Am 24. Februar 2018 fand der erste Winterkongress der Digitalen Gesellschaft in der Schweiz statt.
Die erste Durchführung war aus meiner Sicht ein Erfolg:
Die Veranstaltung im Zürcher Zentrum Karl der Grosse war ausverkauft, die Organisation funktionierte tadellos und dem Publikum wurde ein abwechslungsreiches Programm geboten.
Ich sprach darüber, wie man sich richtig verhält, wenn die Polizei am Morgen um 6 Uhr klingelt.
Meine Empfehlungen für den Fall einer morgendlichen Hausdurchsuchung oder überhaupt für jeden unfreiwilligen Kontakt mit Polizei und Staatsanwaltschaft als beschuldigte Person lauteten wie folgt:
- «Don’t panic!» Wenn die Polizei am Morgen um 6 Uhr klingelt, sollte man – so gut es geht – die Ruhe bewahren.
- Aussage und Mitwirkung verweigern, solange man nicht über eine Strafverteidigung verfügt – dabei handelt es sich um ein Grund- und Menschenrecht!
- Strafverteidigung fordern und so bald wie möglich organisieren, im Kanton Zürich hilft im Zweifelsfall das Pikett Strafverteidigung rund um die Uhr unter Telefon +41 44 201 00 10 weiter.
Ausserdem:
- Man sollte – nicht nur mit Blick auf Polizei und Staatsanwaltschaft – seine Computer, Datenträger und Smartphones verschlüsseln sowie sichere Passwörter verwenden.
- Man sollte weiter die sogenannte Siegelung der sichergestellten Gegenstände verlangen, damit diese nicht ohne Weiteres im Strafverfahren ausgewertet werden können.
- Auch sollte man Zufallsfunde vermeiden, das heisst keine Betäubungsmittel (einschliesslich Cannabis und Pilze!), harte – auch virtuelle – Pornografie, «Spielzeuge» wie Mobilfunk-Störsender (Jammer) oder Waffen besitzen.
Ich habe mich gefreut, im Anschluss an meinen Vortrag zahlreiche Fragen mit dem Publikum diskutieren zu dürfen.
Es ist anspruchsvoll, am frühen Morgen und unter Stress gegenüber der Polizei die Aussage und Mitwirkung gemäss Art. 113 Abs. 1 StPO zu verweigern. Wer dazu in der Lage ist, kann die Ausgangslage in einem Strafverfahren aber erheblich verbessern – auch wenn man genau zu wissen glaubt, worum es geht oder wenn man sich für unschuldig hält.
Im aktuellen «Beobachter» wird – passend zu meinem Vortrag – aufgrund von Verkehrsunfällen gezeigt, wie man sich gegenüber der Polizei um Kopf und Kragen reden kann (mit Hervorhebung):
«Die Aussage zu verweigern ist nicht so einfach, wie es klingt. Die Polizei stellt trotzdem Fragen, denn sie muss den Sachverhalt abklären und ist vielleicht nicht gerade hell begeistert, wenn Sie aufs Maul hocken. Antworten Sie auf jede Frage der Polizei mit ‹Ich sage nichts›.
Die Aussage ‹Ich kann mich nicht erinnern› kann bereits negative Folgen haben. Sie sind von Gesetzes wegen berechtigt, die Aussage zu verweigern, statt sich selber zu belasten. Dafür können Sie nur bestraft werden, wenn man Ihnen eine Straftat nachweisen kann. Falls die Beweise nicht genügen, muss entweder das Verfahren eingestellt werden oder ein Freispruch erfolgen.»
Merci für den sehr lesenswerten Blog-Eintrag! Gibt es Beispiele von Aussagen eines Beschuldigten, die seine Ausgangslage im Strafverfahren erheblich verbessert haben – oder sind diese Beispiele so rar, dass man ausnahmslos besser nichts sagt?
@Dominic van der Zypen:
Solche Fälle gibt es sicherlich, aber ich könnte auf Anhieb keine nennen. Bei den Strafverfolgungsbehörden gilt nicht «in dubio pro reo», sondern «in dubio pro duriore», das heisst im Vordergrund stehen Anklage oder Strafbefehl. Insofern riskiert man jederzeit, sich mit Aussagen selbst zu belasten …
Guten Abend
Darf eine Polizei Handgreiflich sein und die Pistole
An mich Ziel
@Fati Asllani:
Die Polizei verfügt über weitreichende Kompetenzen. Wenn Sie sich beispielsweise einer Hausdurchsuchung widersetzen, müssen Sie damit rechnen, dass die Polizei dafür unmittelbaren Zwang anwendet. Die Anwendung muss verhältnismässig erfolgen, was viele Betroffene aber anders erleben. Auch Waffen können in diesem Rahmen eingesetzt werden.
