DSGVO: Drohen Abmahnungen für Website-Betreiber in der Schweiz?

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Die Netzwoche hat mich gefragt, ob Website-Betreiber in der Schweiz aufgrund der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) mit Abmahnungen rechnen müssen.

In meinem Gastbeitrag erkläre ich, dass Abmahnungen eigentlich sinnvoll sind, unter welchen Voraussetzungen es zu Massenabmahnungen kommen kann, wie sich Abmahnungen vermeiden lassen und wie man im Einzelfall auf eine Abmahnung reagieren sollte:

«Wer eine Abmahnung erhält, sollte in jedem Fall die Ruhe bewahren. Wie man richtig reagiert, hängt vom Einzelfall ab: Ist die Abmahnung berechtigt? Muss oder soll man reagieren, und falls ja, in welcher Form? Jede Abmahnung muss sorgfältig geprüft werden, denn erst einmal handelt es sich um Behauptungen einer Gegenpartei. Dabei sollte man eine Abmahnung weder nach dem Prinzip Hoffnung als Altpapier entsorgen noch vor lauter Panik eine strafbewehrte Unterlassungserklärung leichtfertig unterzeichnen. Rechtskräftige deutsche Urteile aufgrund von ignorierten Abmahnungen oder unterzeichneten Unterlassungserklärungen können in der Schweiz vollstreckt werden.»

Siehe auch: Kommen nun massenhaft Abmahnungen aus Deutschland?

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