Im letzten Jahr 2017 veröffentlichte die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Bild-Agenturen und -Archive (SAB) ihre aufdatierten Preisempfehlungen 2017.
Bei urheberrechtlichen Abmahnungen in der Schweiz werden die «SAB-Preisempfehlungen für Bildhonorare» häufig verwendet um den geforderten Schadenersatz gemäss Lizenzanalogie zu begründen – ähnlich wie die MFM-«Bildhonorare» in Deutschland.
Für 2018 wird es keine neuen Preisempfehlungen geben, wie die SAB nun mitgeteilt hat:
«Gerne teilen wir Ihnen mit, dass die SAB Preisempfehlungen für Bildmaterial 2017 auch 2018 gültig sind.»
Die SAB-Preisempfehlungen wurden schon in der Vergangenheit – anders als die MFM-«Bildhonorare» – nicht jährlich aufdatiert.