Kunde statt Kundin: Keine Diskriminierung durch generisches Maskulinum in Formularen

Foto: Seniorin mit Brille und rotem Hut (Porträtfoto)

In Deutschland wollte eine Seniorin ihre Bank zwingen, sie auf Formularen als «Kundin» und «Kontoinhaberin» und nicht als «Kunde» oder «Kontinhaber» anzusprechen. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es «keinen Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen gibt.

Sein Urteil VI ZR 143/17 begründete der BGH gemäss eigener Medienmitteilung unter anderem wie folgt (mit Hervorhebungen):

«Die Klägerin erfährt allein durch die Verwendung generisch maskuliner Personenbezeichnungen keine Benachteiligung […]. Maßgeblich für die Beurteilung, ob die betroffene Person eine weniger günstige Behandlung erfährt als die Vergleichsperson, ist die objektive Sicht eines verständigen Dritten, nicht die subjektive Sicht der betroffenen Person. Der Bedeutungsgehalt grammatisch männlicher Personenbezeichnungen kann nach dem allgemein üblichen Sprachgebrauch und Sprachverständnis Personen umfassen, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist (‹generisches Maskulinum›). Ein solcher Sprachgebrauch bringt keine Geringschätzung gegenüber Personen zum Ausdruck, deren natürliches Geschlecht nicht männlich ist.

Dabei verkennt der Senat nicht, dass grammatisch maskuline Personenbezeichnungen, die sich auf jedes natürliche Geschlecht beziehen, vor dem Hintergrund der seit den 1970er-Jahren diskutierten Frage der Benachteiligung von Frauen durch Sprachsystem sowie Sprachgebrauch als benachteiligend kritisiert und teilweise nicht mehr so selbstverständlich als verallgemeinernd empfunden werden, wie dies noch in der Vergangenheit der Fall gewesen sein mag. Zwar wird im Bereich der Gesetzgebung und Verwaltung das Ziel verfolgt, die Gleichstellung von Frauen und Männern auch sprachlich zum Ausdruck zu bringen. Gleichwohl werden weiterhin in zahlreichen Gesetzen Personenbezeichnungen im Sinne des generischen Maskulinums verwendet […]. Dieser Sprachgebrauch des Gesetzgebers ist zugleich prägend wie kennzeichnend für den allgemeinen Sprachgebrauch und das sich daraus ergebende Sprachverständnis.

Es liegt auch keine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts in seiner Ausprägung als Schutz der geschlechtlichen Identität vor, da sich die Beklagte an die Klägerin in persönlichen Gesprächen und in individuellen Schreiben mit der Anrede ‹Frau […]› wendet und durch die Verwendung generisch maskuliner Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen kein Eingriff in den Schutzbereich des Grundrechts erfolgt. Der von der Klägerin geltend gemachte Anspruch ergibt sich angesichts des allgemein üblichen Sprachgebrauchs und Sprachverständnisses auch nicht aus [dem Grundsatz].»

Als Vorinstanzen hatten bereits das Amtsgericht und das Landgericht Saarbrücken die Klage abgewiesen. Die Klägerin hat angekündigt, das deutsche Bundesverfassungsgericht mit der Angelegenheit befassen zu wollen.

Aus anwaltlicher Sicht freut mich das Urteil, weil beispielsweise in Datenschutzerklärungen neben den ausufernden Informationspflichten gemäss der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht auch noch alle (möglichen?) Geschlechter berücksichtigt werden müssen. Wir richten uns in dieser Hinsicht aber selbstverständlich immer nach den Wünschen unserer Mandantschaft und verwenden teilweise nur weibliche Personenbezeichnungen.

(Via TELEPOLIS.)

Bild: Pixabay / Free-Photos, Public Domain.

2 Kommentare

  1. Kann das in Datenschutzerklärungen so viel Arbeit machen? Die werden wohl auf einem Standarddokument beruhen, das man lediglich einmal überarbeiten müsste, non?

    Grundsätzlich würde mich wunder nehmen, auf welcher Grundlage das Gericht den mehrfach zitierten «allgemein üblichen Sprachgebrauch» ermisst. Werden für so etwas Fachpersonen gehört? Der Sprachgebrauch von schweizerischen, österreichischen oder auch deutschen Behörden kann es nicht sein, auch an deutschsprachigen Universitäten ist generisches Maskulinum inzwischen unüblich. Sprachwissenschaftlich gesehen wackeln die Annahmen hinter generischem Maskulinum auch schon eine ganze Weile.

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