Wenn die polizei jemand zur vernehmlassung einladen und sie wlan passwort und handy verlangen muss man Das geben?
@Robert:
Als beschuldigte Person in der Schweiz? Nein.
Mir gelänge es vermutlich nicht, wiederholt ein und der selben Person, „ich sage nichts“ sagen zu müssen. Stattdessen fände ich es erheblich leichter/natürlicher 1-2x „(wie ich schon sagte,) ich verweigere die Aussage“ zu sagen und dann grundsätzlich zu schweigen.
Aber Mitarbeiter einer Strafvervolgungsbehörde anzuschweigen würde dann als ‚unkooperativ‘ verstanden? Also dann doch das ‚kooperativ‘ verstandene „ich sage nichts“ nehmen?
@Lewandowski Boris:
Sie können selbstverständlich schweigen, wenn es für Sie einfacher ist. Aus meiner Sicht ist es in den meisten Fällen aber einfacher, die Aussage aktiv zu verweigern. Jedem das Seine!
Wie sieht es bei einer Hausdurchsuchung aus wen ein Tresor vorhanden ist?
Dürfen die durchführenden Organe den Tresor öffnen oder benötigen diese eine weitere Beschluss?
@Arthur Honegger:
Ich gehe davon aus, dass die Sicherheitsbehörden versuchen dürfen, einen Tresor zu öffnen oder – sofern sich der Tresor nicht öffnen lässt (oder nicht geöffnet wird) – einen Tresor sicherstellen dürfen.
Gehen Sie davon aus, dass der Durchsuchungsbefehl einen Tresor ausdrücklich erwähnen muss?
Genau das Frage ich mich.. angenommen der Tresor ist an der Wand fixiert, kann somit nicht ohne weiteres Sichergestellt und mitgenommen werden mir hat jemand einmal erklärt, das der Tresor in dem Falle nicht ohne weiteres geöffnet werden darf von den Sicherheitsbehörden.
Darf die polizei mein zimmer bei einer wohnungsdurchsuchung durchsuchen wenn es um meinen sohn geht
Ich empfehle Ihnen, diese Frage vertraulich direkt mit einer Rechtsanwältin oder mit einem Rechtsanwalt zu besprechen. Wenn Sie im Kanton Zürich daheim sind und es eilt, hilft das Pikett Strafverteidigung weiter:
https://pikett-strafverteidigung.ch
@Anonymus:
Das hängt vom Auftrag beziehungsweise Befehl ab, den die Polizei erhalten hat. Die Polizei wird in einem solchen Fall allenfalls argumentieren, gesuchte Gegenstände im Zusammenhang mit Ihrem Sohn könnten sich auch in Ihrem Zimmer befinden.
Darf die Polizei meine Wohnung betreten, wenn ich die Klingel nicht gehört habe weil ich schlafe ? Nur um ein Dokument zuzustellen?
Das würde mich auch interessieren was die Polizei denn darf
und was nicht um ein Dokument auszustellen.
@Bukovski:
Was verstehen Sie unter einem «Dokument»?
@Sandra:
Es wäre ungewöhnlich, wenn die Polizei ihre Wohnung betreten würde, bloss weil ein Dokument nicht zugestellt werden kann. Allerdings ist die Zustellung durch die Polizei normalerweise das Ergebnis einer eskalierenden Vorgeschichte, so das die Zulässigkeit im Einzelfall geprüft werden muss. Im Rahmen ihrer Aufgaben darf die Polizei unter Umständen durchaus Zwang anwenden.
Meine Türe an der Wohnung wurde beschädigt von der Polizei
Weil ich noch im Schlaf war wer zahlt den Schaden
@Roland Güller:
Ich empfehle Ihnen, diese Frage im Rahmen der Verteidigung mit Ihrem Rechtsanwalt zu besprechen.
Guten Morgen Herr Steiger.
Ich bräuchte da mal einen Rat in folgender Sache:
Bei mir tauchte ein Sechserteam schwer bewaffneter Polizisten an einem Nachmittag auf. Sie haben mehr als 5 Mal geklingelt und dann auch laut gerufen.
Mein Partner hatte die Haustüre nicht mal richtig aufgemacht, da wurde er schon gewaltsam gepackt und sofort in Handschellen gelegt. Ich bin dann nach vorne gegangen, um zu sehen, was eigentlich los ist, da stürmten die Beamten schon unsere Wohnung. Sie haben zwar gesagt, dass sie einen Durchsuchungs- und einen Haftbefehl gegen mich haben, ich bekam diese Dokumente jedoch nicht zu sehen. Auch mir wurden erst mal Handschellen angelegt.
