MFM-Bildhonorare 2018: Was kosten Abmahnungen in Deutschland?

Titelseite: MFM-Bildhonorare 2018In Deutschland gibt die Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM) jeweils Anfang Jahr ihre «Bildhonorare» heraus. Es handelt sich ausdrücklich nicht um Preisempfehlungen.

Die «Bildhonorare» werden aber häufig bei urheberrechtlichen Abmahnungen und anderen rechtlichen Auseinandersetzungen verwendet um den geforderten Schadenersatz gemäss Lizenzanalogie zu begründen – ähnlich wie die SAB-Preisempfehlungen in der Schweiz.

Die Bildhonorare 2018 sind inzwischen als gedruckte Broschüre und E-Paper beim deutschen Bundesverband professioneller Bildanbieter (BVPA) erhältlich:

«[…] Diese Publikation dient seit vielen Jahren Bildlieferanten und Bildnutzern als wichtiges Informations- und Planungsinstrument. […] Die BILDHONORARE dienen beiden Seiten des Marktes […] zur Information der üblichen Honorarstrukturen und der freien Anwendung der Berechnungsmodi ohne verpflichtende Wirkung. Anbieter und Abnehmer sind frei, individuelle Konditionen zu vereinbaren. Abnehmer der Broschüre BILDHONORARE ist die gesamte Breite der Bildanbieter sowie der Bildnutzer […] sowie Gerichte und Rechtsanwälte. Sie wird dort als Kalkulations- und Verhandlungsgrundlage ohne verpflichtende Wirkung herangezogen.»

Die diesjährigen «Bildhonorare» umfassen knapp 100 Seiten und geben detailliert Auskunft über die «marktüblichen Vergütungen» für die Bildverwendung in Deutschland.

Gemeinsam mit dem aktuellen «PICTA»-Magazin betragen die Kosten 34.80 Euro, das E-Paper ebenfalls mit «PICTA»-Magazin kostet 27.80 Euro (3 Euro mehr als im Vorjahr).

Beispiele: Online- und Social Media-Nutzungen

Leider ist bei der Internet-Bildverwendung («Online-Nutzungen») eine zeitlich beschränkte Dauer vorgesehen, was alltagsfremd erscheint. Die wenigsten Website-Betreiber sind in der Lage, einzelne Bilder nach einer jeweils individuellen Dauer offline zu nehmen (und lizenzieren deshalb – jedenfalls nicht mit Absicht – Bilder mit einer zeitlichen Beschränkung).

Dokument: Kosten für Online-Nutzungen gemäss MFM-Bildhonoraren 2018 (Auszug)

Häufig sind die Nutzungsbedingungen auch sehr kompliziert, so beispielsweise bei der Bildverwendung auf Social Media-Plattformen:

Dokument: Social Media-Nutzungen gemäss MFM-Bildhonoraren 2018 (Auszug)

Bilder: Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing (MFM).

2 Kommentare

  1. Sie schreiben: «Leider ist bei der Internet-Bildverwendung («Online-Nutzungen») eine zeitlich beschränkte Dauer vorgesehen, was alltagsfremd erscheint. » Da liegen Sie völlig falsch! Sie führen die Honorare aus PR/Werbung an. Da sind Sie völlig alltagsfremd, wenn Sie meinen, dass Bilder für Werbung endlos genutzt werden. Sie schreiben weiter: «Häufig sind die Nutzungsbedingungen auch sehr kompliziert, so beispielsweise bei der Bildverwendung auf Social Media-Plattformen», erklären dem Leser aber nicht warum. Herr Steiger, wie hoch ist Ihr Stundensatz eigentlich? Doch mindestens 250,- Euro pro Stunde. Wie behandeln Sie Fotografen als Mandanten, deren Bilder unerlaubterweise verwendet werden? Wie hoch formulieren Sie dessen Schadenersatzansprüche? 20 oder 30 Euro pro Bild? Wie hoch würden Sie den Gegenstandswert beziffern, woraus sich Ihr Honorar errechnet? Liegen Sie vielleicht nur bei 500 Euro? Weiter schreiben Sie: «Es handelt sich ausdrücklich nicht um Preisempfehlungen.» Auch dieses lassen Sie einfach so stehen, wider besseren Wissens und Aufklärung gegenüber dem Leser. Das ist unseriös, und das wissen Sie. Zur Aufklärung: Dieses sind Durchschnittswerte von ABGERECHNETEN HONORAREN! Würden Sie dieses schreiben, wäre Ihre populistische Art des Beitrags obsolet.

    1. @Gernot Hintermaier:

      Sind Sie wirklich Fotograf? Auf Anhieb finde ich online keinen Fotografen mit Ihrem Namen, was für einen Fotografen sehr ungewöhnlich wäre.

      «Sie schreiben weiter: ‹Häufig sind die Nutzungsbedingungen auch sehr kompliziert, so beispielsweise bei der Bildverwendung auf Social Media-Plattformen›, erklären dem Leser aber nicht warum.»

      Ich halte den Screenshot, der ein Beispiel für solche Nutzungsbedingungen zeigt, für selbsterklärend.

      «Wie behandeln Sie Fotografen als Mandanten, deren Bilder unerlaubterweise verwendet werden? Wie hoch formulieren Sie dessen Schadenersatzansprüche? 20 oder 30 Euro pro Bild?»

      Wir berechnen allfällige Schadenersatzansprüche im Einzelfall. Und wir berücksichtigen darüber hinaus insbesondere, dass der Erfolg von rechtlichen Schritten wesentlich davon abhängt, was man wie fordert. «Recht haben» ist bekanntlich nicht gleichbedeutend mit «Recht bekommen».

      «Wie hoch würden Sie den Gegenstandswert beziffern, woraus sich Ihr Honorar errechnet?»

      Unsere Honorar richtet sich nicht nach dem Streitwert. In der Schweiz vereinbaren wir mit unseren Mandanten – darunter auch Fotografen – jeweils die Bedingungen einschliesslich Honorar.

      «Weiter schreiben Sie: ‹Es handelt sich ausdrücklich nicht um Preisempfehlungen.› Auch dieses lassen Sie einfach so stehen, wider besseren Wissens und Aufklärung gegenüber dem Leser. Das ist unseriös, und das wissen Sie.»

      Wenn Sie die MFM-Bildhonorare kennen würden, dann wüssten Sie, was gleich am Anfang ausdrücklich festgehalten ist: «Die mfm-BILDHONORARE sind keine Preisempfehlungen.»

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