Sie suchen eine Hüpfburg für eine grössere Veranstaltung? Bei den Anwaltskollegen Feißel, Wallraff und Weißgerber werden Sie fündig und zwar kostenlos!
Rechtsanwälte, die eine Hüpfburg kostenlos verleihen?
Der Grund für das ungewöhnliche Angebot ist vermutlich Werbung, denn die Hüpfburg ist mit werbenden Hinweisen für die erwähnten Anwaltskollegen versehen. So sind die Wände der Hüpfburg zum Beispiel mit dem Aufdruck «www.ihre-fachanwaelte.com» versehen.
Die Anwaltskollegen sind in erster Linie im rechtlichen «Unterholz» – unter anderem im Familienrecht, im Mietrecht und im Versicherungsrecht – tätig. Das Zielpublikum in diesen Rechtsgebieten, gerade auch Eltern mit Kindern, dürfte sich von der Hüpfburg durchaus angesprochen fühlen.
Ob solche Anwaltswerbung in der Schweiz zulässig wäre, ist unklar:
Art. 12 lit. d BGFA erlaubt Werbung nur, «solange diese objektiv bleibt und solange sie dem Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit entspricht.» So durften selbst Anwaltskollegen in einem Industriegebiet keine Leuchtreklame anbringen und auch Werbung nach Strafen bei Eishockeyspielen wurde als «zu effektvoll und reisserisch» verboten.
Ich kenne die Rechtslage in Deutschland nicht. Aus meiner Sicht sollte solche (und andere) Anwaltswerbung weder in Deutschland noch in der Schweiz reguliert oder gar verboten werden.
Ach ja:
«[…] Bei einer Windstärke über 4 Beaufort darf die Hüpfburg nicht verwendet oder aufgeblasen werden. Sollte die Hüpfburg Druck verlieren, bitte diese sofort verlassen.»
(Via @anwaltsgelaber.)
Bild: Rechtsanwälte & Fachanwälte Peter Wallraff, Sascha Weißgerber und Michael Feißel.