XING Premium: Vorsicht, drei Wochen Kündigungsfrist!

Screenshot: «XING Premium»-Angebot am 21. Februar 2018Das soziale Netzwerk XING hat kostenpflichtige «Premium»-Funktionen im Angebot. Nutzerinnen und Nutzer, die «XING Premium» nicht rechtzeitig kündigen, riskieren Anwaltspost und zusätzliche Kosten. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte vorsorglich kündigen.

Wer XING kostenlos nutzt, kennt die penetrante Werbung für das «Premium»-Angebot. Momentan wird «XING Premium» beispielsweise für CHF 6.45 pro Monat als «Bestseller» beworben, wenn man sich für 12 Monate verpflichtet.

Folgt man den Sternchen, gelangt man zum Kleingedruckten, das aufgeklappt unter anderem wie folgt lautet:

«[…] Nach Ablauf der ersten Laufzeit verlängert sich Ihr Vertrag automatisch um den gewählten Zeitraum. Nach der Verlängerung gilt der reguläre Preis für die Premium-Mitgliedschaft. […] Sie können Ihre Premium-Mitgliedschaft mit einer Frist von drei Wochen zum Ende der ersten Laufzeit kündigen. […]»

Im Klartext: Wer sich für 12 Monate verpflichtet und nicht spätestens drei Wochen vor Ende dieser 12 Monate das kostenpflichtige Angebot erfolgreich gekündigt hat, muss weitere 12 Monate bezahlen – und zwar den regulären (doppelten) Preis, auf den XING bei der Bestellung aber nicht direkt hinweist.

Das gleiche Kleingedruckte findet sich – etwas anderes formuliert – auch unter Ziffer 7.3 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von XING. Die AGB akzeptiert man standardmässig, wenn man die Bestellung abschliesst, wobei XING allerdings auf eine ausdrückliche Bestätigung verzichtet.

Was geschieht, wenn man nicht rechtzeitig gekündigt hat?

Immer wieder verpassen es Nutzerinnen und Nutzer, «XING Premium» rechtzeitig zu kündigen. In der Folge verlängert sich der Vertrag automatisch und XING fordert zur Bezahlung des entsprechenden Beitrages auf.

Wer nicht bezahlt, kann – soweit ersichtlich – nicht auf Kulanz von XING zählen, sondern erhält früher oder später Post von KSP Rechtsanwälte in Hamburg:

«[…] als Rechtsanwälte vertreten wir die Firma XING SE. Unsere Mandantin hat uns darüber informiert, dass Sie aus dem mit unserer Mandantin geschlossenen und der Forderung zugrundeliegenden Dienstvertrag für Ihre Premium-Mitgliedschaft auf www.xing.com einen Betrag in Höhe von CHF 162,35 schulden. Die fällige Rechnung haben Sie nicht ausgeglichen, obwohl unsere Mandantin Sie mehrfach per E-Mail und zuletzt per Post an die hinterlegte Rechnungsadresse anmahnte.

Die Details zu dem geltend gemachten Anspruch unserer Mandantin und dem Dienstvertrag entnehmen Sie bitte der weiter unten aufgeführten Hauptforderungsaufstellung.»

Die Anwaltskollegen aus Deutschland fordern im obigen Beispiel nicht nur die Bezahlung der «Hauptforderung» von CHF 162.35, sondern mit Verweis auf deutsches Recht auch Verzugszinsen, «kaufmännische Mahnkosten», eine Anwaltsgebühr und eine Auslagenpauschale. Im Ergebnis erhöhte sich der ursprüngliche Beitrag für «XING Premium» von CHF 155.40 auf CHF 252.95.

Gemäss Ziffer 11.8 der AGB von XING ist deutsches Recht anwendbar.

Empfehlung: Vorsorglich kündigen!

LinkedIn hat XING aus meiner Sicht inzwischen auch im deutschsprachigen Raum den Rang abgelaufen. Wer sich dennoch für «XING Premium» entscheidet, sollte gleich nach der kostenpflichtigen Bestellung das Angebot vorsorglich kündigen. Man kann das kostenpflichtige Angebot bei Bedarf jederzeit erneuern oder verlängern – häufig wiederum mit Rabatt anstatt zum regulären Preis.