Ich wurde immer wieder gefragt, ob wir Waffen besässen. Weder ich noch mein Partner besitzen Waffen. Trotzdem war das die dritte Hausdurchsuchung in 5 Jahren, und jedes Mal war die Polizei unter anderem wegen Waffen da. Es ging grundsätzlich immer darum, dass irgendwelche Ex-Partnerinnen oder andere Personen aus unserem Umfeld die sagenhaft tolle Idee hatten, uns bei den Behörden anzuschwärzen.
Mir wurde während des Einsatzes letzte Woche ein Vergehen vorgeworfen, ohne dass irgendwelche Beweise dafür existierten. Bei der Hausdurchsuchung wurde, wie von mir nicht anders erwartet, nichts Belastendes gefunden.
Sie haben mich dann trotzdem verhaftet und mitgenommen. Sie wählten dem aus ihrer Sicht kürzesten Weg. Dieser ist sehr kurvig und holprig, was mir noch mehr Schmerzen bereitete. Mir wurde schlecht und ich hatte das Gefühl, bald zu kollabieren. Ich bin Asthmatikerin und es ging mir an diesem Tag so schon schlecht. Hat keinen interessiert…
ich wurde nach der Befragung übrigens wieder entlassen… musste mich aber zuvor von zwei Polizistinnen filzen lassen. Und der Raum dafür war natürlich eiskalt. Ich habe mehrmals darum gebeten, etwas zu trinken zu bekommen und auf die Toilette gehen zu dürfen. Der Beamte hat diese Anliegen immer wieder „vergessen“
Ich kann nicht verstehen, warum man mich nicht einfach angerufen und zu einer Einvernahme eingeladen hat? Ich hätte kein Problem damit gehabt und wäre auch so rasch als möglich auf dem Posten erschienen…
@San:
Sie benötigen einen Strafverteidiger und Rechtsanwalt vor Ort. Im Rahmen von Kommentaren finden Sie nicht die benötigte Unterstützung.
Hallo,
Wurde gestern Abend von der Polizei verhört als Aussagezeugin. Da Sie meinen Partner festgenommen haben.
Heute erfahre ich das die Polizei meine Arbeitgeber angerufen hat, um mit mir zu reden weil Sie weitere Fragen haben.
Dürfen die das?!
Weil ich habe Ihnen meine Telefonnummer gegeben und Sie haben mich dann auch später kontaktiert. Aber wieso rufen Sie bei meinen Arbeitgeber an.
Macht für mich keinen Sinn
man hat uns um 2 Uhr morgens prutal geweckt weil anscheinend ein Mann aus Deutschland behauptet hätte bei uns seien 2 Leichen??? wir haben alle geschlafen und leben in der Schweiz. anscheinend sei das einer gewesen aus einer Gruppe wo mein Sohn (16) im Internet dazu gehört? also eine Komunite von Tradern. keine anderen Spiele. dürfen die da einfach so rein platzen weil jemand an aus einem anderen Land behauptet das in der Schweiz da und da 2 Leichen seinen??
@Nadja Imboden Schnyder: Ich empfehle Ihnen, Akteneinsicht zu verlangen, wobei bei der beschriebenen Situation eine anwaltliche Begleitung ohnehin sinnvoll dürfte. So sollten Sie Antworten auf Ihre Fragen erhalten.
Guten Tag
Gestern, Sonntag um 19.00h klingelten bei meiner Mutter 2 Polizisten an der Tür, kamen rein und haben ihr Haus durchsucht.
Eine Nachbarin in, die Ihre Katzen vernachlässigt hat die Polizei aufgeboten und behauptet, dass meine Mutter die Katzen eingesperrt hat und nicht mehr raus lässt. (meine Mutter kann keine Tür oder kein Fenster offen stehen lassen, ohne dass die Katzen reinkommen. Sie hat noch nie eine Katze eingesperrt.
Nun meine Frage. Hätte meine Mutter (sie ist 88 Jahre als) die Durchsuchung des Hauses verweigern können?
Wie kann man einen Polizeieintrag einsehen, wenn keine Strafanzeige gestellt wurde. Die Polizei behauptet Dinge, die nicht zutreffen.
Ich habe heute den zuständigen Polizisten angerufen und er hat dazu nur gemeint, dass es ja sowieso keine grosse Rolle spiele, da keine Strafanzeige gemacht wurde.
Warum konnten die Polizisten ohne Strafanzeige das Haus durchsuchen?
