Ein 40-jähriger Mann hatte einem bekannten Politiker in einem Tweet vorgeworfen, er zeige in den Medien ungehemmt seine Pädophilie. Anlass für den Tweet war ein Bild, das den erwähnten Politiker zeigte, während er ein Baby beim Besuch in einem Flüchtlingslager hochhielt.
Für diesen Tweet wurde der Mann wegen übler Nachrede im Frühjahr 2017 in erster Instanz zu einer Geldbuße von 400 Franken und zu einer Geldstrafe von 1800 Franken verurteilt.
Nach dem Urteil wurde der Mann in den Medien unter anderem als ewiger und fauler Student mit dunkelgrüner Hose und hellgrünem Rollkragenpullover, der nie gearbeitet habe, bezeichnet. Auch sei zu fragen, ob er mit Steuergeldern durchgefüttert werde.
Dagegen wehrte sich der Mann vor dem Schweizer Presserat mit insgesamt drei Beschwerden:
«Auch ein Journalist ist frei, jemanden auf Twitter zu blocken.»
Schweizer Presserat
Der Beschwerdeführer argumentierte insbesondere, er sei kein ewiger Student, denn er absolviere ein Zweitstudium und habe nach seinem ersten Studienabschluss gearbeitet. Außerdem beschwerte sich der Student darüber, dass er von einem Journalisten auf Twitter geblockt worden war.
Die Frist für diese Beschwerden hatte der Student verpasst. Ausnahmsweise befasste sich der Presserat trotzdem mit den Beschwerden, zeigte aber keinerlei Verständnis für den Studenten.
In seiner Stellungnahme 42/2017 schrieb der Presserat unter anderem:
«Zwar ist jemand, der mit 40 ein Zweitstudium absolviert, objektiv gesehen kein ewiger Student. Diese Bemerkung bewegt sich jedoch klar innerhalb der […] Meinungsfreiheit. […] Der […] Kommentar, der faule Student sei einer dieser ewigen Studenten, die nicht arbeiteten, aber sich überall einmischten, weshalb die Geldstrafe von 1800 auf 18’000 zu setzen sei, mag für ihn verletzend sein, allerdings bewegt auch dieser sich im Rahmen der geschützten Meinungsfreiheit beziehungsweise des ihr zugestandenen Freiraums. […].»
Und:
«[…] Auch ein Journalist ist frei, jemanden auf Twitter zu blocken. Die Gründe dafür können außer Acht gelassen werden […].»
Ergebnis:
«Die drei Beschwerden erweisen sich insgesamt und in allen Teilen als offensichtlich unbegründet.»
Bild: Flickr / Scott Robinson, «Sweater», CC BY 2.0 (generisch)-Lizenz