Die Kündigung kann per Brief, E-Mail, Fax oder Kontaktformular erfolgen (Ziff. 7.3 der AGB). Die Kontaktadressen finden sich im Impressum von XING.

Wer «XING Premium» über eine XING-App bestellt hat, muss direkt über den jeweiligen App Store von Apple oder Google kündigen.

Ach ja, auf der Hilfeseite «Wie kann ich meine XING Premium-Mitgliedschaft kündigen?» führt der Weblink zu den Informationen über den «Zugang zum online durchführbaren Kündigungsprozess» für mich wieder zum oben erwähnten «Bestseller»-Angebot …

(Vielen Dank an D. für seinen Hinweis!)

29 Kommentare

  1. Vielen Dank für den interessanten und lesenswerten Post!

    In der Schweiz gibt es das Konzept der «missbräuchlichen AGB» (Terminologie?). Interessant wäre zu sehen, ob es ein Äquivalent in Deutschland gibt, und ob dieses auf die Bedingungen der XING-AGBs anwendbar wären.

    1. @Dominic van der Zypen:

      Verbraucher in Deutschland sind wesentlich besser vor missbräuchlichen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geschützt als Konsumenten in der Schweiz.

      Aber: Viele XING-Nutzer sind keine Konsumenten oder Verbraucher, denn es handelt sich um eine geschäftliche Social Media-Plattform. Auch erscheint es mir – nüchtern betrachtet – nicht ungewöhnlich, dass sich solche Verträge automatisch verlängern, auch wenn sich XING kundenfreundlich(er) verhalten könnte.

  2. XING ist diesbezüglich echt mühsam.
    – Korrekt wäre, ihre zahlenden Kund*Innen per EMAIL auf die Erneuerung des Abos hinzuweisen. Sie finden das nicht nötig.
    – Frage: Geht LinkedIn mit ihren Kund*Innen pfleglicher um?

    1. @Konrad Staudacher:

      In Bezug auf LinkedIn habe ich noch nie entsprechende Beschwerden gehört. Bei XING hingegen kenne ich solche Beschwerden schon seit Jahren, ein Beispiel von 2011:

      http://www.pixelfreund.ch/2011/10/xing-premium-mitgliedschaft-kundigen-eine-anleitung/

      (Inzwischen sind Kündigungen bei XING weniger aufwendig, nachdem XING erfolgreich abgemahnt wurde: https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/vertraege-reklamation/kuendigen-zu-aufwaendig-xing-erfolgreich-abgemahnt-13049.)

      1. Gibt es eine Chance, eine automatische Vertragsverlängerung um zwölf Monate per Anwalt rückgängig zu machen, wenn man die dreiwöchige Kündigungsfrist verpasst hat? Mir war nicht klar, dass ich Xing Premium habe, da ich auf Xing nicht aktiv bin und aktuell auch gar nicht das nötige Kleingeld habe um 120 € für so ein kaum nützliches Abo auszugeben.

        1. @Sandra:

          Man muss immer den Einzelfall prüfen. Aber wenn Ihnen 120 Euro für das verlängerte Abonnement fehlen, werden sie sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten können. Wenn Sie über eine Rechtsschutzversicherung verfügen, könnten Sie den Fall dort anmelden.

    2. Danke für den Bescheid, welche die Kunden-Unfreundlichkeit von XING im Vergleich mit LinkedIn bestätigt.

      Ich habe mein Abo bei XING inzwischen gelöscht + mich bei LinkedIn angemeldet. Soll XING doch ihren Skrupel-losen Weg weitergehen. Ohne mich …

  3. Vielen Dank Herr Steiger,
    Genau oben genanntes Verfahren ist bei mir vor 2 Jahren an mir getestet worden, ich habe dann eigenhändig den schriftlichen Grabenkrieg mit dem Anwaltskonsortium aufgenommen und nach 3-4 E-mails war Schicht im Schacht!

    Sehr gut, dass kompetente und geerdete Juristen wie ich Sie sehe solche unangenehmen Praktiken publik machen!

    1. Kann die Aussage von Herr Feuerle nur bestätigen. Habe vor rund 2 Jahren die gleichen mühsamen Erfahrungen gemacht. Als Konsequenz daraus habe ich mich von Xing verabschiedet.

