Im Herbst 2017 veröffentlichte Andreas Tobler im Tages-Anzeiger einen Artikel unter dem Titel «Eine Frau narrt die Schweiz».
Gemeint waren Ereignisse rund um die damalige Terroristin Petra Krause sowie den Terrorismus in den 1970er-Jahren und Anfang der 1980er-Jahre. Davon zeichnet der Artikel, auch aufgrund von bis dahin geheimen Akten, ein lesenswertes Bild.
Im Artikel wird unter anderem ein schweizerisches Strafurteil gegen Petra Krause erwähnt:
«[…] Im Mai 1980 legte [Petra Krause] auf der Botschaft in Rom ein Geständnis ab über die beiden Sprengstoffanschläge in der Schweiz. Verbunden war damit ein Deal, den Krauses Anwalt Bernard Rambert eingefädelt hatte: Das Geständnis gab den Zürcher Behörden die Möglichkeit, die Anklage zurückzuziehen und beim Obergericht neu einzubringen, wo ein Verfahren in Abwesenheit möglich war.
Im April 1982 [sic!], etwas mehr als sieben Jahren nach ihrer Verhaftung, wurde Petra Krause in Abwesenheit zu dreieinhalb Jahren Gefängnis sowie zu 15 Jahren Landesverweis verurteilt. Da sie bereits mehr als zwei Drittel ihrer Strafe in Haft verbüsst hatte, musste sie den Rest nicht mehr absitzen. […]»
Anonymisiertes Urteil 174/80 im Volltext
Nach einigem Hin und Her – unter anderem mit einer (erfolglosen) Anfrage beim Historischen Dienst des Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) – gelang es mir, das extensiv anonymisierte Urteil im Rahmen der Justizöffentlichkeit beim Obergericht des Kantons Zürich gegen Bezahlung von 200 Franken zu beschaffen.
Eine Schwierigkeit bestand darin, dass im Tages-Anzeiger-Artikel fälschlicherweise eine Verurteilung im April 1982 erwähnt wird, das Urteil mit Aktenzeichen 174/80 tatsächlich aber am 9. März 1981 ergangen war.
Hintergrund: Terrorismus in den 1970er-Jahren und Anfang der 1980er-Jahre
Historisch ist das Urteil von Bedeutung, weil es im Zusammenhang mit dem Deutschen Herbst von 1977 steht.
Ausserdem ist das Urteil im weiteren Zusammenhang mit dem Terrorismus in den 1970er-Jahren und Anfang der 1980er-Jahre zu sehen. Davon war auch die Schweiz betroffen, zum Beispiel durch den weiterhin ungeklärten Anschlag auf Swissair-Flug 330 mit Absturz bei Würenlingen und das Attentat von Bologna mit einem Zug in die Schweiz als Ziel.
Wer sich mit dieser Zeit befasst, stösst auf viele bemerkenswerte Ereignisse unter Beteiligung von illustren Persönlichkeiten aus Politik und Wirtschaft in der Schweiz. Auch die «Gruppe Bachmann» und die Geheimarmee P26 fallen in diese Zeit. In der Folge gibt es noch viel Aufklärungs- und Forschungsbedarf, was durch Akten, die nicht mehr auffindbar sind, allerdings erschwert wird …
Forschungsbedarf durch wen? Wenn Phlippe Sarasin und seine Geschichtsklitterer sich damit beschäftigen, können wir auf die historische Aufarbeitung gerne verzichten.
@Peter Maier:
Wer forschen mag, darf und soll forschen sowie die Ergebnisse veröffentlichen, damit wir darüber diskutieren können … Was Professor Sarasin betrifft, so bitte ich Sie, allfällige Kritik direkt bei ihm zu deponieren, zum Beispiel via Twitter:
https://twitter.com/philipp_sarasin
Gut, gibt es heute ein Öffentlichkeitsgesetz.
@Remo:
Leider war das Öffentlichkeitsgesetz nicht anwendbar, sondern das Obergericht des Kantons Zürich berief sich auf die eigene (!) Akteneinsichtsverordnung. Ich bin der Meinung, dass die Justizöffentlichkeit grund- und menschenrechtlich gewährleistet ist und entsprechend jeder Entscheid kostenlos erhältlich sein müsste.