DSGVO: Facebook mit neuen Nutzungsbedingungen für Custom Audiences und Business Tools

Bild: Auge mit Facebook-Logo als Iris

Die neue Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wird bisweilen als Lex Facebook bezeichnet, denn sie richtet sich ausdrücklich auch an Facebook und andere Internet-Unternehmen:

Die DSGVO gilt nicht nur innerhalb der Europäischen Union (EU), sondern ausdrücklich auch für die Verarbeitung von Daten von Personen in der EU durch Facebook und andere Unternehmen ausserhalb der EU. Mit Geldbussen von bis zu 20 Millionen Euro oder 4 % des weltweiten Jahresumsatzes sowie einem obligatorischen Datenschutz-Vertreter in der EU soll dieses Marktortprinzip durchgesetzt werden – übrigens auch gegenüber Unternehmen in der Schweiz.

Zu den Vorbereitungen von Facebook auf die DSGVO zählen neue Nutzungsbedingungen unter anderem für Custom Audiences und Business Tools, wie Thomas Hutter festgestellt hat:

Neue Nutzungsbedingungen ab dem 25. Mai 2018

Den DSGVO-Bezug erkennt man daran, dass – zumindest gemäss den englischsprachigen Versionen – die neuen Nutzungsbedingungen für Custom Audiences und die neuen Nutzungsbedingungen für Facebook Business Tools ab dem 25. Mai 2018 gelten. Die DSGVO gilt ab dem 25. Mai 2018 nach einer zweijährigen Übergangsfrist.

Als «Business Tools» bezeichnet Facebook unter anderem Account Kit (Facebook Login), APIs und SDKs, Facebook Pixel und Social Plugins.

Auftragsverarbeitung durch Facebook Ireland Limited

Mit den neuen Nutzungsbedingungen nimmt Facebook die Nutzer von Custom Audiences, Facebook Pixel und so weiter noch mehr in die Verantwortung. Im Zusammenhang mit der EU-europäischen DSGVO hält Facebook für die EU und die Schweiz (!) ausdrücklich fest, dass die Facebook Ireland Limited als Auftragsverarbeiterin tätig ist.

Im Weblog der Hutter Consult AG von Thomas Hutter findet man die neuen Nutzungsbedingungen auf einen Blick.

Bild: Pixabay / geralt, Public Domain.

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