    2. Was heisst das? Muss man zaglen oder nicht? Linked in arbeiter mit Paypall und zieht Geld direkt ab. Genau der gleiche Mist also!!!

  4. Was Xing da macht ist zwar rechtlich o. k., trotzdem geht man nicht auf diese Art und Weise mit seinen Kunden um. Es ist kein gutes Zeichen, dass Xing seine Kunden durch AGB – Fallen an sich binden muss.
    Ich bin auch Xing Premium Kunde und kündige immer sofort nachdem ich die Anmeldebestätigung erhalten habe. Durch die Neuanmeldung spart man immer ein paar Monate, manchmal sogar die Hälfte des Jahrespreises.
    Wahrscheinlich ist es tatsächlich ein guter Tipp sich einmal bei LinkedIn um zu sehen.
    Vielen Dank für diesen Beitrag.

  5. Ich habe die Mahnungen von der Kanzlei bekommen. Ich habe bereits zwei Kontaktformulsre ausgefüllt das ich mein Profil löschen möchte und mir XING eine neue Rechnung mit der richtigen neuen MwSt Satz von 7.7% schicken sollte. Ich wäre auch nur bereit den Betrag bis zum Zeitpunkt der Sperrung für den Prämium Status zahle, welche zwei Wochen nach Zahlungsterin eingefroren war. Ich habe nun einen 2 Brief bekommen in dem mir 10 CHF Rabatt angeboten worden sind wenn ich gleich bezahle. Meine Frage was kommt wenn ich wieder nicht reagiere so wie es XING mit meinen Kontaktaufnahmen mache?

    1. Hallo Phillip,
      Hast du am ende bezahlt oder nicht?
      International klagen lohnt es sich für xing nicht wegen 200 franken so.als tipp

  6. Ich kann nur bestätigen, dass Xing Kündigungen sehr Kundenunfreundlich handhabt. Ich war nun ca. 10 Jahre Premium Mitglied und habe 2 Wochen vor Beendigung der Mitgliedschaft gekündigt – also gemäss AGB ca. 1 Woche zu spät, aber immer noch vor Ablauf.

    Xing hat mir nun bereits 3 Mahnungen geschickt und mich heute darauf hingewiesen, dass ich kulanterweise noch bezahlen könnte bevor sie mein Dossier an die Kanzlei übergeben.

    Ich werde wohl «aus Kulanz» ;) noch bezahlen, sicher ist aber, dass es das letzte mal war.

    Nach dieser Erfahrung empfehle ich auch, die Mitgliedschaft nach Abschluss sofort zu kündigen. Während früher noch gewisse wichtige Funktionen erst mit einer Premium Mitgliedschaft freigeschaltet wurden, spricht heute nichts Essentielles mehr dafür.

  7. Xing versucht auch mich zu nötigen eine ungerechtfertigte Vordeung zu zahlen. Lieber bezahle ich ein paar hundert Franken für einen Anwalt, anstelle denen einen Franken für keine gewllote/genutze Leistung zu überweisen.
    Wie einfach kommen die aus der EU an unser Betreibungsamt?
    Viele Grüsse

  8. Guten Tag. Ich fiel auch darauf rein. Aber mir war dies mit der sofortigen Kündigung bewusst und ich habe diesen Prozess auch angestossen.
    Ich kriegte ein Mail mit Subject: «Ihre Premium Mitgliedschaft» mit Texttitel: «Schade, dass Sie gehen». Gilt dies als Bestätigung, dass es gekündigt ist, wenn im Text unten dann steht, dass dies nur eine Info zum Prozess ist?

    Nun läuft der Prozess klarer: Nun ist Subject: «Ihr Kündigungswunsch für XING Premium» mit Texttitel: «Schade, dass Sie gehen wollen» eindeutig nicht mehr eine Bestätigung der Kündigung. Wenn man dies dann nochmal bestätigt kommt dann die richtige Bestätigung der Kündigung.
    Kann ich aufgrund der unklaren Schreibweise darauf pochen, dass ich beim ersten Mal schon gekündigt habe? Immerhin haben sie inzwischen den Prozess angepasst, was darauf schliessen lässt, dass hier wirklich eine rechtliche Lücke ist.