Die Polizisten haben sicher gefragt, ob sie reinkommen dürfen. Ihre Mutter hätte NEIN sagen müssen. Dann wäre es bei einer Befragung an der Türe geblieben.
@Monica Näf:
Grundsätzlich kann man Akteneinsicht verlangen, wobei in einem solchen Fall anwaltliche Unterstützung häufig sinnvoll ist.
Guten tag.
Darf die polizei um 6uhr morgens bei mir zuhause ca eine stunde torror machen?
Die haben die ganze nachbarschaft aufgeweckt, mit schlägen an der tür, die klingel geleutet ohne pause und mein name sehr laut gerufen.
Da ich aber in denn ferien bin und nie eine einladung bekommen haben, weiss ich nicht was sie von mir möchten. Habe auch nie etwas verbrochen.
@BRAGA:
Ich empfehle Ihnen, diese Frage (und andere Fragen) mit Ihrem Strafverteidiger zu besprechen.
Schön guten Tag, ich habe das Problem das die Polizei heute das 2. mal bei mir war und geklingelt hat. Ich Wohne noch bei meinen Eltern und wundere mich, wieso die bei uns Klingeln. Ich war gestern da ich sie verpasst habe extra auf dem Präsidium der nächsten Polizeistelle und dort wurde mir sehr nett mitgeteilt, dass es weder ein Verfahren noch sonst irgendwas gegen mich gibt. Ich Frage mich deswegen was sie wohl wollten. ? Schonmal danke für die Antwort, Herr Anwalt!
@Steven R.:
Ich weiss leider nicht, was die Polizei bei Ihnen wollte, wenn es denn tatsächlich die Polizei war. Es könnte sich aber lohnen, sich vorsorglich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten zu lassen. Da Sie, wenn ich es richtig verstehe, in Deutschland daheim sind, können wir Ihnen leider nicht helfen.
Guten Tag Herr Steiger
Ich wollte mal Nachfragen wie eine Hausdurchsuchung bei einer 3er WG aussiehen würde, was dürften die Polizisten durchsuchung wen es z.b nur um eine der drei Personen geht?
Wir leben in einer 4 1/2 Zimmerwohnung, jeder hat sein Zimmer, 2 Bäder,Gemeinsames Wohnzimme und Keller.
Die Polizei hat viel Spielraum bei einer Hausdurchsuchung. Bei einer WG gehe ich aber grundsätzlich davon aus, dass die einzelnen Zimmer von anderen Bewohnern nicht ohne weiteres durchsucht werden. Das Risiko besteht aber selbstverständlich: Wer mit anderen Menschen zusammenlebt, riskiert immer auch, in allfällige Strafverfahren gegen solche Menschen verwickelt zu werden.
Ich habe aus heiterem Himmel ca. 1 Stunde bevor ich zur Arbeit gehen musste, 2 Polizisten der Kripo zu Besuch gehabt, die mir sagten sie hätten aus den USA einen Hinweis, dass von meinem Computer vor über 2 Jahren ein kinderponographisches Bild versendet worden sei. Sie betonten, dass meine Kollaboration wichtig sei um diesen Fall zu lösen. Ich selbst war ziemlich schockiert, und habe geantwortet, dass ich öfter Besuch von Verwandten habe und ich selbst so etwas nie tue noch kenne. 2 Wochen danach bekomme ich einen Strafbefehl mit 100 Tagessätzen , also wie Vorbestrafung.
Da ich zum ersten Mal in meinem Leben mit der Polizei (ausser Verkehrsunfall) zu tun hatte, war ich wohl sehr naiv und habe wirklich geglaubt, dass mir als Unschuldiger nichts passieren kann. Ich möchte mich nun selbst verteidigen, da ich im Moment finanziell nach Corona in keiner guten Situation bin.
Im Strafbefehl steht ein Tag und eine Uhrzeit, an dem dieses «Verbrechen» geschehen sein soll. Aber ich war zu jenen Tagen gar nicht zu Hause. Besteht trotzdem eine Gefahr, dass ich unschuldig und vielleicht kostenpflichtig verurteilt werde?
@Ren Brinck:
Wenn Sie einen Strafbefehl erhalten haben, sind Sie bereits verurteilt, sofern Sie nicht rechtzeitig Einsprache erhoben haben oder noch erheben. Im Zweifelsfall benötigen Sie eine qualifizierte Strafverteidigung. Man kann sich nicht sinnvoll selbst verteidigen. Je nach Sachverhalt haben Sie Anspruch auf eine amtliche Verteidigung, das heisst auf eine Verteidigung, die erst einmal vom Staat bezahlt wird.
