am 1. Januar 2018 trat auch das revidierte Mehrwertsteuergesetz (MWSTG) mit wichtigen Anpassungen für ausländische Unternehmen in Kraft:

Die Mehrwertsteuerpflicht besteht nun ab einem weltweiten Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr.

Bislang bestand die Mehrwertsteuerpflicht für ausländische Unternehmen erst ab einem Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr mit Leistungen in der Schweiz. In der Folge sahen sich schweizerische Unternehmen im Wettbewerb mit ausländischen Konkurrenten benachteiligt.

Die MWSTG-Revision zielt ausserdem auf ausländische Versandhändler wie Alibaba, die einfuhrsteuerfreie Kleinsendungen an Empfängerinnen und Empfänger in der Schweiz verschicken:

Solche Versandhändler sind ab einem Umsatz von 100’000 Franken pro Jahr mit solchen Kleinsendungen in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig. Diese Versandregelung kann allerdings erst am 1. Januar 2019 in Kraft treten, weil die Schweizerische Post mehr Zeit für die Umsetzung benötigt.

Reduzierter Steuersatz für E-Books und andere elektronische Publikationen

Eine weitere Anpassung betrifft E-Books und andere elektronische Publikationen:

Solche Bücher, Zeitschriften und Zeitungen unterliegen nun dem reduzierten Satz von 2.5 %, wie er bislang bereits für gedruckte Publikationen galt (Art. 25 Abs. 2 lit. abis MWSTG). Bislang musste für E-Books der Normalsatz von 8.0 % abgeführt werden.

Bild: Pixabay / softcodex, Public Domain-ähnlich.

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