  9. Guten Tag, wenn ich die Kommentare hier lese, verstehe ich das richtig, dass wenn die 3wöchige Kündigungsfrist vor dem Beginn des neuen Abojahres verpasst wird, hat man keine Chance mehr aus dem Vertrag rauszukommen? Ich habe am Tag des neuen Jahres erfahren, dass meine Kreditkarte nicht belastet werden konnte und daher überhaupt eine Mitteilung bekommen. Ich habe sofort reagiert gekündigt und geschrieben, dass ich keine weitere Verlängerung wünsche. Ich wurde gemahnt und habe ein Brief von den Anwälten aus Hamburg im Haus. Der Premiumaccount wurde schon lange gesperrt und ich habe auch schon kurz danach mein Account «deaktiviert für 12 Monate».

    1. Guten Tag FH,
      Ich würde gerne wissen, ob es bei der Mahnung blieb› oder wurde wie endete der Vertag / die Kündigung ? ?
      Auch ich habe heute eine Rechnung bekommen und glücklicherweise hatte ich meine Kreditkarte geändert und somit wurde es nicht genehmigt – bin mir aber fast sicher dass sie mich abmahnen werden. Wie sind Sie aus dieser Geschichte rausgekommen ? Besten Dank für Ihre Mitteilung ! LG

  10. Danke für den Artikel, ich befinde mich auch in derselben Situation und habe die Forderung von den Rechtanwählten aus Hamburg bekommen.
    Was passiert, wenn man nicht reagiert? Verfolgen sie wirklich ihre Kunden für so lächerliche Summen, die unter 100€ sind?

  11. Guten Tag,
    Ich habe eine Frage. Gibt es auch nach deutschem oder europäischen Recht, die Möglichkeit sich wie in Österreich nach der Vertragsverlängerung wie folgt herauszuwinden: https://www.aboalarm.de/blog/online-dienste/xing-kuendigen/ ??? Dort wird nämlich erwähnt, dass gemäß § 6 Abs 1 Z 2 Konsumentenschutzgesetz eine automatische Vertragsverlängerung gegenüber einem Verbraucher nur dann möglich ist, wenn vor Beginn der Kündigungsfrist nochmals gesondert auf das Erfordernis einer Kündigung hingewiesen wird. Gibt es so etwas auch in Deutschland?

    1. Interessanterweise findet sich folgender Satz in den AGB von Xing:

      «[…]In diesem Fall wird XING den Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor Ende des Mindestnutzungszeitraums bzw. des jeweils laufenden Verlängerungszeitraums entsprechend informieren.[…]»

      Ich habe keine solche E-Mail erhalten. Ich habe nun dem Kundensupport mit der Bitte um Rückzug der Rechnung geschrieben und habe mich auf die besonderen Umstände von Corona (Kurzarbeit) und den obigen Satz (zu finden in 6.5 der AGB) bezogen.

        1. @Stephen Martin:

          Die erwähnte AGB-Bestimmung betrifft Preiserhöhungen und nicht Vertragsverlängerungen:

          «XING behält sich vor, das Entgelt für das Zusatzpaket mit Wirkung zum Beginn eines neuen Verlängerungszeitraums, der entweder auf den Mindestnutzungszeitraum oder auf den jeweils laufenden Verlängerungszeitraum folgt, angemessen zu erhöhen. Pro Kalenderjahr findet maximal eine Preiserhöhung statt. In diesem Fall wird XING den Nutzer mindestens sechs (6) Wochen vor Ende des Mindestnutzungszeitraums bzw. des jeweils laufenden Verlängerungszeitraums entsprechend informieren. Sofern der Nutzer mit dieser Entgelterhöhung nicht einverstanden ist, kann er dieser binnen drei (3) Wochen per Kontaktformular, Brief, Fax oder E-Mail widersprechen. Der Widerspruch entspricht einer Kündigung des Zusatzpakets durch den Nutzer, so dass das Zusatzpaket mit Ablauf des bestehenden Mindestnutzungszeitraums bzw. des laufenden Verlängerungszeitraums endet.»

          https://www.xing.com/terms/premium-zusatzpakete

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