Darf die Polizei am Sonntag um 15:00 Uhr bei einer Privatperson klingeln um einen möglichen Fahrer eines Firmenautos aufindig zu machen, welcher ein Geschwindigkeitsvergehen begangen hat. Gelten hierbei sogenannte Wochenend- bzw. Nachtschranken? Wenn ja, wie lauten diese?
@Alex:
Im Strassenverkehrsrecht kann ich Ihnen leider nicht weiterhelfen. Sofern Sie nicht «für einen Freund fragen», empfehle ich Ihnen, sich von einer Anwältin oder einem Anwalt, der auf Strassenverkehrsrecht spezialisiert ist, beraten zu lassen.
Guten Tag, diesmal auch mit mail. ;)
Für wie lange behält ein ausgestellter Hausdurchsuchungsbefehl eigentlich seine Gültigkeit? Ein Bekannter bekam den unerbetenen Besuch erst nach über sechs Monaten; ist dies wirklich noch rechtsgültig und falls Nein, dürfen allfällig sichergestellte Sachen und Erkenntnisse durch die Staatsanwaltschaft verwendet werden?
Liebe Grüsse und vielen lieben Dank für Ihr feedback!
@Bernard Masur:
Hausdurchsuchungsbefehle haben kein Ablaufdatum, aber die Hausdurchsuchung selbst muss berechtigt sein. Das ist ein Punkt, wo die Strafverteidigung nachträglich allenfalls angreifen kann. Das gilt auch, wenn sich zeigen sollte, dass sichergestellte Gegenstände oder ermittelte Informationen nicht verwertet werden dürfen. Im Zweifelsfall sollte anlässlich der Hausdurchsuchung vorsorglich die Siegelung der sichergestellten Gegenstände verlangt werden. Ob man an der Siegelung festhalten möchte, kann dann mit der Strafverteidigung, die man nach einer Hausdurchsuchung mandatieren wollen wird, besprochen werden.
Wow, das nenn ich nun aber echt eine schnelle und überraschende Antwort! Vielen Dank, obschon mich, bei all den von Gesetzes wegen sonst doch oft üblich verfügten Fristen, es in diesem Fall aber kein Ablaufdatum oder ‹Verjährung› gibt. Sonderbar und beängstigend, dass in der Schweiz den Vollzugs Behörden sozusagen ein lebenslanger Blankocheck für eine immer mögliche, respektive vielleicht auch einmal nötige, Hausdurchsuchung ausgestellt wird. Für mich so nicht nachvollziehbar, sieht so geschützte Privatsphäre aus? Meines Wissens beträgt eine solche Gültigkeit in Deutschland ’nur› sechs Monate.
Darf die Polizei Vorbei kommen ohne Voranmeldung.
wenn es geht um ein Einladung zu Protokoll .
Mann kann auch anrufen nicht sturmen vor dem haus Türe, danach behauptet er war in der nähe und wollte mich Persönlich einladen .( ich glaube ich Prominent worden ohne zu wissen )
Spass bei zeit danke im voraus für die Bemühung.
Sehr geehrte Damen und Herren
in Folge eines Gladschadens in der Eingangstüre des Mehrgenerationenhauses wurde die Polizei über einen möglichen Einbruch informiert. In der Folge wurden wir dutch die Polizei in unseren Zimmern geweckt und angewiesen uns zu identifizieren. Nach erfolgter Identifizierung wollten die Beamten eine Alkoholmessung durchführen und liessen sich kaum aus dem Eigenheim leiten. Wie ist dieser Umstand zu bemessen? Ich fühlte mich genötigt, eingeschüchtert und in Anbebracht der lauten Konvetsation in der Nachbarschaft gefemütigt.
Herzlichen Dank für Ihre Rückmeldung.
Freundliche Grüsse
S.M.
@Mayer:
Ohne Kenntnis der genauen Umstände ist eine Beurteilung nicht sinnvoll möglich. Im Zweifelsfall sollten Sie sich von einer Anwältin oder einem Anwalt beraten lassen.
Guten Abend.
Bei meinem Arbeitsplatz haben die Bauernfamilie mein Zimmer geräumt obwohl sie mir 2 Tage Zeit gegeben haben. Von einem Bekannten lag da noch ein Sack Gras in meinen Sachen. Sie hat den der Polizei übergeben. Kann ich Anzeige machen und Schadenersatz fordern?
In der Situation, die Sie beschreiben, sollten Sie sich von einer Strafverteidigerin oder einem Strafverteidiger beraten lassen. Bei knappen finanziellen Mitteln kann schon eine erste Beratung von ein bis eineinhalb Stunden sehr hilfreich sein.