Nach Urteil: Swisscom ermöglicht Einblick in die eigenen Vorratsdaten der letzten 6 Monate

Bild: Nullen und Einsen unter einer Lupe

Seit dem Bundesgerichtsurteil 1C_598/2016 vom 2. März 2018 ist klar: Alle Menschen in der Schweiz verfügen über ein datenschutzrechtliches Auskunftsrecht über ihre eigenen Vorratsdaten.

Diese Daten müssen von Fernmeldedienstanbietern und Internet-Unternehmen im Rahmen der anlasslosen und verdachtsabunabhängigen Massenüberwachung mittels Vorratsdatenspeicherung erhoben werden. So werden insbesondere alle Mobilfunk-Verbindungen einschliesslich Antennenstandorten für sechs Monate gespeichert.

In der Folge bat ich Swisscom um Auskunft über meine Vorratsdaten: Heute erhielt ich von Swisscom im Ergebnis ein ausführliches Schreiben (Seiten 1, 2, 3 und 4) sowie eine CD-ROM mit umfassenden Angaben – darunter auch zehntausende von Tabellenzeilen an Vorratsdaten!

Tabellen mit zehntausenden von Mobilfunk-Verbindungen auf CD-ROM

Die Angaben zu Kontakten mit Swisscom, zu den eigenen Nutzerkonten und zu Verträgen entsprechen den Erwartungen. Die eigenen Vorratsdaten hingegen konnte man in der Schweiz als gewöhnlicher Kunde von einem Fernmeldedienstanbieter bislang nicht erhalten.

Meine Vorratsdaten, die teilweise auch jene der Anwaltskanzlei umfassen, wurden als verschlüsselte 7-Zip-Archive auf einer CD-ROM geliefert. Die benötigten Passwörter erhielt ich ebenfalls heute per SMS.

Die Archive enthalten einzelne .csv-Dateien mit insgesamt zehntausenden von Zeilen an Vorratsdaten über die gesamte Mobilfunknutzung sowohl für den Internet-Zugang als auch für Telefongespräche sowie teilweise auch für Roaming im Ausland.

Screenshot: Auszug aus Auskunft von Swisscom über Vorratsdaten

Für eine Bewertung der Auskunft von Swisscom ist es noch zu früh. Swisscom verdient aber in jedem Fall Lob für die innert wenigen Wochen erteilte Auskunft in der vorliegenden Form.

Mit den nun verfügbaren Vorratsdaten ist es für jeden Menschen in der Schweiz möglich zu erfahren, was es bedeutet, von der Massenüberwachung mit der Vorratsdatenspeicherung betroffen zu sein.

Die Digitale Gesellschaft stellt eine Mustervorlage für eigene Auskunftsbegehren zur Verfügung.

Bild: Pixabay / geralt, Public Domain-ähnlich.

5 Kommentare

  1. Das sind doch Supernews! Es gibt sie doch noch, die «Alten Eidgenossen von 1291» die sich noch für’s gemeine Fussvolk einsetzen und zu Tage fördern, was doch machbar ist. Schade nur, dass wir zu wenig solcher Kämpfernaturen haben! Danke.

    Mit freundlichen Grüssen.

  2. Gerne würde ich auch so eine Auskunft verlangen. Das Formular habe ich bereits heruntergeladen und auch mich angepasst.
    An wen haben sie sich gewenden bzw. an wen haben sie den Antrag gesendet?

    Vielen Dank.

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